BW-e-Solar-Gutschein
Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten für neue (Erstzulassung) vollelektronische Elektrofahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG). Die Förderung gilt für folgende Fahrzeuge: PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1.
Förderberechtigt sind Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen die ab dem Stichtag 01.12.2021 ein Elektrofahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e bestellt haben.
Förderberechtigt sind Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen die ab dem Stichtag 01.12.2021 ein Elektrofahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e bestellt haben.
Fördergeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Sie erhalten den BW-e-Solar-Gutschein als Festbetrag in Form eines Zuschusses in Höhe von 1.000 Euro bei gekauften und 333,33 € p. a. (maximal 3 Jahre) bei geleasten Elektrofahrzeugen.
Optional erhalten Sie für den Kauf einer Wallbox inklusive Installation 500 Euro pro Wallbox/Fahrzeug, sofern die Beschaffungskosten mindestens 500 Euro pro Wallbox/je Fahrzeug betragen.
Optional erhalten Sie für den Kauf einer Wallbox inklusive Installation 500 Euro pro Wallbox/Fahrzeug, sofern die Beschaffungskosten mindestens 500 Euro pro Wallbox/je Fahrzeug betragen.
Kontakt Bewilligungsbehörde
L-Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645866
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645866