BENE II - Förderschwerpunkt 1: Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen
Durch die Förderung soll der Einsatz ineffizienter Technologien verringert und der Verbrauch vor allem in der Prozess- und Gebäudeenergie gesenkt, sowie der Anteil erneuerbarer Energien erhöht werden. Durch die Energieeinsparung sollen die CO2-Emissionen der Unternehmen reduziert und damit Wettbewerbsvorteile erzielt werden.
Die folgenden technologieoffenen Lösungen sind unter anderem förderfähig: Querschnittstechnologien, Wärmeerzeugung, Abwasser- und Abluftwärmenutzung, Ressourceneffizienz und Kraft-Wärme-Kopplung. Förderfähig sind sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Konzepte. Bezuschusst werden Investitionen, Planungsleistungen und Leistungen Dritter, wie zum Beispiel Gutachten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen. Freie Berufe sind nicht antragsberechtigt.
Die folgenden technologieoffenen Lösungen sind unter anderem förderfähig: Querschnittstechnologien, Wärmeerzeugung, Abwasser- und Abluftwärmenutzung, Ressourceneffizienz und Kraft-Wärme-Kopplung. Förderfähig sind sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Konzepte. Bezuschusst werden Investitionen, Planungsleistungen und Leistungen Dritter, wie zum Beispiel Gutachten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen. Freie Berufe sind nicht antragsberechtigt.
Fördergeber:
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung richtitet sich nach der Höhe der CO2-Äq-Einsparung. Pro eingesparte Tonne beträgt der Fördersatz derzeit 3040 Euro. Die Förderquoten reichen je nach Inhalt und Unternehmensgröße von 30-60 %.
Laufzeit des Programms:
Kontakt Bewilligungsbehörde
BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG
Stefan-Heym-Platz 1
10367 Berlin
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