Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen – Förderlinie 2022
Dieses Förderprogramm unterstützt betroffene Unternehmen bei der Deckung der stark gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022.
Für eine Unterstützung muss das beantragende Unternehmen wirtschaftlich aktiv und dauerhaft am Markt tätig sein und einen Unternehmenssitz in Baden-Württemberg haben. Außerdem muss ein negatives betriebliches Ereignis (EBITDA) im Jahr oder Halbjahr 2022 vorgefallen sein. Die Energiekosten müssen sich innerhalb dieses Zeitraums mindestens verdreifacht haben und die Energieintensität des Unternehmens muss mindestens 6 % betragen.
Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition.
Für eine Unterstützung muss das beantragende Unternehmen wirtschaftlich aktiv und dauerhaft am Markt tätig sein und einen Unternehmenssitz in Baden-Württemberg haben. Außerdem muss ein negatives betriebliches Ereignis (EBITDA) im Jahr oder Halbjahr 2022 vorgefallen sein. Die Energiekosten müssen sich innerhalb dieses Zeitraums mindestens verdreifacht haben und die Energieintensität des Unternehmens muss mindestens 6 % betragen.
Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition.
Fördergeber:
L-Bank: Staatsbank für Baden-Württemberg
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Einzelhandel KMU
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die finanzielle Unterstützung kann entweder für den Zeitraum Januar bis Dezember 2022 oder Juli bis Dezember 2022 beantragt werden. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach den Mehrkosten für Energie, d.h. der Differenz von Energiekosten im Antragszeitraum und Vorjahreszeitraum. Die Förderung kann maximal 200.000 Euro beantragen. Die Fördermindestgrenze liegt bei 2.000 bis 4.000 Euro für Unternehmen ab 9 bis 49 Beschäftigten und 6.000 Euro für Unternehmen ab 50 Beschäftigten.
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
L-Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645866
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645866