Unternehmen für Ressourcenschutz
Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.
Förderberechtigt sind Vorhaben zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen an Standorten auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen. Dazu zählen die effektivere Energieerzeugung, Wärmerückgewinnung, energetische Optimierung von Dampferzeugungsanlagen, Kühlanlagen, Druckluftanlagen und raumlufttechnischen Anlagen, Maßnahmen zur Einsparung von Wasser oder zur Substitution von Trinkwasser sowie zur Verringerung der Abwassermenge sowie Maßnahmen zur Steigerung der Material- bzw. Energieeffizienz und zur Einsparung von Rohstoffen durch Optimierung von Produktionsprozessen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
Förderberechtigt sind Vorhaben zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen an Standorten auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen. Dazu zählen die effektivere Energieerzeugung, Wärmerückgewinnung, energetische Optimierung von Dampferzeugungsanlagen, Kühlanlagen, Druckluftanlagen und raumlufttechnischen Anlagen, Maßnahmen zur Einsparung von Wasser oder zur Substitution von Trinkwasser sowie zur Verringerung der Abwassermenge sowie Maßnahmen zur Steigerung der Material- bzw. Energieeffizienz und zur Einsparung von Rohstoffen durch Optimierung von Produktionsprozessen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
Fördergeber:
Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Zuschuss pro jährlich vermiedener Tonne Kohlendioxid, Abfall, Material oder Kubikmeter Wasser; als Festbetrag. Abhängig vom Förderschwerpunkt beträgt die Förderquote bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
Kontakt Bewilligungsbehörde
IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/248 46-580
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/248 46-580