BW-e-Solar-Gutschein

Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten für neue (Erstzulassung) vollelektronische Elektrofahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG). Die Förderung gilt für folgende Fahrzeuge: PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1.

Förderberechtigt sind Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen die ab dem Stichtag 01.12.2021 ein Elektrofahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e bestellt haben.
Fördergeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Sie erhalten den BW-e-Solar-Gutschein als Festbetrag in Form eines Zuschusses in Höhe von 1.000 Euro bei gekauften und 333,33 € p. a. (maximal 3 Jahre) bei geleasten Elektrofahrzeugen.


Optional erhalten Sie für den Kauf einer Wallbox inklusive Installation 500 Euro pro Wallbox/Fahrzeug, sofern die Beschaffungskosten mindestens 500 Euro pro Wallbox/je Fahrzeug betragen.
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

L-Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645866

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