progres.nrw - Förderung von Lastenfahrrädern
Als Teil des progres.nrw-Programms ist die Bezuschussung von bestimmten (elektrischen) Lastenfahrrädern für Einzelunternehmen möglich, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Nutzlast des Rades von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer:in oder Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Nutzlast des Rades von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer:in oder Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW.
Fördergeber:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Lastenfahrräder ohne E-Antrieb werden mit 500 Euro Festbetrag finanziert.
Laufzeit des Programms:
Kontakt Bewilligungsbehörde
Bezirksregierung Arnsberg
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211 8371928
E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211 8371928
E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de