Sanierung Nichtwohngebäude - Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe. Gefördert werden außerdem Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als 2 Jahre sind. Ausgenommen sind Einelraumfeuerungsanlagen.

Konkrete Fördergegenstände sind u.a. die Optimierung von Wärmepumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Austausch von Heizungspumpen.

Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
Fördergeber:
BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 EUR (Brutto). Der Fördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Nichtwohngebäuden sind gedeckelt auf jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 5 Millionen Euro pro Jahr
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AS 1
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625

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