Unternehmen für Ressourcenschutz
Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.
Förderberechtigt sind Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz (Förderschwerpunkt 2), Steigerung der Materialeffizienz und der Einsparung von Wasser (Förderschwerpunkt 3) und Abwärmenutzung (Förderschwerpunkt 5). Förderschwerpunkt 4, 6 und 7 werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
Förderberechtigt sind Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz (Förderschwerpunkt 2), Steigerung der Materialeffizienz und der Einsparung von Wasser (Förderschwerpunkt 3) und Abwärmenutzung (Förderschwerpunkt 5). Förderschwerpunkt 4, 6 und 7 werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
Fördergeber:
Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Zuschuss pro jährlich vermiedener Tonne Kohlendioxid, Abfall, Material oder Kubikmeter Wasser; als Festbetrag. Abhängig vom Förderschwerpunkt beträgt die Förderquote bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
Kontakt Bewilligungsbehörde
IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/248 46-580
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/248 46-580