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Modernisierung und Neubau von KWK-Anlagen –
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Betreibende von KWK-Anlagen können laut dem aktuellen KWK-Gesetz zeitlich befristete Zuschusszahlungen von ihrem jeweiligen Netzbetreiber erhalten, insofern diese durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden. Somit erhalten KWK-Anlagenbesitzer:innen den mit dem Netzbetreiber vereinbarten Preis und zusätzlich einen Zuschlag für den eingespeisten Strom aus der Anlage.

Teil der Maßnahme können nicht nur bestehende Anlagen, sondern auch modernisierte/aufgerüstete, innovative KWK-Systeme und teilweise noch zu bauende Anlagen sein.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Art.
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Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Das KfW-Förderprogramm Klimaschutzoffensive für Unternehmen finanziert klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten gewerblicher Unternehmen in Anlehnung an Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.

Gefördert werden Investitionen, die zur Abkehr von fossilen Energien in Deutschland und Europa beitragen. Die Förderbedingungen der Klimaschutzoffensive sind an den Teil der technischen Kriterien der EU-Taxonomie angelehnt, die den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz definieren.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
Modul C: Energieversorgung
Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
Modul E: Transport und Speicherung von CO2
Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
Modul G: Green IT

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische Unternehmen jeder Größe sowie Contractoren.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) fördert in einem wettbewerblichen Verfahren Maßnahmen zur energetischen Optimierung, die zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Das Verfahren ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und fördert investive Maßnahmen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

Förderfähig sind auch die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige. Zentrales Kriterium für die Förderung ist die je Förderung erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz). Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz sowie Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen.
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Erneuerbare Energien – Standard

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Dieses Programm fördert Investitionen im In- und Ausland in Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas u.a.) sowie in Netze und Speicher.

Gefördert werden beispielsweise Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Weitere Fördergegenstände sind Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden sowie die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot. Die Mindestlaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre.

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen unabhängig der Größe.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 1: Querschnittstechnologien

Fördergeber: BMWK -Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

Gegenstand der Förderung sind Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung, Ventilatoren, Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung, Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern, Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen, Frequenzumrichter.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Umweltinnovationsprogramm

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Mit dem BMUV-Umweltinnovations­programm werden innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten, gefördert – Projekte mit Vorbild­charakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden.

Das Programm umfasst Förderungen für Bau­maßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetrieb­nahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgs­kontrolle dieser Maßnahmen, beispielsweise in folgenden Bereichen: Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung; Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umwelt­freundliche Energie­versorgung und -verteilung; Ressourceneffizienz/­Materialeinsparung. Projekte sind förderfähig, wenn sie Verfahren groß­technisch erstmalig in Deutschland anwenden oder bekannte Techniken in einer neuen Kombination einsetzen.

Gefördert werden unter anderem in- und ausländische gewerbliche Unternehmen.
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Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) - Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht. Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.

Antragsberechtigt sind KMU sowie Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. Die Erschließung/Nutzbarmachung von tiefer Geothermie ist ebenfalls förderfähig.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger, die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen, die Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren, die notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe sowie die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. Darüber hinaus sind Kosten für Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie Installations- und Montagekosten förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (Darlehen)

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW-Kredit für Wohngebäude fördert den Neubau und den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses.

Gefördert wird der Bau und Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung, wenn die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt. Beim Neubau enthält die Förderung die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), beim Kauf den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten). Zusätzlich wird die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in sowie eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.

Der Kredit richtet sich unter anderem an Unternehmen und Contractoren.
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Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) - Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Eine in diesem Modul geförderte Contracting-Orientierungsberatung zielt auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie.

Förderfähig ist eine Contracting-Orientierungsberatung, die für ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie geeignete Gebäude oder -pools ermittelt oder zusammenstellt und zur Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells entsprechende qualitative Vorschläge unterbreitet.

Antragsberechtigt sind KMU sowie Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt.
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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Mit dem IGP ermöglicht das BMWK die Verwirklichung nichttechnischer Innovationen von KMU. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationdmodelle von Social Startups sowie neue Plattformformate.

Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden, die im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein hohes Innovationsniveau wichtig.

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems, Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem und Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software, Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System, die Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Sanierung Nichtwohngebäude - Anlagentechnik (außer Heizung)

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert wird der Einbau von energieeffizienter Anlagentechnik in Bestandsgebäuden, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung der Anlagen .

Konkrete Fördergegenstände sind Maßnahmen wie Wärme- / Kälterückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11, Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basisförderung

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen.

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Abwärmenutzung, Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sowie Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte. Darüber hinaus sind Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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KMU-Innovativ: nachhaltiges Flächenmanagement

Fördergeber: ptj - Projektträger Jülich
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Die Fördermaßnahme des BMBF "KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz, Themenfeld Nachhaltiges Flächenmanagement" soll das Innovationspotential von KMU im Bereich Spitzenforschung stärken.

Adressiert werden innovative KMU, die sich im Bereich nachhaltigen Flächenmanagements etablieren wollen und ihren Sitz in Deutschland haben. Gemeint sind hiermit Ansätze für Verfahren zur Verbesserung der Rohstoff- und Materialeffizienz, die Steigerung des Recyclings und/oder die Substitution endlicher Rohstoffe durch nachwachsende oder sekundäre Rohstoffe.

Die Förderung ist themenoffen. Innovationsgrad und hohe Verwertungschancen sind von größerer Bedeutung als die exakte Einordnung in ein spezifisches Themengebiet.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.


Förderfähig sind Umbauten und Neuerrichtungen von Anlagen zur direkten Nutzung erneuerbarer geothermischer, hydrothermischer und aerothermischer Quellen sowie von Sonnenenergie und Abwärmenutzung.

Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Deutschland.
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Sanierung Nichtwohngebäude - Heizungsoptimierung

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe. Gefördert werden außerdem Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als 2 Jahre sind. Ausgenommen sind Einelraumfeuerungsanlagen.

Konkrete Fördergegenstände sind u.a. die Optimierung von Wärmepumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Austausch von Heizungspumpen.

Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
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Betriebliches Mobilitätsmanagement

Fördergeber: BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Im Rahmen der Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" fördert die Bundesregierung klimafreundliche Mobilität in Betrieben. Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie der Alltagsmobilität von Beschäftigten. Das Förderprogramm unterstützt damit Arbeitgebende bei effizienter, kostengünstiger und klimaschonender Mobilitätsgestaltung sowie die Steigerung der Arbeitgebendenattraktivität, Mitarbeitendenzufriedenheit und -gesundheit.

Die Förderung besteht aus Förderaufrufen in drei inhaltlichen Förderschwerpunkten:
(I) Schwerpunkt Innovationsförderung: Umgesetzt werden Vorhaben mit Demonstrationscharakter, die als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen;
(II) Schwerpunkt Breitenförderung: Gefördert werden Vorhaben, die eine breite Wirkung auf das betriebliche Mobilitätsmanagement von KMU haben. Umgesetzt werden hierbei effektive Standardmaßnahmen, wie bspw. der Kauf von (Lasten)fahrrädern oder E-Fahrzeugen;
(III) Schwerpunkt Initialförderung: Konzepte für standortspezifisches betriebliches Mobilitätsmanagement werden in diesem Schwerpunkt durch Berater:innen entwickelt. Dieser Schwerpunkt richtet sich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen in diesem Bereich.

Für Schwerpunkt II und III sind auschließlich KMU mit Niederlassung in Deutschland antragsberechtigt.
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Sanierung Nichtwohngebäude - Fachplanung und Baubegleitung

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.

Hierunter fallen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) sowie Heizungsoptimierung.

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
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Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Fördergeber: BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Das BMDV unterstützt mit dieser Förderrichtilinie die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur. Förderfähig ist hierbei die Errichtung von Ladepunkten inklusive Netzanschluss für Pkw, Lkw und Busse.

Die Schnellladepunkte dürfen auf ausschließlich betrieblich genutzten Flächen innerhalb Deutschlands errichtet werden. Die Nennladeleistung der Stationen muss bei mindestens 50 kW liegen und das Laden mit Gleichstrom ist Voraussetzung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 5: Transformationspläne

Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.

Zu den förderfähigen Kosten zählen Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz, Kosten für Energieberater*innen, Kosten für Messungen und Datenerhebungen und weitere Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung von Transformationskonzepten.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen, Contractoren, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau, BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Diese KfW-Förderung finanziert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen: von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Mit dem KfW- Kredit Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft fördert die KfW Maßnahmen zur Steigerung der Strom- und Wärmeeffizienz für in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit Standort in Deutschland. Insgesamt stehen 6 Module zur Verfügung: Querschnittstechnologien; Prozesswärme aus erneuerbaren Energien; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software; Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen; Förderung von Transformationskonzepten; und Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen.

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren mit einem Standort in Deutschland. Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
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Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (Darlehen)

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW Kredit für klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden fördert den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes.

Gefördert werden die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen, der Kaufpreis der Immobilie, energetische Maßnahmen und Kosten, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen. Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.

Antragsberechtigt sind unter anderem Contractoren, Unternehmen und Hauseigentümer*innen.
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CO2-Plan

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Sonstiges
Das Netzwerkprojekt CO2-Plan befähigt Ihr Unternehmen dazu, seinen CO2-Absenkpfad wissenschaftsbasiert selbst zu steuern und klimaneutral zu werden. Es läuft über drei Jahre und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert.

CO2-Plan unterstützt einen fruchtbaren Austausch mit Gleichgesinnten und Fachleuten durch regelmäßige, überregionale Netzwerkttreffen. Des Weiteren wird die CO2-Bilanz des Unternehmens von Fachleuten berechnet und ein individueller Maßnahmenplan erstell. CO2-Plan unterstützt außerdem bei der Maßnahmenumsetzung, internen Schulungen und bietet ein eigenes Tool für künftige CO2-Bilanzen.

Teilnahmeberechtigt sind KMU, die nach innen und außen Klimaverantwortung übernehmen.
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Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBM) - Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude sich Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug). Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Antragsberechtigt sind KMU sowie Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt.
Zum Programm

KfW-Umweltprogramm

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Das KfW-Umweltprogramm fördert Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit.

Gefördert werden Investitionen, wenn damit beispielsweise Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt, Material und Ressourcen eingespart werden, Abfall vermieden, behandelt oder verwertet wird, das Firmengelände naturnah gestaltet wird oder Boden oder Grundwasser geschützt und Flächen saniert werden.

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische Unternehmen jeder Größe sowie Contractoren.
Zum Programm

Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Mit der Förderung wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz bezuschusst. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Kauf und die Installation verschiedenster Anlagen (Solarthermie, BIomasse, elektrische Wärmepumpen etc.), der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Ausgaben für provisorische Heiztechnik, die Fachplanung durch Expert*innen für Energieeffizienz, die akustische Fachplanung sowie die Kosten für Umfeldmaßnahmen.

Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöhen und der Einbau der Heizungsanlage muss mit einer Optimierung des gesamten Heitverteilungssystems verbunden sein.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland.
Zum Programm

BMWK-Innovationsgutscheine (go-inno) - Richtlinie

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Mit den BMWK-Innovationsgutscheinen können KMU Innovationsberatung zur Vorbereitung von Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Professionalisierung des Innovationsmanagements in Anspruch nehmen.

Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratungsleistungen. Nur die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, welche weniger als 100 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz höchstens 20 Millionen Euro beträgt.
Zum Programm

Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Sonstiges
Das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag rufen auf, sich als Klimaschutz-Unternehmen zu bewerben. Mitmachen können Unternehmen aller Größen und Branchen, die Klimaschutz, Umweltschutz oder die Anpassung an die Klimakrise als strategisches Unternehmensziel verfolgen.

Das Bewerbungsverfahren startet mit einem onlinebasierten Check, der eine schnelle Orientierung über die Bewerbungsaussichten gibt. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Beirat, ein unabhängiges Expertengremium, über die Aufnahme.
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Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Fördergeber: DBU - Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss, Darlehen
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt.

Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in den folgenden zwölf Themenfeldern: Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln; Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln; Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter; Klima- und ressourcenschonendes Bauen; Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung; Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz; Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien; Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen; Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente; integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern; Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten; Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen. Des Weiteren existiert eine themenoffene Förderung. Damit werden Projekte unterstützt, die einen hohen Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen erwarten lassen und zu keinem der genannten Förderthemen passen.

Im Fokus stehen vor allem KMU, antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen.
Zum Programm

KfW-Energieeffizienz­programm: Produktions­anlagen/­-prozesse

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse.

Förderfähig sind verschiedene Investitionsmaßnahmen im Bereich Energieeffizienz sowie Modernisierungs- und Neuinvestitionen zur Energieeinsparung.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen in Deutschland und im Ausland.
Zum Programm

Förderung Wärmenetzsystemen

Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Modellvorhaben Wärmenetzsystem 4.0

Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Das Programm besteht aus vier zeitlich aufeinander aufbauenden Modulen, alle mit dem Ziel des Umbaus bestehender Wärmenetze und neuer Wärmenetze auf vollständige Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045. Diese sind wie folgt gegliedert: Transformationskonzepte (Modul 1, Beratung) erstellen, Realisierung (Modul 2 aus Ergebnissen aus Modul 2, Planung, Investition, Finanzierung) und Einzelmaßnahmen ( Modul 3, Planung, Investition, Finanzierung) und Betriebskostenförderung („Modul 4“, Jährliche Förderung zur Reduzierung Unwirtschaftlichkeit).
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KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW-Kredit Nachhaltige Transformation bietet Unternehmen eine flexible Finanzierung nachhaltiger und transformativer Maßnahmen, die an die EU-Taxonomie angelehnt sind.

Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell nach den Umweltzielen der EU-Taxonomie ausrichten. Außerdem werden Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen und die Modernisierung bestehender Anlagen unterstützt. Das Programm ist in die Module A bis G unterteilt. Dazu zählen unter anderem ein Modul zum Thema ‚Energieversorgung‘ und ein Modul zum Thema ‚Wasser, Abwasser und Abfall‘.

Förderberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz bis 5 Milliarden Euro.
Zum Programm

Kälte- und Klimaanlagen

Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der gewerblichen Anwendung gefördert, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen.

Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, sowie Anlagenkomponenten (z.B. für den Wärmepumpenbetrieb), die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Förderfähig sind die Installation von Anlagen, deren Nachrüstung und Umrüstung sowie die Effizienzsteigerung von Kleinanlagen. Die Förderung erstreckt sich im Einzelnen auf die folgenden Sachverhalte:

- Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen

- Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung

- Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler

- Installation von Komponenten und Systemen

- Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen

- Split- und Multisplit-Klimageräte sind diesem Förderprogramm nicht förderfähig und Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.


Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen und Contractoren.
Zum Programm

Kompetenzstelle Ressourceneffizienz: KEFF+Check

Fördergeber: KEK - Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Sonstiges
Die Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz unterstützt Unternehmen bei der Identifizierung von Ressourceneffizienzpotenzialen. Ziel ist es, Materialkosten zu senken, Wirkungsgrade zu erhöhen, Abfälle zu reduzieren und Stoffkreisläufe zu optimieren.

Die KEFF+Checks werden mit zwei thematischen Schwerpunkten angeboten: Ressourceneffizienz (KEFF+Check Teil A) und Energieeffizienz (KEFF+Check Teil B).Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist insbesondere der ‚Teil B: Energieeffizienz' der Beratung relevant.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus der Region Mittlerer Oberrhein.
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Klimopass

Fördergeber: L-Bank - Staatsbank für Badem-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Die Klimopass-Maßnahme ist in drei Module unterteilt. Zuschüsse sind für die unterschiedlichen Leistungen aller Module möglich:
Modul A: Beratungsangebote oder Schulungsmaßnahmen zum Thema Klimawandelanpassung
Modul B: Vorbereitungsprojekte und Erstellung von Planungsgrundlagen zur Anpassung an den Klimawandel
Modul C: Intensive Umsetzungsprojekte zur Klimaanpassung

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Baden-Württemberg.
Zum Programm

Intensivprogramm Zukunft Handel 2030 - Digitalisierung, Strategie, Personal, Nachhaltigkeit

Fördergeber: HBW - Handelsverband Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Das Förderprogramm soll KMU bis Ende 2024 dabei unterstützen, ihre Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dabei stehen Themen wie die Bewältigung der digitalen Transformation, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, die Fachkräftesicherung und Nachhaltigkeit im Fokus.

Mithilfe des Förderprogramms können Intensivberatungen zu den jeweiligen Schwerpunkten in Anspruch genommen werden. Dabei ist die Maximalanzahl der Beratungen unabhängig vom Themenfeld.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen in Baden-Württemberg.
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Klimaschutz-Plus: Co2-Minderungsprogramm

Fördergeber: KEA-BW - Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Ziel des Förderprogramms ist es, CO2-Emissionen durch investive Maßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden zu mindern. Maßgeblich für die Förderhöhe ist dabei die Einsparungshöhe (50 Euro/Tonne).

Förderfähig sind die Erneuerung von Heizungsanlagen, der bauliche Wärmeschutz, der Einsatz von Holzpellet- und Holzhackschnitzelheizungen oder Wärmepumpen, der Einbau von Solarthermieanlagen und die Abwärmenutzung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg.
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Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen

Fördergeber: Klimaschutzagentur Mannheim
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Mit diesem Förderprogramm wird die Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Begrünung von entsiegelten Flächen gefördert. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas und die Erhöhung des innerstädtischen Grünanteils in Mannheim. Maßnahmen, die aufgrund von anderen Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen vorgeschrieben sind werden nicht gefördert.

Antragsberechtigt sind Inhaber:innen von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden im Stadtgebiet Mannheim.
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Beratungen für den Mittelstand

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen in allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern der Unternehmensführung und die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.

Unter anderem können Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Baden-Württemberg mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
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Energetische Sanierung und Effizienzmaßnahmen 2024

Fördergeber: Klimaschutzagentur Mannheim
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Die Stadt Mannheim fördert mit diesem Programm Eingetümer*innen von Gebäuden bei der Baubegleitung und Qualitätssicherung, dem baulichen Wärmeschutz und Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Eigentümer*innen mit Gebäuden im Stadtgebiet Mannheim.
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Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW - E-Lastenräder

Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist die Verringerung der Abgas- und Lärmemissionen im Bereich Mobilität.

Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines neuen Elektrolastenrads der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder eines Elektrolastenrads mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder eines neuen Elektrolastenanhängers für Fahrräder. Die Mindestnutzungsdauer beträgt 3 Jahre. Es können innerhalb der Vertragslaufzeit maximal 100 Fahrzeuge pro Unternehmen gefördert werden.

Förderberechtigt sind Unternehmen in Baden-Württemberg.
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Förderung von Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg (Charge@BW)

Fördergeber: L-Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Entscheidung zur Installation von
Ladeinfrastruktur zu bieten und somit die Nutzung und den weiteren Markthochlauf von Elektrofahrzeugen zu stärken.

Gegenstand der Zuwendung ist die Installation von Ladestationen inkl. Netzanschluss mit
anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting von Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betriebliche Ladepunkte, Wohngebäude) und öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler:innen, Gesellschaften
des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften,
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen
Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Unternehmergesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von
Ladeinfrastruktur gewährleisten können.
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Kombi-Darlehen Mittelstand

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Betriebsgebäude finanzieren. Das Vorhaben muss gleichzeitig in einem der beiden Programme gefördert werden:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)
Dabei kann die BEG-Förderung als Kredit oder als direkter Zuschuss gewährt werden.

Oder nur in der Variante KDM-FLEX: Vorhaben, die gleichzeitig eine ELR-Förderung erhalten (auch ohne BEG-Förderung)

Gefördert werden Neubau von Betriebsgebäuden, Sanierungen von bestehenden Betriebsgebäuden, Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei bestehenden Betriebsgebäuden.

Antragsberechtigt als Träger der Investitionsmaßnahmen sind gewerbliche Unternehmen, sofern die Investitionen mit der BEG-Förderung gefördert werden.
Gefördert werden:
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BW-e-Nutzfahrzeuge

Fördergeber: L-Bank: Staatsbank für Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Damit in Baden-Württemberg der Anteil an Nutzfahrzeugen mit E-Antrieb steigt, fördert das Ministerium für Verkehr die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb.

Förderfährig sind die Unterhaltungs- und Betriebskosten dieser Fahrzeuge sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb. Die Kosten für für die Unterhaltung und den Betrieb von Gebrauchtfahrzeugen können ebenfalls bezuschusst werden. Die Förderung gilt für Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit höchstens drei Sitzplätzen. Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg auf den Antragssteller zugelassen sein. Die Förderung ist maximal für 50 Fahrzeuge möglich.

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen und Selbstständige mit Sitz in Baden-Württemberg.
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BW-e-Solar-Gutschein

Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten für neue (Erstzulassung) vollelektronische Elektrofahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG). Die Förderung gilt für folgende Fahrzeuge: PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1.

Förderberechtigt sind Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen die ab dem Stichtag 01.12.2021 ein Elektrofahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e bestellt haben.
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Elektromobilitätsberatung

Fördergeber: KLiBA gGmbH - Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg - Rhein-Neckar-Kreis gGmbH
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Sonstiges
Die KLiBA-Heidelberg unterstützt kostenlos bei der Erstellung eines betrieblichen Mobilitätskonzeptes mit Aspekten der Elektromobilität und beantwortet Fragen zur Umstellung des betrieblichen Fuhrparks, zum Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur, zu rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen oder zur Beantragung von Fördermitteln.

Die Beratung kann von Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden.
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KLIMAfit

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Sonstiges
Bei KLIMAfit werden Projektträger direkt durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert. Die Projektträger initiieren mit Unterstützung eines frei wählbaren Beratungsunternehmens einen Konvoi, bestehend aus fünf bis zwölf Teilnehmenden.

Ziele der Fördermaßnahme sind u.a. die Erarbeitung einer Klimabilanz für den Standort, Einrichtung einer Organisationsstruktur für den Klimaschutz, Entwicklung von Klimaschutzleitlinien und ggf. quantitativen Klimazielen sowie Imagegewinn durch die öffentliche Auszeichnung als „KLIMAfit Betrieb“.

Die Teilnahme an KLIMAfit richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen in Baden-Württemberg sowie weiteren Organisationen gemäß Förderrichtlinie.
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Klimaschutz Plus

Fördergeber: L-Bank: Staatsbank für Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Das Programm soll bei Maßnahmen zur höheren Wärme-, Energieeinsparung und -effizienz sowie dem Einsatz und Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen.

Gefördert werden unter anderem die Erneuerung von Heizungsanlagen, die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes, die Installation von modernen Heizungen oder Wärmepumpen sowie die Sanierung von Lüftungsanlagen.

Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Baden-Württemberg.
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Energiefinanzierung

Fördergeber: L-Bank - Staatsbank für Badem-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Darlehen
Das Förderprogramm der L-Bank ermöglicht die Umsetzung von Projekten im Bereich der Errichtung, des Erwerbs und der Erweiterung von Erneuerbarer-Energien-Anlagen. Auch die Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung solcher Anlagen ist möglich.

Förderfähige Anlagen sind Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung, Wärmeerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung durch Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas oder Geothermie. Netze oder Speicher für die erzeugte Energie können ebenfalls Teil der Fördermaßnahme sein sowie Maßnahmen zur Integration der Anlagen in das Energiesystem. Zu den förderfähigen Kosten zählen Ausgaben für die technischen Anlagen selbst, für die Planung, Projektierung und Installation, für die notwendige Infrastruktur sowie für Modernisierung, Instandhaltung und Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
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Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP)

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Zuschuss
Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so in Unternehmen und in den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen.

Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen. Gefördert werden Ausgaben für Gruppen- und Einzelberatungen, Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten Managements sowie dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung, angemessene und nachgewiesene Mietausgaben sowie Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung

Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer. Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.
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Ökokredit

Fördergeber: Freistaat Bayern
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Darlehen
Das Förderprogramm soll eigenverantwortliche Umweltschutz-, Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen ermöglichen.

Gefördert werden eigenverantwortliche Umweltschutzinvestitionen im Bereich der Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, des Boden- und Grundwasserschutzes sowie Investitionen im Rahmen von besonders klimaschutzrelevanten Vorhaben.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
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Förderung von Energiekonzepten, insbesondere von Energieeinsparkonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Zuschuss
Dieses Programm unterstützt die Erstellung und Umsetzung von Energiesparkonzepten.

Gefördert werden Umweltstudien im Sinn von Art. 49 AGVO, die sich auf Investitionen der Energieeinsparung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder der Energieeffizienzsteigerung beziehen (Energiekonzepte) sowie begleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung durch fachkundige Dritte bei der Umsetzung von Maßnahmen. Weiterhin wird die Sanierung von Außen- sowie Innenbeleuchtung mittels LED-Beleuchtungstechnik unterstützt. Grundsätzlich nicht gefördert werden Vorhaben der kommunalen Wärmeplanung bzw. Konzepte mit integriertem Wärmeplan.

Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
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Energiekredit Gebäude

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Darlehen
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor.

Gefördert werden der energieeffiziente Neubau oder die energetische Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden. Darüber hinaus können Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik finanziert werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
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WELMO-Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Fördergeber: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Fördergebiet: Berlin
Förderart: Zuschuss
Dieses Förderprogramm bietet Beratungsleistungen und Zuschüsse zur Förderung der E-Mobilität in Berlin.

Gefördert wird sowohl die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen als auch die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld. Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Nutzfahrzeuge, Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes (S-Pedelecs und Kleinkrafträder) mit reinem Batteriebetrieb, mit Brennstoffzellenantrieb und Plug-In-Hybridantrieb. Ergänzt wird die Berliner Elektromobilitätsförderung durch ein Beratungsangebot zu den Schwerpunktthemen Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt.

Das Förderangebot richtet sich an selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen. Die bzw. der Antragstellende muss den Firmensitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Hauptstadt haben. Die angeschafften E-Mobile müssen vorwiegend in Berlin genutzt werden.
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energievisiten

Fördergeber: Bremer Energie-Konsens GmbH
Fördergebiet: Bremen
Förderart: Sonstiges
Energievisiten sind Kurzberatungen, die sich auf ein spezifisches Handlungsfeld im jeweiligen Betrieb konzentrieren. Anwendungsbereiche sind Beleuchtung, Druckluft, Heizung, Kälte, Lüftung, Server, Neubau und Solar.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem Land Bremen, die als KMU gelten.
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Green Nudging

Fördergeber: Bremer Energie-Konsens GmbH
Fördergebiet: Bremen
Förderart: Sonstiges
Unternehmen, die ihre Energie- und Klimabilanz verbessern wollen, kommen nicht umhin, ihre Angestellten in diese Themen einzubeziehen, da deren Verhalten maßgeblich zum Ressourcenverbrauch im Unternehmen beiträgt. Green Nudging soll Unternehmen dabei unterstützen, klimafreundliches Verhalten bei ihren Mitarbeitern zu etablieren, indem klimafreundliches Handeln durch kleine Anstöße erleichtert wird. Dies ist nicht nur ein messbarer Beitrag zur Corporate Social Responsibility (CSR), sondern steigert auch das Engagement der Mitarbeiter/innen und fördert Einsparungen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Land Bremen.
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Programm zur Förderung der rationellen Energienutzung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm)

Fördergeber: Bremer Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Fördergebiet: Bremen
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist es, den Einsatz von Primärenergie und damit dauerhaft die Betriebskosten der Betriebe sowie den Ausstoß von CO2-Emissionen zu verringern.

Gefördert werden Investitionen oder Teile davon, die dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung dienen. Hierunter fallen die Errichtung von Gewerbegebäuden mit reduziertem Wärmebedarf, der Einsatz strombedarfsoptimierter Gebäudetechnik, die Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserstofftechnologie, der Erwerb energieeffizienter Anlagen und Ausrüstungsgüter für die Produktion, die Nutzung von Abwärme und die betriebliche Nutzung regenerativer Energiequellen. Weiterhin sind die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte einschließlich der Begleitung ihrer Durchführung förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Maßnahme im Land Bremen durchführen wollen.
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Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Bremer Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Fördergebiet: Bremen
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Gegenstand des Programms ist die Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken.

Ziel der Förderung sind Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen, die direkt oder indirekt zu positiven Auswirkungen auf die Umwelt führen. Dabei sollen insbesondere der sparsame Einsatz von Materialien und Energie, die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen, Abfall und Abwasser bzw. die Wiederverwertung eingesetzter Materialien unterstützt sowie die Voraussetzungen für den Einsatz produktionsintegrierter Umweltschutztechniken geschaffen werden. Darunter fallen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Prozess- und Organisationsinnovationen, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen sowie die Abordnung hochqualifizierten Personals.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
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Klima Dialog

Fördergeber: Bremer Energie-Konsens GmbH
Fördergebiet: Bremen
Förderart: Sonstiges
Die Bremer Energie-Konsens GmbH bietet verschiedene kostenlose Beratungen an, bei denen CO2- und Energieeinsparpotentiale im Unternehmen identifiziert werden.

Die Beratungen können von Unternehmen mit Niederlassung in Bremen in Anspruch genommen werden.
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Unternehmen für Ressourcenschutz

Fördergeber: Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.

Förderberechtigt sind Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz (Förderschwerpunkt 2), Steigerung der Materialeffizienz und der Einsparung von Wasser (Förderschwerpunkt 3) und Abwärmenutzung (Förderschwerpunkt 5). Förderschwerpunkt 4, 6 und 7 werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
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Erneuerbare Wärme

Fördergeber: IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden Maßnahmen im Bereich erneuerbare Wärme, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.

Die Förderung gilt für Solarthermieanlagen ab 20 m2 und Heizungsmodernisierungen, Bioenergie-Anlagen, Wärmepumpen-Anlagen, Geothermie sowie Wärme aus Abwasser, Wärmeverteilnetze, Wärmespeicher, Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme. Nicht gefördert werden Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher.

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) in Hamburg und Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Zum Programm

Hamburger Gründachförderung

Fördergeber: IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg.

Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke.

Die Förderhöhe ist abhängig vom Ausmaß des Vorhabens und der Größe des Unternehmens.
Zum Programm

UfR - EffizienzCheck

Fördergeber: IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Mit dem EffizienzCheck wird die energetische Analyse technisch komplexer und individueller Anlagen (inklusive Heizungsanlagen) und Produktionsprozesse in Unternehmen sowie Umweltstudien unterstützt. Der Check bietet eine gute Grundlage für Ihre Investitionsentscheidungen.

Gefördert werden verschiedenste Maßnahmen, unter anderem die energetische Analyse von Anlagen, die energetische Bewertung der Heizungsanlage, Einschätzungen zum energetischen Einsparpotential und viele weitere.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen, Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe, Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung in Hamburg.
Zum Programm

PROFI Umwelt + PROFI Umwelt Transfer

Fördergeber: IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden Einzel- (PROFI Umwelt) und Kooperationsprojekte (PROFI Umwelt Transfer) zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Im Vordergrund stehen dabei Ressourcen- und Materialeffizienz sowie Verbesserungen in der Kreislaufwirtschaft.

Gefördert werden innovative Projekte, die neue oder wesentlich bessere Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel jaben und damit zur Ressourcen- und Emissionseinsparung beitragen. Insbesondere Vorhaben, die zu marktfähigen Produkten führen, die besonders ressourceneffizient im Herstellungsprozess, in der Produktnutzung und/oder der anschließenden Verwertung sind (produktintegrierter Umweltschutz) werden bezuschusst. Förderfähige Kosten sind Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen mit Betriebsstätte in Hamburg aus allen Branchen und Technologien sowie mit diesen kooperierende Hochschulen / Forschungseinrichtungen.
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Förderung von Biomassefeuerungsanlagen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fördergebiet: Hessen
Förderart: Zuschuss
Das Land Hessen unterstützt bei Investitionen und nichtinvestiven Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der energetischen und stofflichen Biomassenutzung.

Förderfähig sind unter anderem Biomassefeuerungsanlagen ab 30kW, Nahwärmenetze, Umsetzungskonzepte, Informationsmaterialien, Schulungs-, Beratungs- und Informationsveranstaltungen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen.
Zum Programm

Initiative LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen (LEA EfU)

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fördergebiet: Hessen
Förderart: Sonstiges
Die Initiative LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen (LEA EfU) unterstützt Unternehmen bei der Steigerung der Energieeffizienz.

Das Angebot besteht aus einer kostenlosen Beratung durch einen unabhängigen Experten zur Identifizierung von Energiesparpotenzialen in Unternehmen und hilft beim Finden von Förderprogrammen.

Das Programm richtet sich an Unternehmen in Hessen.
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PIUS-Beratung – Förderung von Beratungen zum Produktionsintegrierten Umweltschutz

Fördergeber: EIB - Europäische Investitionsbank, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fördergebiet: Hessen
Förderart: Zuschuss
Das Programm fördert externe Beratungen zur Optimierung der Stoff- und Energiekreisläufe und des Ressourcenverbrauchs in Unternehmen aller Branchen.

Gefördert wird die Analyse des Unternehmens zu den Themen Ressourcen-, Prozess- und Abfalloptimierung. Dabei werden Experten zur Verfügung gestellt, welche die Analyse durchführen. Das RKW Hessen betreut das Programm und stellt den Kontakt zu den Berater/-innen her.

Förderberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen in Hessen.
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Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fördergebiet: Hessen
Förderart: Zuschuss
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Gefördert werden können unter anderem innovative Energietechnologien, die Erstellung von Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien, Energieberatungen, innerbetriebliche Akzeptanzmaßnahmen sowie betriebliche Energieeffizienznetzwerke.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Art.
Zum Programm

Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Fördergeber: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Förderberechtigt sind investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung, Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer, nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität, innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien, Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagementuntersuchungen, Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
Zum Programm

Energiesparen im Unternehmen

Fördergeber: Mveffizient
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderart: Sonstiges
Die Mveffizient bietet kostenlose und individuelle Beratungstermine mit technischen Berater:innen zum Thema Energiesparen und Energieeffizienz an.

Beratungsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Meckelnburg-Vorpommern.
Zum Programm

Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderart: Zuschuss
Unternehmen erhalten mit dieser Förderung die Möglichkeit, Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien anteilig zu finanzieren. Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit dieser Förderrichtlinie innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Gefördert werden investive Maßnahmen, die direkt oder indirekt Einsparungen von Treibhausgasen zur Folge haben. Dazu zählen u.a. Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten.
Zum Programm

Beratungsangebote für Unternehmen

Fördergeber: KEAN - Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Sonstiges
Die Energieagentur Niedersachsen bietet drei Beratungsangebote für KMU an: Impuls Klimaneutralität, Impuls Solar und Impuls Energie- und Materialeffizienz. Die Unternehmen erhalten zu diesen Themen eine kostenfreue neutrale Vor-Ort-Beratung durch anerkannte und geschulte Expert:innen sowie einen Bericht mit unternehmensspezifischen Handlungsempfehlungen und Hinweisen auf Förderprogramme.

Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Niedersachsen und Energiekosten von > 10.000 Euro netto/a, die Mitglied der IHK oder HWK sind.
Zum Programm

Wasserstoffrichtlinie

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Zuschuss
Ziel des Programms ist die Erarbeitung und Durchführung von Vorhaben im Bereich der grünen Wasserstofftechnologien.

Gefördert werden Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit es sich um Vorhaben der experimentellen Entwicklung handelt, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energieeffizienzmaßnahmen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte, Energieinfrastruktur.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Niedersachsen.
Zum Programm

Klimaschutz und Energieeffizienz

Fördergeber: NBank - Förderbank Niedersachsen
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Zuschuss
Durch die Senkung von Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs von bestehenden betrieblichen Prozessen und von Gebäuden kann ein entscheidender Beitrag zur Klimaneutralität Niedersachsens geleistet werden. Die Förderung der NBank unterstützt entsprechende Vorhaben.

Gefördert werden Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, Investitionen in energieeffizientere oder emissionsmindernde Produktionsprozesse und -anlagen und die Errichtung von Wärmenetzen.

Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Niedersachsen.
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Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz

Fördergeber: NBank - Förderbank Niedersachsen
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Zuschuss
Diese Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft dabei, Investitionen in Material- und Ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten zu tätigen. Die Vorhaben dienen der Steigerung der Ressourceneffizienz.
Bei einer Zusammenarbeit der KMU mit Forschungseinrichtungen bei der Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben sind diese ebenfalls förderberechtigt.

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Niedersachsen.
Zum Programm

Transformationsberatung - Impuls Solar

Fördergeber: KEAN - Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Sonstiges
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Wirtschaftsförderungen, den Industrie- und Handelskammern sowie den regionalen Energieagenturen kostenlose Umstellungsberatungen an.

Ziel der Beratung ist es, KMU die wirtschaftliche Nutzung der Solarenergie mit ihren Potenzialen unternehmensspezifisch aufzuzeigen. Behandelt werden die Themen Eigenstromverbrauch und -einspeisung, Stromspeicherung sowie die Nutzung von Solarwärme für Gebäude und Prozesse.

Voraussetzung für eine kostenlose Beratung ist, dass das KMU mit Sitz in Niedersachsen Mitglied einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer ist, im vergangenen Jahr Energiekosten von mehr als 10.000 Euro hatte und in den letzten zwei Steuerjahren weniger als 199.250 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten hat.
Zum Programm

Transformationsberatung - Impuls Energie- und Materialeffizienz

Fördergeber: KEAN - Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Sonstiges
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet kostenlose Transformationsberatungen an, die Unternehmen dabei unterstützen, durch Effizienzmaßnhamen den Energie- und Materialverbrauch sowie Kosten zu senken und damit das Klima zu schützen.

Im Anschluss an ein Energieaudit durch Energieberater:innen vor Ort, erhalten die Unternehmen einen Beratungsbericht mit den wichtigsten Ergebnissen und Einsparmöglichkeiten sowie Hinweisen auf Fördermöglichkeiten und nächste Schritte.

Voraussetzung für eine kostenlose Beratung ist, dass das KMU mit Sitz in Niedersachsen Mitglied einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer ist, im vergangenen Jahr Energiekosten von mehr als 10.000 Euro hatte und in den letzten zwei Steuerjahren weniger als 199.250 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten hat.
Zum Programm

Transformationsberatung - Impuls Klimaneutralität

Fördergeber: KEAN - Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Sonstiges
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet kostenlose Transformationsberatungen an, die Unternehmen den Einstieg in eine umfassende Transformation in Richtung Treibhausgasneutralität bzw. in ein Klimamanagement erleichtern sollen.

Die Beratenden werden dabei einen ganzheitlichen Blick auf das Unternehmen und möchte im Einzelnen:
1. Die Hintergründe, Funktionsweise und Logik von Klimaneutralität und Treibhausgas-Bilanzierung vermitteln,
2. Die wesentlichen betrieblichen Treibhausgasquellen identifizieren und grob quantifizieren sowie
3. Ein Klimaschutzziel und einen Fahrplan mit den Schwerpunkten für die weitere Umsetzung erarbeiten und die Nutzung weiterer Beratungsmodule vereinbaren.
4. Die Voraussetzungen schaffen, dass das Unternehmen ein förderfähiges Transformationskonzept im Rahmen der 'Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft' erstellen kann.

Voraussetzung für eine kostenlose Beratung ist, dass das KMU mit Sitz in Niedersachsen Mitglied einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer ist, im vergangenen Jahr Energiekosten von mehr als 10.000 Euro hatte und in den letzten zwei Steuerjahren weniger als 199.250 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten hat.
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progres.nrw - Förderung von Lastenfahrrädern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Als Teil des progres.nrw-Programms ist die Bezuschussung von bestimmten (elektrischen) Lastenfahrrädern für Einzelunternehmen möglich, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Nutzlast des Rades von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer:in oder Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW.
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Förderung für kleine Unternehmen: Erstberatung zur klimaneutralen Transformation

Fördergeber: NRW.Energy4Climate GmbH
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Sonstiges
Gefördert werden Erstberatungen zur klimaneutralen Transformation von Klein- und Kleinstunternehmen.

Qualifizierte Berater:innen betrachten Ihr Unternehmen und identifizieren und bewerten Potenziale und Handlungsmöglichkeiten technisch und wirtschaftlich in den Bereichen: Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung von Abwärme, Elektrifizierung / Energieträgerwechsel. Der Fokus liegt auf energetischen Maßnahmen, es können aber auch naheliegende Potenziale für Einsparungen und Wechsel weiterer Einsatzstoffe im Unternehmen mituntersucht werden. Ergebnis der Beratungen ist ein Bericht, der sowohl aktuell umsetzbare Maßnahmen identifiziert und im Kosten/Nutzen-Verhältnis bewertet als auch einen Ausblick gibt, mit welchen Technologiepfaden Ihr Unternehmen mittelfristig das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ansteuern kann.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 50 Mitarbeitenden und bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz.
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Effizienzkredit

Fördergeber: NRW.BANK
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Darlehen
Genehmigt werden Darlehen für Investitionen, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz (um mind. 20 %) oder der Ressourceneffizienz (um mind. 6 %) führen. Förderfähig sind außerdem Investitionen, die Lärm- und Schadstoffemissionen vermindern sowie in Grüne Technologien.

Beispielhafte Vorhaben ist der Erwerb von effizienteren Anlagen oder die Modernisierung bestehender Anlagen sowie die Sanierung von Nichtwohngebäuden.

Für eine Antragsstellung muss der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegen.
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NRW.BANK.Energieinfrastruktur

Fördergeber: NRW.BANK
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Darlehen
Das Programm fördert Investitionen in Anlagen zur Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung in Nordrhein-Westfalen.

Mitfinanziert werden der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, Anschaffung von Einrichtungen und Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
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Weg vom Gas

Fördergeber: NRW.BANK
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Darlehen
Förderbar sind Maßnahmen, die einer Umstellung vom Energieträger Erdgas auf erneuerbare Energien dienen, d.h.:
• Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung, insbesondere in (Hochtemperatur)-Wärmepumpen, konzentrierende Solarthermie sowie erforderliche prozessuale Anpassungen. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Wärmeerzeugung aus Biomasse,
• Investitionen in periphere Technologien zur Speicherung und Flexibilisierung (z.B. mit erneuerbarem Strom betriebene Wasserstoff-Elektrolyseure, Batteriespeicher),
• Investitionen in Technologien und Maßnahmen zur Prozesselektrifizierung und damit verbundene Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung (insbesondere Windkraft, Photovoltaik) und
• Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Technologien durch einschlägiges Fachpersonal.
Aus beihilferechtlichen Gründen ist jedoch eine parallele Inanspruchnahme der Förderung in dieser Variante für Windkraft- und Photovoltaikanlagen und einer Förderung nach dem EEG (EEG-Umlage) nicht möglich.

Antragsberechtigt sind von der Energiekrise betroffene kleine und kleinste Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 249 Mitarbeitenden (ohne Umsatz-/Bilanzsummenbeschränkung) und mit Sitz in NRW.
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Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Gefördert wird der Bau beziehungsweise die Erneuerung von zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen.

Der Wirkungsgrad zentraler Anlagen muss mindestens 80 % und der dezentraler Anlagen mindestens 65 % Prozent betragen. Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis maximal 60 % der Gesamtförderquote ist möglich.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW.
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Bildungsprämie Wärmepumpe für technische
Führungskräfte und Planungsverantwortliche

Fördergeber: NRW.Energy4Climate GmbH
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Sonstiges
Gefördert wird die Teilnahme an Fortbildungen nach VDI 4645-1 oder vergleichbarer Fortbildungen. Diese Fortbildungen vermitteln Fachexpertise für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Die hier vermittelten Kenntnisse decken u. a. folgende Bereiche ab:
• Voruntersuchung und Konzepterstellung
• Detailplanung inkl. Dimensionierung der Anlagenkomponenten
• Kostenbetrachtungen
• Inbetriebnahme
• Unterweisung des Betreibers
• Dokumentation
Die Bildungsprämie richtet sich an technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftige in Sanitär- Heizung-, Klimabetrieben (SHK-Betriebe) sowie in Kälte- und Klimaanlagenbetrieben. Fortbildungen für operativ vor Ort tätige Monteur:innen werden nicht gefördert.
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NRW.BANK.Elektromobilität

Fördergeber: NRW.BANK
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Darlehen
Dieses Programm fördert die klimafreundliche Mobilität in NRW.

Förderfähig sind grundsätzlich der Erwerb von Personen- und Lastkraftfahrzeugen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft) (Ausnahme: Leasingfinanzierungen), Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität (z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität und Umrüstungen von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe.

Antragsberechtigt sind unter anderem Existenzgründerinnen und -gründer, Freiberufler:innen, mittelständische Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
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Ressourceneffizienzberatungen

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden Ressourceneffizienzberatungen für Unternehmen.

Förderfähig sind Beratungsmethoden, welche einen Beitrag leisten zur Identifizierung von Potenzialen, Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen, Unterstützung der Umsetzung oder zu Einsparungen von Ressourcen und Energien sowie zu einer Reduzierung von Emissionen beitragen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
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progres.nrw - Programmbereich emissionsarme Mobilität

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Dieses Programm fördert Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur in NRW.

Innerhalb dieses Förderbausteins werden gefördert: die Umsetzungsberatung und -konzepte für Elektromobilität, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, reine batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, elektrische Lastenfahrräder sowie Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften wie zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften. Das Vorhaben muss innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen realisiert werden.
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progres.nrw - Programmbereich Innovation

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung bis hin zu Prototypen im Energiebereich.

Gefördert werden Projekte zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung. Dazu zählen die industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung, die Durchführung von Demonstrations- und Pilotprojekten und Durchführbarkeitsstudien.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
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Eff-Check

Fördergeber: LfU - Landesamt für Umwelt und Rheinland-Pfalz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Förderart: Zuschuss
Mit dem Förderprogramm EffCheck erhalten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Ressourceneffizienz zu optimieren und gleichzeitig Kosten zu senken.

Im Rahmen des Programms stehen die Bereiche Materialeinsatz, Wasser, Emissionen, Abfall und Energie im Fokus. Es werden Ressourceneffizienz- und Kosteneinsparpotentiale durch ein externes Beratungsunternehmen überprüft und in einem abschließenden Beratungsbericht detailliert dargestellt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen.

Das Programm ist in drei Varianten unterteilt: Den EffCheck Ressourceneffizienz, den EffCheck Industrie 4.0 und der EffCheck Ecodesign. Antragsberechtigt sind Unternehmen aus Rheinland-Pfalz.
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Effizienzkredit RLP

Fördergeber: ISB - Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz, ISB - Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Förderart: Darlehen
Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz in Rheinland-Pfalz geleistet werden.

Gefördert werden Investitionen in Effizienz-, Klima- und Umweltvorhaben und Betriebsmittel, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
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Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (EffInvest)

Fördergeber: ISB - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Förderart: Zuschuss
Im Rahmen dieses Programms werden rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt. Die Zuschüsse sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Rheinland-Pfalz sichern und wirksam Treibhausgasemissionen, Materialverbrauch und Abfallaufkommen senken.

Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % oder sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 % führen. Es werden fast ausschließlich Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40t CO2 gefördert. Diese Einsparungserwartung muss durch Sachverständige bestätigt werden.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
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Beratungsförderung - Betriebsberatung

Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Fördergebiet: Sachsen
Förderart: Zuschuss
Mit dem Förderprogramm fördert das Land Sachsen die Inanspruchnahme von professionellen Beratungsleistungen und die Erlangung eines unmittelbaren Zertifikats im Zusammenhang mit der Maßnahme.

Die Unternehmen können wählen, ob sie die Beratung mit der Unterstützung eines Qualitätssicherers durchführen (Qualitätssicherungsverfahren) oder den notwendigen Leistungsrahmen selbst ermitteln und die Eignung und Qualität der Beraterin/des Beraters/des Beratungsunternehmens selbst prüfen (Direktverfahren).

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz im Land Sachsen.
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Förderrichtlinie Energie und Klima/2023

Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Fördergebiet: Sachsen
Förderart: Zuschuss
Das Förderprogramm bietet Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen.

Das Programm umfasst fünf Module, wovon in drei Modulen Unternehmen Antragsteller sein können:
Modul 2: Energieeffizienz und Minderung von Treibhausgasemissionen,
Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und
Modul 5: Nachhaltige Energieversorgung.
Das Modul 2, Fördergegenstand 1.2 a wird nicht mehr gefördert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet, sofern der Investitionsstandort im Freistaat Sachsen liegt.
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IB-Darlehen Grüne Innovationen (Sachsen-Anhalt MUT)

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Mit dem IB -Darlehen Grüne Innovationen soll die Entwicklung von kommerziell nutzungsfähigen Prototypen, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Maßnahmen der Markterschließung / Markteinführung dieser Prototypen oder Pilotprojekte insbesondere in den Schwerpunktbereichen Klima und Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft unterstützt werden.

Finanziert werden innovative Projekte bzw. Vorhaben zur Entwicklung von kommerziell nutzungsfähigen Prototypen, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Maßnahmen der Markterschließung / Markteinführung dieser Prototypen oder Pilotprojekte insbesondere in den Schwerpunktbereichen Klima sowie Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Förderfähig sind Investitionen in Sach- und Personalausgaben; Dienstleistungen Dritter; Planungsleistungen; die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer sowie Maßnahmen zur Markterschließung und Markteinführung der geförderten Prototypen und Pilotprojekte.

Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
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IB-Grunderwerbsdarlehen

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Investitionen in gewerblich eigengenutzte Gebäude sowie Investitionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Produktionsanlagen.

Förderfähig sind der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Sachen-Anhalt.
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Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen - E3

Fördergeber: WT.SH - Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Förderart: Zuschuss
Ziel dieser Förderung ist die Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbauchs und Reduzierung der CO2-Emissionen im Hinblick auf ein treibhausgasneutrales Schleswig-Holstein bis 2045. Gleichzeitig soll die Innovationskraft von Unternehmen in Verbindung mit Energieeffizienz- und Demonstrationsvorhaben gestärkt und ausgebaut werden.

Gefördert werden:
1. investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und daraus resultierende Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen;
2. investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen;
3. investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind;
4. Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer-, Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen und Prozessen beiträgt;
5. Durchführbarkeitsstudien für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, in denen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienzer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden;
6. Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. KMU werden bevorzugt gefördert.
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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Fördergeber: EFRE, Schleswig-Holsteinisches Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Förderart: Zuschuss
Ziel des Förderprogramms ist die Umstellung der Energieversorgung auf CO2-freie Technologien. Zur Erreichung der Klimaziele von Paris sind insbesondere hohe Investitionen in neue Wärmeversorgungssysteme erforderlich. Im Rahmen dieser Maßnahme können Vorhaben gefördert werden, die den Neubau und Ausbau von Wärmenetzen und den Einsatz Erneuerbarer Energien in Wärmenetzen berücksichtigen.

Gefördert werden die notwendigen Investitionskosten für Erzeugungsanlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher in einem entsprechenden Netz.

Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
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Beratung der IB.SH Energieagentur

Fördergeber: IB.SH - Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Förderart: Sonstiges
Mit dem Team der IB.SH Energieagentur wird die Umsetzung von Projektideen unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung Schleswig-Holsteins gefördert.

Es wird eine Initialberatung zur Einschätzung der technisch wirtschaftlichen Machbarkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten durchgeführt. Hierbei wird über Fördermöglichkeiten von Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie einer integrierten Quartiersentwicklung informiert und die Anforderungen an die Projektentwicklung und erfolgreiche Projektfinanzierung unter Betrachtung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen besprochen.

Beraten werden Unternehmen mit Niederlassung in Schleswig-Holstein.
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Energie- und Ressourceneffizienservice für Unternehmen

Fördergeber: ThEGA - Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur
Fördergebiet: Thüringen
Förderart: Sonstiges
Für Unternehmen mit Sitz in Thüringen bietet die ThEGA eine kostenlose Erstberatung zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz an.
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GreenInvest Ress

Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
Fördergebiet: Thüringen
Förderart: Zuschuss
Mit GreenInvest Ress werden Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen gefördert. Ziel ist außerdem die Verwendung von Rohstoffen und Materialien, die die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen.

Zuwendungen werden für die Beratung zur Ressourcenschonung/ -effizienz, daraus abgeleitete Investitionsvorhaben sowie modellhafte Vorhaben zur Reduzierung von produktionsbedingter Ressourceneinsätze gewährt.

Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Thüringen.
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Einführung von Energiemanagementsystemen

Fördergeber: WFBB - Energieagentur Brandenburg
Fördergebiet: Brandenburg
Förderart: Sonstiges
Die Energieagentur Brandenburg berät kostenfrei zum Aufbau eines Energiemanagements.

Ziel ist die systematische Erfassung von Energieflüssen, die kontinuierliche Erhöhung der Energieeffizienz und die Energiekostensenkung. Dabei recherchiert die Agentur auch zu maßnahmenbezogenen Fördermöglichkeiten für Investitionen in Gebäude und Anlagentechnik.

Beratungsberechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung im Land Brandenburg.
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Förderung von Lastenfahrrädern (Rili LaFa Bbg)

Fördergeber: MIL - Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fördergebiet: Brandenburg
Förderart: Zuschuss
Lastenfahrräder sind ein wichtiger Baustein der Klima- und Mobilitätswende. Aus diesen Grund unterstützt das MIL die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit und ohne Elektroantrieb.

Teil der Förderung ist die Anschaffung und Inbetriebnahme fabrikneuer Lastenfahrräder einschließlich Fahrradcomputer mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm, welche zum Transport von Waren, Material und/oder Personen sowie zu einer vorrangigen Nutzung innerhalb Brandenburgs gedacht sind. Sonderausstattunhen, Versand und Beratungs- oder Versicherungsleistungen sowie gebrauchte Lastenfahrräder sind nicht Teil der Förderung.

Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende mit Sitz im Land Brandenburg.
Zum Programm