Beratungsförderung - Betriebsberatung
Mit dem Förderprogramm fördert das Land Sachsen die Inanspruchnahme von professionellen Beratungsleistungen und die Erlangung eines unmittelbaren Zertifikats im Zusammenhang mit der Maßnahme.
Die Unternehmen können wählen, ob sie die Beratung mit der Unterstützung eines Qualitätssicherers durchführen (Qualitätssicherungsverfahren) oder den notwendigen Leistungsrahmen selbst ermitteln und die Eignung und Qualität der Beraterin/des Beraters/des Beratungsunternehmens selbst prüfen (Direktverfahren).
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz im Land Sachsen.
Die Unternehmen können wählen, ob sie die Beratung mit der Unterstützung eines Qualitätssicherers durchführen (Qualitätssicherungsverfahren) oder den notwendigen Leistungsrahmen selbst ermitteln und die Eignung und Qualität der Beraterin/des Beraters/des Beratungsunternehmens selbst prüfen (Direktverfahren).
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz im Land Sachsen.
Fördergeber:
SAB - Sächsische Aufbaubank
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Einzelhandel KMU
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Der Standardeinheitskostenansatz im „Qualitätssicherungsverfahren" beträgt 920 Euro/Tagwerk und im „Direktverfahren" 800 Euro/Tagwerk. Für kleine Unternehmen werden 50 % der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben übernommen. Für mittlere Unternehmen 40 %. Die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro. Die maximale Förderung beträgt 8.000 Euro.
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
SAB - Sächsische Aufbaubank
Gerberstraße 5
04105 Leipzig
Gerberstraße 5
04105 Leipzig