Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik
Mit dieser Fördermaßnahme wird die Investition in eine Photovoltaik-Überdachung von bestehenden Parkplatzflächen in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage unterstützt. Die Anlage muss an das Verteilernetz angeschlossen sein. Als Zuwendungsgegenstände gelten Investitionen in die Überdachung, nicht aber die Förderung der Anlage selbst oder Personalausgaben.
Antragsberechtigt sind Unternehmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen.
Fördergeber:
PTKA - Projektträger Karlsruhe
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Zuwendung beträgt maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben. Die Obergrenze ist abhängig von der installierten Leistung. Die mindestens zu installierende Leistung ist abhängig von der Parkplatzgröße. Eine Förderung ist erst ab einer Größe von 35 Parkplätzen möglich.
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
Projektträger Karlsruhe
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen