Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
Konkrete Fördergegenstände sind der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve, der Austausch von Heizungspumpen sowie die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien, die Optimierung von Wärmepumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück) sowie die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die sowohl Mieter, Pächter als auch Eigentümer sein können. Sowohl KMU als auch Nicht-KMU können das Förderprogramm nutzen.
Konkrete Fördergegenstände sind der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve, der Austausch von Heizungspumpen sowie die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien, die Optimierung von Wärmepumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück) sowie die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die sowohl Mieter, Pächter als auch Eigentümer sein können. Sowohl KMU als auch Nicht-KMU können das Förderprogramm nutzen.
Fördergeber:
BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 EUR (Brutto). Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Nichtwohngebäuden sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen EUR.
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AS 1
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
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Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
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