Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Gefördert werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Förderberechtigt sind investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung, Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer, nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität, innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien, Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagementuntersuchungen, Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
Fördergeber:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Eine Grundförderung ist je nach Maßnahme i.H.v. bis zu 40 % möglich, zudem werden u.U. zusätzliche Boni gewährt.

Kontakt Bewilligungsbehörde

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 63630
Ansprechpartnerin: Jördis Mannheim
Telefon: 0385 6363-1434
E-Mail: joerdis.mannheim@lfi-mv.de

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