Unternehmen für Ressourcenschutz

Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.

Förderberechtigt sind Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz (Förderschwerpunkt 2), Steigerung der Materialeffizienz und der Einsparung von Wasser (Förderschwerpunkt 3) und Abwärmenutzung (Förderschwerpunkt 5). Förderschwerpunkt 4, 6 und 7 werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
Fördergeber:
Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Zuschuss pro jährlich vermiedener Tonne Kohlendioxid, Abfall, Material oder Kubikmeter Wasser; als Festbetrag. Abhängig vom Förderschwerpunkt beträgt die Förderquote bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.

Kontakt Bewilligungsbehörde

IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/248 46-580

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