Betriebliches Mobilitätsmanagement
Im Rahmen der Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" fördert die Bundesregierung klimafreundliche Mobilität in Betrieben. Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie der Alltagsmobilität von Beschäftigten. Das Förderprogramm unterstützt damit Arbeitgebende bei effizienter, kostengünstiger und klimaschonender Mobilitätsgestaltung sowie die Steigerung der Arbeitgebendenattraktivität, Mitarbeitendenzufriedenheit und -gesundheit.
Die Förderung besteht aus Förderaufrufen in drei inhaltlichen Förderschwerpunkten:
(I) Schwerpunkt Innovationsförderung: Umgesetzt werden Vorhaben mit Demonstrationscharakter, die als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen;
(II) Schwerpunkt Breitenförderung: Gefördert werden Vorhaben, die eine breite Wirkung auf das betriebliche Mobilitätsmanagement von KMU haben. Umgesetzt werden hierbei effektive Standardmaßnahmen, wie bspw. der Kauf von (Lasten)fahrrädern oder E-Fahrzeugen;
(III) Schwerpunkt Initialförderung: Konzepte für standortspezifisches betriebliches Mobilitätsmanagement werden in diesem Schwerpunkt durch Berater:innen entwickelt. Dieser Schwerpunkt richtet sich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen in diesem Bereich.
Für Schwerpunkt II und III sind auschließlich KMU mit Niederlassung in Deutschland antragsberechtigt.
Die Förderung besteht aus Förderaufrufen in drei inhaltlichen Förderschwerpunkten:
(I) Schwerpunkt Innovationsförderung: Umgesetzt werden Vorhaben mit Demonstrationscharakter, die als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen;
(II) Schwerpunkt Breitenförderung: Gefördert werden Vorhaben, die eine breite Wirkung auf das betriebliche Mobilitätsmanagement von KMU haben. Umgesetzt werden hierbei effektive Standardmaßnahmen, wie bspw. der Kauf von (Lasten)fahrrädern oder E-Fahrzeugen;
(III) Schwerpunkt Initialförderung: Konzepte für standortspezifisches betriebliches Mobilitätsmanagement werden in diesem Schwerpunkt durch Berater:innen entwickelt. Dieser Schwerpunkt richtet sich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen in diesem Bereich.
Für Schwerpunkt II und III sind auschließlich KMU mit Niederlassung in Deutschland antragsberechtigt.
Fördergeber:
BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel KMU
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Schwerpunkt Innovationsförderung: Anteilfinanzierung; Fördersummen unter 200.000 € der zuwendungsfähigen Ausgaben werden nicht gefördert; der Höchstbetrag wird bei Bewilligung festgelegt.
Schwerpunkt Breitenförderung: Anteilfinanzierung; Höchstbetrag 60.000 € bezogen auf die Investitionsmehrkosten.
Schwerpunkt Initialförderung: max. 5000 € pro Mobilitätsberatung.
Schwerpunkt Breitenförderung: Anteilfinanzierung; Höchstbetrag 60.000 € bezogen auf die Investitionsmehrkosten.
Schwerpunkt Initialförderung: max. 5000 € pro Mobilitätsberatung.
Kontakt Bewilligungsbehörde
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
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10115 Berlin