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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basisförderung

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen.

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Abwärmenutzung, Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sowie Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte. Darüber hinaus sind Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Das KfW-Förderprogramm Klimaschutzoffensive für Unternehmen finanziert klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten gewerblicher Unternehmen in Anlehnung an Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.

Gefördert werden Investitionen, die zur Abkehr von fossilen Energien in Deutschland und Europa beitragen. Die Förderbedingungen der Klimaschutzoffensive sind an den Teil der technischen Kriterien der EU-Taxonomie angelehnt, die den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz definieren.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
Modul C: Energieversorgung
Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
Modul E: Transport und Speicherung von CO2
Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
Modul G: Green IT

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische Unternehmen jeder Größe sowie Contractoren.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 1: Querschnittstechnologien

Fördergeber: BMWK -Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

Gegenstand der Förderung sind Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung, Ventilatoren, Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung, Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern, Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen, Frequenzumrichter.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Sanierung Nichtwohngebäude - Anlagentechnik (außer Heizung)

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert wird der Einbau von energieeffizienter Anlagentechnik in Bestandsgebäuden, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung der Anlagen .

Konkrete Fördergegenstände sind Maßnahmen wie Wärme- / Kälterückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11, Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
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Energiekredit Gebäude

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Darlehen
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor.

Gefördert werden der energieeffiziente Neubau oder die energetische Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden. Darüber hinaus können Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik finanziert werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
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Programm zur Förderung der rationellen Energienutzung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm)

Fördergeber: Bremer Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Fördergebiet: Bremen
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist es, den Einsatz von Primärenergie und damit dauerhaft die Betriebskosten der Betriebe sowie den Ausstoß von CO2-Emissionen zu verringern.

Gefördert werden Investitionen oder Teile davon, die dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung dienen. Hierunter fallen die Errichtung von Gewerbegebäuden mit reduziertem Wärmebedarf, der Einsatz strombedarfsoptimierter Gebäudetechnik, die Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserstofftechnologie, der Erwerb energieeffizienter Anlagen und Ausrüstungsgüter für die Produktion, die Nutzung von Abwärme und die betriebliche Nutzung regenerativer Energiequellen. Weiterhin sind die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte einschließlich der Begleitung ihrer Durchführung förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Maßnahme im Land Bremen durchführen wollen.
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Energiewende in Unternehmen – Intelligente Einbindung in die Energieversorgung, Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung von Unternehmen

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Dieses Programm fördert Projekte, bei denen freiwillig in Anlagen investiert wird, die Energie benötigen, speichern oder erzeugen. Die Investitionen müssen dazu führen, dass CO2-Emissionen reduziert und die Anlagen strommarktorientiert betrieben werden können.

Gefördert werden Maßnahmen der Flexibilisierung des Energieverbrauchs oder der Energieeigenerzeugung eines Unternehmens im Hinblick auf das Angebot von Strom aus erneuerbaren Quellen im Stromnetz, Stabilisierung der Stromnetze, Einspeisung von Abwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) in Wärmenetze außerhalb der Unternehmensgrenzen.

Antragberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg und Unternehmen der Energieversorgung und Energiedienstleister, wenn sie das zu fördernde Projekt für ein anderes antragsberechtigtes Unternehmen auf dessen Betriebsgelände durchführen.
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Erneuerbare Wärme

Fördergeber: IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden Maßnahmen im Bereich erneuerbare Wärme, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.

Die Förderung gilt für Solarthermieanlagen ab 20 m2 und Heizungsmodernisierungen, Bioenergie-Anlagen, Wärmepumpen-Anlagen, Geothermie sowie Wärme aus Abwasser, Wärmeverteilnetze, Wärmespeicher, Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme. Nicht gefördert werden Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher.

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) in Hamburg und Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
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Unternehmen für Ressourcenschutz

Fördergeber: Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.

Förderberechtigt sind Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz (Förderschwerpunkt 2), Steigerung der Materialeffizienz und der Einsparung von Wasser (Förderschwerpunkt 3) und Abwärmenutzung (Förderschwerpunkt 5). Förderschwerpunkt 4, 6 und 7 werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Fördergeber: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Förderberechtigt sind investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung, Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer, nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität, innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien, Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagementuntersuchungen, Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
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progres.nrw - Programmbereich Innovation

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung bis hin zu Prototypen im Energiebereich.

Gefördert werden Projekte zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung. Dazu zählen die industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung, die Durchführung von Demonstrations- und Pilotprojekten und Durchführbarkeitsstudien.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
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IB-Grunderwerbsdarlehen

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Investitionen in gewerblich eigengenutzte Gebäude sowie Investitionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Produktionsanlagen.

Förderfähig sind der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Sachen-Anhalt.
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