BW-e-Nutzfahrzeuge
Damit in Baden-Württemberg der Anteil an Nutzfahrzeugen mit E-Antrieb steigt, fördert das Ministerium für Verkehr die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb.
Förderfährig sind die Unterhaltungs- und Betriebskosten dieser Fahrzeuge sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb. Die Kosten für für die Unterhaltung und den Betrieb von Gebrauchtfahrzeugen können ebenfalls bezuschusst werden. Die Förderung gilt für Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit höchstens drei Sitzplätzen. Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg auf den Antragssteller zugelassen sein. Die Förderung ist maximal für 50 Fahrzeuge möglich.
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen und Selbstständige mit Sitz in Baden-Württemberg.
Förderfährig sind die Unterhaltungs- und Betriebskosten dieser Fahrzeuge sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb. Die Kosten für für die Unterhaltung und den Betrieb von Gebrauchtfahrzeugen können ebenfalls bezuschusst werden. Die Förderung gilt für Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit höchstens drei Sitzplätzen. Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg auf den Antragssteller zugelassen sein. Die Förderung ist maximal für 50 Fahrzeuge möglich.
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen und Selbstständige mit Sitz in Baden-Württemberg.
Fördergeber:
L-Bank: Staatsbank für Baden-Württemberg
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Einzelhandel KMU
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Der Zuschuss wird in Form einer Festbetragsförderung gewährt, der abhängig von der Fahrzeugklasse ist maximal jedoch auf 60.000 Euro begrenzt ist.
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
L-Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645866
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645866