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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basisförderung

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen.

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Abwärmenutzung, Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sowie Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte. Darüber hinaus sind Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (Darlehen)

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW Kredit für klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden fördert den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes.

Gefördert werden die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen, der Kaufpreis der Immobilie, energetische Maßnahmen und Kosten, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen. Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.

Antragsberechtigt sind unter anderem Contractoren, Unternehmen und Hauseigentümer*innen.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) fördert in einem wettbewerblichen Verfahren Maßnahmen zur energetischen Optimierung, die zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Das Verfahren ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und fördert investive Maßnahmen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

Förderfähig sind auch die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige. Zentrales Kriterium für die Förderung ist die je Förderung erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz). Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz sowie Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen.
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Sanierung Nichtwohngebäude - Heizungsoptimierung

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe. Gefördert werden außerdem Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als 2 Jahre sind. Ausgenommen sind Einelraumfeuerungsanlagen.

Konkrete Fördergegenstände sind u.a. die Optimierung von Wärmepumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Austausch von Heizungspumpen.

Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau, BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Diese KfW-Förderung finanziert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen: von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Mit dem KfW- Kredit Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft fördert die KfW Maßnahmen zur Steigerung der Strom- und Wärmeeffizienz für in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit Standort in Deutschland. Insgesamt stehen 6 Module zur Verfügung: Querschnittstechnologien; Prozesswärme aus erneuerbaren Energien; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software; Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen; Förderung von Transformationskonzepten; und Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen.

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren mit einem Standort in Deutschland. Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
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Energiekredit Gebäude

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Darlehen
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor.

Gefördert werden der energieeffiziente Neubau oder die energetische Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden. Darüber hinaus können Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik finanziert werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
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Energiewende in Unternehmen – Intelligente Einbindung in die Energieversorgung, Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung von Unternehmen

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Dieses Programm fördert Projekte, bei denen freiwillig in Anlagen investiert wird, die Energie benötigen, speichern oder erzeugen. Die Investitionen müssen dazu führen, dass CO2-Emissionen reduziert und die Anlagen strommarktorientiert betrieben werden können.

Gefördert werden Maßnahmen der Flexibilisierung des Energieverbrauchs oder der Energieeigenerzeugung eines Unternehmens im Hinblick auf das Angebot von Strom aus erneuerbaren Quellen im Stromnetz, Stabilisierung der Stromnetze, Einspeisung von Abwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) in Wärmenetze außerhalb der Unternehmensgrenzen.

Antragberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg und Unternehmen der Energieversorgung und Energiedienstleister, wenn sie das zu fördernde Projekt für ein anderes antragsberechtigtes Unternehmen auf dessen Betriebsgelände durchführen.
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Unternehmen für Ressourcenschutz

Fördergeber: Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.

Förderberechtigt sind Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz (Förderschwerpunkt 2), Steigerung der Materialeffizienz und der Einsparung von Wasser (Förderschwerpunkt 3) und Abwärmenutzung (Förderschwerpunkt 5). Förderschwerpunkt 4, 6 und 7 werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
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IB-Grunderwerbsdarlehen

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Investitionen in gewerblich eigengenutzte Gebäude sowie Investitionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Produktionsanlagen.

Förderfähig sind der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Sachen-Anhalt.
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