E-Lastenfahrräder
Fördergeber: BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Dieses Programm fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Ein E-Lastenfahrrad wird durch Muskelkraft fortbewegt, verfügt über mindestens zwei Räder und eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport und darf maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen. Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Serienmäßig und fabrikneu sein, jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen, Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Antragsberechtigt sind unter anderem private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige).
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Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Das KfW-Förderprogramm Klimaschutzoffensive für Unternehmen finanziert klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten gewerblicher Unternehmen in Anlehnung an Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.
Gefördert werden Investitionen, die zur Abkehr von fossilen Energien in Deutschland und Europa beitragen. Die Förderbedingungen der Klimaschutzoffensive sind an den Teil der technischen Kriterien der EU-Taxonomie angelehnt, die den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz definieren.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Energieversorgung
- Wasser, Abwasser, Abfall
- Transport und Speicherung von CO2
- Integrierte Mobilitätsvorhaben
- Green IT
Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische Unternehmen jeder Größe sowie Contractoren.
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Umweltprogramm
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Das KfW-Umweltprogramm fördert Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
Gefördert werden Investitionen, wenn damit beispielsweise Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt, Material und Ressourcen eingespart werden, Abfall vermieden, behandelt oder verwertet wird, das Firmengelände naturnah gestaltet wird oder Boden oder Grundwasser geschützt und Flächen saniert werden.
Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische Unternehmen jeder Größe sowie Contractoren.
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Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW - E-Lastenräder
Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist die Verringerung der Abgas- und Lärmemissionen im Bereich Mobilität.
Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines neuen Elektrolastenrads der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder eines Elektrolastenrads mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder eines neuen Elektrolastenanhängers für Fahrräder. Die Mindestnutzungsdauer beträgt 3 Jahre. Es können innerhalb der Vertragslaufzeit maximal 100 Fahrzeuge pro Unternehmen gefördert werden.
Förderberechtigt sind Unternehmen in Baden-Württemberg.
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BW-e-Solar-Gutschein
Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten für neue (Erstzulassung) vollelektronische Elektrofahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG). Die Förderung gilt für folgende Fahrzeuge: PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1.
Förderberechtigt sind Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen die ab dem Stichtag 01.12.2021 ein Elektrofahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e bestellt haben.
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WELMO-Wirtschaftsnahe Elektromobilität
Fördergeber: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Fördergebiet: Berlin
Förderart: Zuschuss
Dieses Förderprogramm bietet Beratungsleistungen und Zuschüsse zur Förderung der E-Mobilität in Berlin.
Gefördert wird sowohl die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen als auch die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld. Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Nutzfahrzeuge, Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes (S-Pedelecs und Kleinkrafträder) mit reinem Batteriebetrieb, mit Brennstoffzellenantrieb und Plug-In-Hybridantrieb. Ergänzt wird die Berliner Elektromobilitätsförderung durch ein Beratungsangebot zu den Schwerpunktthemen Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt.
Das Förderangebot richtet sich an selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen. Die bzw. der Antragstellende muss den Firmensitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Hauptstadt haben. Die angeschafften E-Mobile müssen vorwiegend in Berlin genutzt werden.
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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Fördergeber: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.
Förderberechtigt sind investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung, Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer, nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität, innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien, Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagementuntersuchungen, Planungsleistungen investiver Maßnahmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
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NRW.BANK.Elektromobilität
Fördergeber: NRW.BANK
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Darlehen
Dieses Programm fördert die klimafreundliche Mobilität in NRW.
Förderfähig sind grundsätzlich der Erwerb von Personen- und Lastkraftfahrzeugen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft) (Ausnahme: Leasingfinanzierungen), Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität (z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität und Umrüstungen von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe.
Antragsberechtigt sind unter anderem Existenzgründerinnen und -gründer, Freiberufler:innen, mittelständische Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
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progres.nrw - Programmbereich emissionsarme Mobilität
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Dieses Programm fördert Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur in NRW.
Innerhalb dieses Förderbausteins werden gefördert: die Umsetzungsberatung und -konzepte für Elektromobilität, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, reine batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, elektrische Lastenfahrräder sowie Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften wie zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften. Das Vorhaben muss innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen realisiert werden.
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progres.nrw - Förderung von Lastenfahrrädern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Als Teil des progres.nrw-Programms ist die Bezuschussung von bestimmten (elektrischen) Lastenfahrrädern für Einzelunternehmen möglich, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Nutzlast des Rades von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer:in oder Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW.
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progres.nrw - Programmbereich Innovation
Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung bis hin zu Prototypen im Energiebereich.
Gefördert werden Projekte zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung. Dazu zählen die industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung, die Durchführung von Demonstrations- und Pilotprojekten und Durchführbarkeitsstudien.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
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Verringerung der CO2-Emissionen und Ressourcen-Schutz
Fördergeber: ISB - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Förderart: Zuschuss
Ziel des Förderprogramms ist die Verringerung der CO2-Emissionen und der Ressourcenschutz durch regenerative und effiziente Energienutzung.
Gegenstand des Programms sind Informationsangebote sowie der Netzwerkaufbau und die Betreuung für Unternehmen. Die Informationsangebote haben das Ziel, Akteure in der Wirtschaft (z.B. Unternehmen, Verbände) für den Klimaschutz zu mobilisieren und sie dabei zu unterstützen, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Des Weiteren werden auch investive Klimaschutzmaßnahmen gefördert. Dazu zählen der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 50 v. H., die Nachrüstung und der Austausch von Heizungsanlagen und raumlufttechnischen Geräten im Sanierungsfall sowie Entwicklung solcher Konzepte, die den zielgerichteten Einsatz der Mittel steuern können.
Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz.
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Energiewende und Umweltinnovationen (EUI)
Fördergeber: Schleswig-Holsteinisches Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Förderart: Zuschuss
Im Themenschwerpunkt „Energiewende“ werden insbesondere Vorhaben gefördert, die den Ausbau erneuerbarer Energien, deren Integration in den Markt und den regionalen Einsatz von Speichertechnologien unterstützen.
Förderfähig sind Vorhaben zur Entwicklung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und deren Regelbarkeit, jene die deren Wirkungsgrad oder Verfügbarkeit verbessern sowie Vorhaben, die intelligente Energieverteilungssysteme ermöglichen. Weiterhin werden auch Projekte gefördert, welche die Einspeisung erneuerbarer Energien in Strom- und Wärmenetze verbessern und die Netzstabilität bzw. die Effizienz steigern sowie Vorhaben, die den Energieverbrauch in Produktionsprozessen senken oder die Elektromobilität stärken.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
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