E-Mobil Invest - Förderung der Elektromobilität
Ziel und Schwerpunkt der Förderung ist die Bereitstellung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur flankierend zur Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie die Beschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu unterstützen.
Gefördert werden können: die Errichtung und Modernisierung öffentlicher Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Pkw und Nutzfahrzeuge (Ladepunkte), die Errichtung von nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur für über diese Richtlinie geförderte Fahrzeuge bzw. im Rahmen alternativer Mobilitätsangebote (z. B. stationsgebundenes Carsharing oder die Errichtung von Ladepunkten im Zusammenhang mit Mobilitätsstationen), die Anschaffung von E-Fahrzeugen, die Umrüstung vorhandener Nutzfahrzeuge auf elektrischen Antrieb, vorbereitende Beratungsleistungen, Konzepte und Machbarkeitsstudien, bis zu dreirädrige leichte Elektrofahrzeuge sowie die hierfür benötigte Ladeinfrastruktur und Abstellanlagen (ausschließlich für Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise des Freistaates Thüringen).
Förderberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und natürliche Personen, soweit diese wirtschaftlich tätig.
Gefördert werden können: die Errichtung und Modernisierung öffentlicher Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Pkw und Nutzfahrzeuge (Ladepunkte), die Errichtung von nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur für über diese Richtlinie geförderte Fahrzeuge bzw. im Rahmen alternativer Mobilitätsangebote (z. B. stationsgebundenes Carsharing oder die Errichtung von Ladepunkten im Zusammenhang mit Mobilitätsstationen), die Anschaffung von E-Fahrzeugen, die Umrüstung vorhandener Nutzfahrzeuge auf elektrischen Antrieb, vorbereitende Beratungsleistungen, Konzepte und Machbarkeitsstudien, bis zu dreirädrige leichte Elektrofahrzeuge sowie die hierfür benötigte Ladeinfrastruktur und Abstellanlagen (ausschließlich für Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise des Freistaates Thüringen).
Förderberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und natürliche Personen, soweit diese wirtschaftlich tätig.
Kontakt Bewilligungsbehörde
TAB - Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Telefon: 0361 74470
E-Mail: info@aufbaubank.de
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