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Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Fördergeber: BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Das BMDV unterstützt mit dieser Förderrichtilinie die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur. Förderfähig ist hierbei die Errichtung von Ladepunkten inklusive Netzanschluss für Pkw, Lkw und Busse.

Die Schnellladepunkte dürfen auf ausschließlich betrieblich genutzten Flächen innerhalb Deutschlands errichtet werden. Die Nennladeleistung der Stationen muss bei mindestens 50 kW liegen und das Laden mit Gleichstrom ist Voraussetzung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen.
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Betriebliches Mobilitätsmanagement

Fördergeber: BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Im Rahmen der Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" fördert die Bundesregierung klimafreundliche Mobilität in Betrieben. Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie der Alltagsmobilität von Beschäftigten. Das Förderprogramm unterstützt damit Arbeitgebende bei effizienter, kostengünstiger und klimaschonender Mobilitätsgestaltung sowie die Steigerung der Arbeitgebendenattraktivität, Mitarbeitendenzufriedenheit und -gesundheit.

Die Förderung besteht aus Förderaufrufen in drei inhaltlichen Förderschwerpunkten:
(I) Schwerpunkt Innovationsförderung: Umgesetzt werden Vorhaben mit Demonstrationscharakter, die als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen;
(II) Schwerpunkt Breitenförderung: Gefördert werden Vorhaben, die eine breite Wirkung auf das betriebliche Mobilitätsmanagement von KMU haben. Umgesetzt werden hierbei effektive Standardmaßnahmen, wie bspw. der Kauf von (Lasten)fahrrädern oder E-Fahrzeugen;
(III) Schwerpunkt Initialförderung: Konzepte für standortspezifisches betriebliches Mobilitätsmanagement werden in diesem Schwerpunkt durch Berater:innen entwickelt. Dieser Schwerpunkt richtet sich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen in diesem Bereich.

Für Schwerpunkt II und III sind auschließlich KMU mit Niederlassung in Deutschland antragsberechtigt.
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KfW-Umweltprogramm

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Das KfW-Umweltprogramm fördert Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit.

Gefördert werden Investitionen, wenn damit beispielsweise Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt, Material und Ressourcen eingespart werden, Abfall vermieden, behandelt oder verwertet wird, das Firmengelände naturnah gestaltet wird oder Boden oder Grundwasser geschützt und Flächen saniert werden.

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische Unternehmen jeder Größe sowie Contractoren.
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Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Das KfW-Förderprogramm Klimaschutzoffensive für Unternehmen finanziert klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten gewerblicher Unternehmen in Anlehnung an Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.

Gefördert werden Investitionen, die zur Abkehr von fossilen Energien in Deutschland und Europa beitragen. Die Förderbedingungen der Klimaschutzoffensive sind an den Teil der technischen Kriterien der EU-Taxonomie angelehnt, die den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz definieren.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
Modul C: Energieversorgung
Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
Modul E: Transport und Speicherung von CO2
Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
Modul G: Green IT

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische Unternehmen jeder Größe sowie Contractoren.
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BW-e-Solar-Gutschein

Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten für neue (Erstzulassung) vollelektronische Elektrofahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG). Die Förderung gilt für folgende Fahrzeuge: PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1.

Förderberechtigt sind Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen die ab dem Stichtag 01.12.2021 ein Elektrofahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e bestellt haben.
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Elektromobilitätsberatung

Fördergeber: KLiBA gGmbH - Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg - Rhein-Neckar-Kreis gGmbH
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Sonstiges
Die KLiBA-Heidelberg unterstützt kostenlos bei der Erstellung eines betrieblichen Mobilitätskonzeptes mit Aspekten der Elektromobilität und beantwortet Fragen zur Umstellung des betrieblichen Fuhrparks, zum Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur, zu rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen oder zur Beantragung von Fördermitteln.

Die Beratung kann von Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden.
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Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW - E-Lastenräder

Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist die Verringerung der Abgas- und Lärmemissionen im Bereich Mobilität.

Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines neuen Elektrolastenrads der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder eines Elektrolastenrads mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder eines neuen Elektrolastenanhängers für Fahrräder. Die Mindestnutzungsdauer beträgt 3 Jahre. Es können innerhalb der Vertragslaufzeit maximal 100 Fahrzeuge pro Unternehmen gefördert werden.

Förderberechtigt sind Unternehmen in Baden-Württemberg.
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Förderung von Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg (Charge@BW)

Fördergeber: L-Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Entscheidung zur Installation von
Ladeinfrastruktur zu bieten und somit die Nutzung und den weiteren Markthochlauf von Elektrofahrzeugen zu stärken.

Gegenstand der Zuwendung ist die Installation von Ladestationen inkl. Netzanschluss mit
anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting von Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betriebliche Ladepunkte, Wohngebäude) und öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler:innen, Gesellschaften
des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften,
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen
Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Unternehmergesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von
Ladeinfrastruktur gewährleisten können.
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BW-e-Nutzfahrzeuge

Fördergeber: L-Bank: Staatsbank für Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Damit in Baden-Württemberg der Anteil an Nutzfahrzeugen mit E-Antrieb steigt, fördert das Ministerium für Verkehr die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb.

Förderfährig sind die Unterhaltungs- und Betriebskosten dieser Fahrzeuge sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb. Die Kosten für für die Unterhaltung und den Betrieb von Gebrauchtfahrzeugen können ebenfalls bezuschusst werden. Die Förderung gilt für Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit höchstens drei Sitzplätzen. Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg auf den Antragssteller zugelassen sein. Die Förderung ist maximal für 50 Fahrzeuge möglich.

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen und Selbstständige mit Sitz in Baden-Württemberg.
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WELMO-Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Fördergeber: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Fördergebiet: Berlin
Förderart: Zuschuss
Dieses Förderprogramm bietet Beratungsleistungen und Zuschüsse zur Förderung der E-Mobilität in Berlin.

Gefördert wird sowohl die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen als auch die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld. Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Nutzfahrzeuge, Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes (S-Pedelecs und Kleinkrafträder) mit reinem Batteriebetrieb, mit Brennstoffzellenantrieb und Plug-In-Hybridantrieb. Ergänzt wird die Berliner Elektromobilitätsförderung durch ein Beratungsangebot zu den Schwerpunktthemen Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt.

Das Förderangebot richtet sich an selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen. Die bzw. der Antragstellende muss den Firmensitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Hauptstadt haben. Die angeschafften E-Mobile müssen vorwiegend in Berlin genutzt werden.
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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Fördergeber: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Förderberechtigt sind investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung, Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer, nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität, innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien, Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagementuntersuchungen, Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
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NRW.BANK.Elektromobilität

Fördergeber: NRW.BANK
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Darlehen
Dieses Programm fördert die klimafreundliche Mobilität in NRW.

Förderfähig sind grundsätzlich der Erwerb von Personen- und Lastkraftfahrzeugen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft) (Ausnahme: Leasingfinanzierungen), Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität (z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität und Umrüstungen von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe.

Antragsberechtigt sind unter anderem Existenzgründerinnen und -gründer, Freiberufler:innen, mittelständische Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
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progres.nrw - Programmbereich emissionsarme Mobilität

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Dieses Programm fördert Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur in NRW.

Innerhalb dieses Förderbausteins werden gefördert: die Umsetzungsberatung und -konzepte für Elektromobilität, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, reine batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, elektrische Lastenfahrräder sowie Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften wie zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften. Das Vorhaben muss innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen realisiert werden.
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progres.nrw - Programmbereich Innovation

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung bis hin zu Prototypen im Energiebereich.

Gefördert werden Projekte zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung. Dazu zählen die industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung, die Durchführung von Demonstrations- und Pilotprojekten und Durchführbarkeitsstudien.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
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progres.nrw - Förderung von Lastenfahrrädern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Als Teil des progres.nrw-Programms ist die Bezuschussung von bestimmten (elektrischen) Lastenfahrrädern für Einzelunternehmen möglich, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Nutzlast des Rades von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer:in oder Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW.
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Förderung von Lastenfahrrädern (Rili LaFa Bbg)

Fördergeber: MIL - Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fördergebiet: Brandenburg
Förderart: Zuschuss
Lastenfahrräder sind ein wichtiger Baustein der Klima- und Mobilitätswende. Aus diesen Grund unterstützt das MIL die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit und ohne Elektroantrieb.

Teil der Förderung ist die Anschaffung und Inbetriebnahme fabrikneuer Lastenfahrräder einschließlich Fahrradcomputer mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm, welche zum Transport von Waren, Material und/oder Personen sowie zu einer vorrangigen Nutzung innerhalb Brandenburgs gedacht sind. Sonderausstattunhen, Versand und Beratungs- oder Versicherungsleistungen sowie gebrauchte Lastenfahrräder sind nicht Teil der Förderung.

Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende mit Sitz im Land Brandenburg.
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