Elektromobilität Thüringen
Ziel des Förderprogrammes ist die Unterstützung eigener elektrisch angetriebener Fahrzeuge und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur.
Gefördert werden: Ausgaben für Kauf, Leasing, Miete und Installation von Ladesystemen für alternativ angetriebene Fahrzeuge, (Energieentnahmestation) einschließlich innovativer Energiespeicher für erneuerbar erzeugte Energien; Investitionen für elektrische Pufferspeicher, soweit diese in anerkannten Elektromobilitätsprojekten zur Stabilisierung der Netzspannung geeignet sind und ausschließlich mit erneuerbaren Energien gespeist werden; spezifische technische Ausrüstungen, soweit diese zusätzlich in die Fahrzeuge oder die Ladeinfrastruktur eingebaut werden und zur Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendig sind. In Ausnahmefall können auch Personal- und Sachausgaben für sonstige Maßnahmen, z.B. Koordinierung für die Projektentwicklung bzw. für ein Netzwerkmanagement oder auch Ausgaben, die unmittelbar für die Erprobung neuer Geschäftsmodelle entstehen, gefördert werden.
Förderberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen in Thüringen.
Gefördert werden: Ausgaben für Kauf, Leasing, Miete und Installation von Ladesystemen für alternativ angetriebene Fahrzeuge, (Energieentnahmestation) einschließlich innovativer Energiespeicher für erneuerbar erzeugte Energien; Investitionen für elektrische Pufferspeicher, soweit diese in anerkannten Elektromobilitätsprojekten zur Stabilisierung der Netzspannung geeignet sind und ausschließlich mit erneuerbaren Energien gespeist werden; spezifische technische Ausrüstungen, soweit diese zusätzlich in die Fahrzeuge oder die Ladeinfrastruktur eingebaut werden und zur Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendig sind. In Ausnahmefall können auch Personal- und Sachausgaben für sonstige Maßnahmen, z.B. Koordinierung für die Projektentwicklung bzw. für ein Netzwerkmanagement oder auch Ausgaben, die unmittelbar für die Erprobung neuer Geschäftsmodelle entstehen, gefördert werden.
Förderberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen in Thüringen.
Fördergeber:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fördergebiet:
Thüringen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt, Einzelhandel KMU
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur: Zuschuss bis zu 75 % der Anschaffungsausgaben einschließlich der Installationsausgaben bis zur Inbetriebnahme, jedoch max. 15.000 EUR je Ladestation (Im Fall der sogenannten DC- bzw. Schnellladung einer Stromtankstelle bzw. für Anlagen zur Betankung von Wasserstoff max. 30.000 EUR).
Investitionen in elektrische Pufferspeicher: Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR/kWh (Festbetrag), max. 75 % der Gesamt- einschließlich Netzanschlussausgaben
Ausgaben für spezifische technische Ausrüstungen bzw. Personal- und Sachausgaben für sonstige Maßnahmen: Zuschuss bis zu 75 % der Ausgaben an Unternehmen bzw. bis zu 100 % an Forschungseinrichtungen
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen je nach Maßnahme mindestens 3.000 EUR betragen.
Investitionen in elektrische Pufferspeicher: Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR/kWh (Festbetrag), max. 75 % der Gesamt- einschließlich Netzanschlussausgaben
Ausgaben für spezifische technische Ausrüstungen bzw. Personal- und Sachausgaben für sonstige Maßnahmen: Zuschuss bis zu 75 % der Ausgaben an Unternehmen bzw. bis zu 100 % an Forschungseinrichtungen
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen je nach Maßnahme mindestens 3.000 EUR betragen.
Laufzeit des Programms:
Kontakt Bewilligungsbehörde
TAB - Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Telefon: 0361 74470
E-Mail: info@aufbaubank.de
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Telefon: 0361 74470
E-Mail: info@aufbaubank.de