Beratungen für den Mittelstand
Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen in allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern der Unternehmensführung und die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.
Unter anderem können Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Baden-Württemberg mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Unter anderem können Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Baden-Württemberg mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Fördergeber:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt, Einzelhandel KMU
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten für maximal 2 Kurzberatungstage für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater*innen der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von maximal 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Referat 4
Schlossplatz 4
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 123-0
Referat 4
Schlossplatz 4
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 123-0