BMWK-Innovationsgutscheine (go-inno) - Richtlinie

Mit den BMWK-Innovationsgutscheinen können KMU Innovationsberatung zur Vorbereitung von Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Professionalisierung des Innovationsmanagements in Anspruch nehmen.

Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratungsleistungen. Nur die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, welche weniger als 100 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz höchstens 20 Millionen Euro beträgt.
Fördergeber:
BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt, Einzelhandel KMU
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Mit den BMWK-Innovationsgutscheinen können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.

Für einen Berater:innentag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk (TW) zu 50 Prozent förderfähig. Für die Potenzialanalyse sind also max.10 TW mit 5.500€ und für das Realisierungskonzept max. 25 TW mit 13.750€ förderfähig.
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon +49 (0) 1888-615-0
Fax +49 (0) 1888-615-7010
E-Mail kontakt@bmwk.bund.de

go-inno
EURONORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Telefon: 030 97003-200
E-Mail: go-inno@euronorm.de

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