progres.nrw - Förderung von Lastenfahrrädern

Als Teil des progres.nrw-Programms ist die Bezuschussung von bestimmten (elektrischen) Lastenfahrrädern für Einzelunternehmen möglich, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Nutzlast des Rades von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer:in oder Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW.
Fördergeber:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Lastenfahrräder ohne E-Antrieb werden mit 500 Euro Festbetrag finanziert.
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

Bezirksregierung Arnsberg
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211 8371928
E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de

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