Energiewende und Umweltinnovationen (EUI)
Im Themenschwerpunkt „Energiewende“ werden insbesondere Vorhaben gefördert, die den Ausbau erneuerbarer Energien, deren Integration in den Markt und den regionalen Einsatz von Speichertechnologien unterstützen.
Förderfähig sind Vorhaben zur Entwicklung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und deren Regelbarkeit, jene die deren Wirkungsgrad oder Verfügbarkeit verbessern sowie Vorhaben, die intelligente Energieverteilungssysteme ermöglichen. Weiterhin werden auch Projekte gefördert, welche die Einspeisung erneuerbarer Energien in Strom- und Wärmenetze verbessern und die Netzstabilität bzw. die Effizienz steigern sowie Vorhaben, die den Energieverbrauch in Produktionsprozessen senken oder die Elektromobilität stärken.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
Förderfähig sind Vorhaben zur Entwicklung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und deren Regelbarkeit, jene die deren Wirkungsgrad oder Verfügbarkeit verbessern sowie Vorhaben, die intelligente Energieverteilungssysteme ermöglichen. Weiterhin werden auch Projekte gefördert, welche die Einspeisung erneuerbarer Energien in Strom- und Wärmenetze verbessern und die Netzstabilität bzw. die Effizienz steigern sowie Vorhaben, die den Energieverbrauch in Produktionsprozessen senken oder die Elektromobilität stärken.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
Fördergeber:
Schleswig-Holsteinisches Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung von EUI-Vorhaben beträgt bis zu 25 % der förderfähigen Kosten oder mehr; sie ist abhängig von der Art und Größe des Antragstellers und dem Fördergegenstand und kann sich dadurch erhöhen. Förderfähig sind Projekte grundsätzlich ab einem Gesamtvolumen von 150.000 Euro Durchführbarkeitsstudien sollten ein Gesamtvolumen von 50.000 Euro nicht unterschreiten.
Laufzeit des Programms:
Kontakt Bewilligungsbehörde
WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Ansprechpartnerin: Katja Borwig
Telefon: 0 431 66 66 6 - 8 55
E-Mail: borwig@wtsh.de
Ansprechpartner: Thorben Helmcke
Telefon: 0 431 66 66 6 - 8 65
E-Mail: helmcke@wtsh.de
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Ansprechpartnerin: Katja Borwig
Telefon: 0 431 66 66 6 - 8 55
E-Mail: borwig@wtsh.de
Ansprechpartner: Thorben Helmcke
Telefon: 0 431 66 66 6 - 8 65
E-Mail: helmcke@wtsh.de