Effiziente Gebäude PLUS
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Die Fördermaßnahmen sind in fünf Fördermodulen zusammengefasst, von denen nur Modul 1, 3 und 4 für Nichtwohngebäude gelten:
Modul 1: Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Modul 2: Austausch und Optimierung der Anlagentechnik
Modul 5: Einbau digitaler Systeme in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Antragsberechtigt sind private Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern einschließlich großen Mietshäusern, von Gewerbeeinheiten oder Bürogebäuden und Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine und Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen.
Die Fördermaßnahmen sind in fünf Fördermodulen zusammengefasst, von denen nur Modul 1, 3 und 4 für Nichtwohngebäude gelten:
Modul 1: Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Modul 2: Austausch und Optimierung der Anlagentechnik
Modul 5: Einbau digitaler Systeme in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Antragsberechtigt sind private Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern einschließlich großen Mietshäusern, von Gewerbeeinheiten oder Bürogebäuden und Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine und Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen.
Fördergeber:
Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Fördergebiet:
Berlin
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die maximale Fördersumme je Vorhaben und Kalenderjahr beträgt für Nichtwohngebäude 500.000 Euro. Für Nichtwohngebäude wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 15.000 Euro gewährt. Die Förderquoten zu den Einzelmaßnahmen in den fünf Modulen werden in der Förderrichtlinie Energieeffiziente Gebäude PLUS detailliert aufgeführt. Die Förderung umfasst je nach Maßnahme bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist möglich, soweit dies nach deren Bestimmungen zulässig ist.
Laufzeit des Programms:
Kontakt Bewilligungsbehörde
Investitionsbank Berlin - IBB
Bundesallee 210
10719 Berlin
Betreuung Vermieter und Investoren
Telefon: 030 2125-2662
E-Mail: immobilien@ibb.de
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Betreuung Vermieter und Investoren
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