E-Lastenfahrräder

Dieses Programm fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Ein E-Lastenfahrrad wird durch Muskelkraft fortbewegt, verfügt über mindestens zwei Räder und eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport und darf maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen. Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Serienmäßig und fabrikneu sein, jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen, Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Antragsberechtigt sind unter anderem private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige).
Fördergeber:
BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Förderfähig sind 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1016

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