Betriebliches Mobilitätsmanagement
Fördergeber: BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Im Rahmen der Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" fördert die Bundesregierung klimafreundliche Mobilität in Betrieben. Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie der Alltagsmobilität von Beschäftigten. Das Förderprogramm unterstützt damit Arbeitgebende bei effizienter, kostengünstiger und klimaschonender Mobilitätsgestaltung sowie die Steigerung der Arbeitgebendenattraktivität, Mitarbeitendenzufriedenheit und -gesundheit.
Die Förderung besteht aus Förderaufrufen in drei inhaltlichen Förderschwerpunkten:
(I) Schwerpunkt Innovationsförderung: Umgesetzt werden Vorhaben mit Demonstrationscharakter, die als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen;
(II) Schwerpunkt Breitenförderung: Gefördert werden Vorhaben, die eine breite Wirkung auf das betriebliche Mobilitätsmanagement von KMU haben. Umgesetzt werden hierbei effektive Standardmaßnahmen, wie bspw. der Kauf von (Lasten)fahrrädern oder E-Fahrzeugen;
(III) Schwerpunkt Initialförderung: Konzepte für standortspezifisches betriebliches Mobilitätsmanagement werden in diesem Schwerpunkt durch Berater:innen entwickelt. Dieser Schwerpunkt richtet sich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen in diesem Bereich.
Für Schwerpunkt II und III sind auschließlich KMU mit Niederlassung in Deutschland antragsberechtigt.
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KfW-Umweltprogramm
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Das KfW-Umweltprogramm fördert Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
Gefördert werden Investitionen, wenn damit beispielsweise Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt, Material und Ressourcen eingespart werden, Abfall vermieden, behandelt oder verwertet wird, das Firmengelände naturnah gestaltet wird oder Boden oder Grundwasser geschützt und Flächen saniert werden.
Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische Unternehmen jeder Größe sowie Contractoren.
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Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Das KfW-Förderprogramm Klimaschutzoffensive für Unternehmen finanziert klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten gewerblicher Unternehmen in Anlehnung an Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.
Gefördert werden Investitionen, die zur Abkehr von fossilen Energien in Deutschland und Europa beitragen. Die Förderbedingungen der Klimaschutzoffensive sind an den Teil der technischen Kriterien der EU-Taxonomie angelehnt, die den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz definieren.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
Modul C: Energieversorgung
Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
Modul E: Transport und Speicherung von CO2
Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
Modul G: Green IT
Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische Unternehmen jeder Größe sowie Contractoren.
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Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW - E-Lastenräder
Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist die Verringerung der Abgas- und Lärmemissionen im Bereich Mobilität.
Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines neuen Elektrolastenrads der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder eines Elektrolastenrads mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder eines neuen Elektrolastenanhängers für Fahrräder. Die Mindestnutzungsdauer beträgt 3 Jahre. Es können innerhalb der Vertragslaufzeit maximal 100 Fahrzeuge pro Unternehmen gefördert werden.
Förderberechtigt sind Unternehmen in Baden-Württemberg.
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BW-e-Solar-Gutschein
Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten für neue (Erstzulassung) vollelektronische Elektrofahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG). Die Förderung gilt für folgende Fahrzeuge: PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1.
Förderberechtigt sind Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen die ab dem Stichtag 01.12.2021 ein Elektrofahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e bestellt haben.
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WELMO-Wirtschaftsnahe Elektromobilität
Fördergeber: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Fördergebiet: Berlin
Förderart: Zuschuss
Dieses Förderprogramm bietet Beratungsleistungen und Zuschüsse zur Förderung der E-Mobilität in Berlin.
Gefördert wird sowohl die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen als auch die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld. Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Nutzfahrzeuge, Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes (S-Pedelecs und Kleinkrafträder) mit reinem Batteriebetrieb, mit Brennstoffzellenantrieb und Plug-In-Hybridantrieb. Ergänzt wird die Berliner Elektromobilitätsförderung durch ein Beratungsangebot zu den Schwerpunktthemen Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt.
Das Förderangebot richtet sich an selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen. Die bzw. der Antragstellende muss den Firmensitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Hauptstadt haben. Die angeschafften E-Mobile müssen vorwiegend in Berlin genutzt werden.
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progres.nrw - Förderung von Lastenfahrrädern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Als Teil des progres.nrw-Programms ist die Bezuschussung von bestimmten (elektrischen) Lastenfahrrädern für Einzelunternehmen möglich, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Nutzlast des Rades von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer:in oder Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW.
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NRW.BANK.Elektromobilität
Fördergeber: NRW.BANK
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Darlehen
Dieses Programm fördert die klimafreundliche Mobilität in NRW.
Förderfähig sind grundsätzlich der Erwerb von Personen- und Lastkraftfahrzeugen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft) (Ausnahme: Leasingfinanzierungen), Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität (z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität und Umrüstungen von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe.
Antragsberechtigt sind unter anderem Existenzgründerinnen und -gründer, Freiberufler:innen, mittelständische Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
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progres.nrw - Programmbereich emissionsarme Mobilität
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Dieses Programm fördert Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur in NRW.
Innerhalb dieses Förderbausteins werden gefördert: die Umsetzungsberatung und -konzepte für Elektromobilität, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, reine batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, elektrische Lastenfahrräder sowie Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften wie zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften. Das Vorhaben muss innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen realisiert werden.
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