KfW-Energieeffizienzprogramm: Produktionsanlagen/-prozesse
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse.
Förderfähig sind verschiedene Investitionsmaßnahmen im Bereich Energieeffizienz sowie Modernisierungs- und Neuinvestitionen zur Energieeinsparung.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen in Deutschland und im Ausland.
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KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW-Kredit Nachhaltige Transformation bietet Unternehmen eine flexible Finanzierung nachhaltiger und transformativer Maßnahmen, die an die EU-Taxonomie angelehnt sind.
Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell nach den Umweltzielen der EU-Taxonomie ausrichten. Außerdem werden Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen und die Modernisierung bestehender Anlagen unterstützt. Das Programm ist in die Module A bis G unterteilt. Dazu zählen unter anderem ein Modul zum Thema ‚Energieversorgung‘ und ein Modul zum Thema ‚Wasser, Abwasser und Abfall‘.
Förderberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz bis 5 Milliarden Euro.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb
Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) fördert in einem wettbewerblichen Verfahren Maßnahmen zur energetischen Optimierung, die zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Das Verfahren ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und fördert investive Maßnahmen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.
Förderfähig sind auch die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige. Zentrales Kriterium für die Förderung ist die je Förderung erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz). Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz sowie Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen.
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KMU-Innovativ: nachhaltiges Flächenmanagement
Fördergeber: ptj - Projektträger Jülich
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Die Fördermaßnahme des BMBF "KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz, Themenfeld Nachhaltiges Flächenmanagement" soll das Innovationspotential von KMU im Bereich Spitzenforschung stärken.
Adressiert werden innovative KMU, die sich im Bereich nachhaltigen Flächenmanagements etablieren wollen und ihren Sitz in Deutschland haben. Gemeint sind hiermit Ansätze für Verfahren zur Verbesserung der Rohstoff- und Materialeffizienz, die Steigerung des Recyclings und/oder die Substitution endlicher Rohstoffe durch nachwachsende oder sekundäre Rohstoffe.
Die Förderung ist themenoffen. Innovationsgrad und hohe Verwertungschancen sind von größerer Bedeutung als die exakte Einordnung in ein spezifisches Themengebiet.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau, BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Diese KfW-Förderung finanziert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.
Mit dem KfW- Kredit Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft fördert die KfW Maßnahmen zur Steigerung der Strom- und Wärmeeffizienz für in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit Standort in Deutschland. Insgesamt stehen 6 Module zur Verfügung: Querschnittstechnologien; Prozesswärme aus erneuerbaren Energien; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software; Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen; Förderung von Transformationskonzepten; und Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen.
Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren mit einem Standort in Deutschland. Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
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Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (Darlehen)
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW Kredit für klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden fördert den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes.
Gefördert werden die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen, der Kaufpreis der Immobilie, energetische Maßnahmen und Kosten, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen. Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.
Antragsberechtigt sind unter anderem Contractoren, Unternehmen und Hauseigentümer*innen.
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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Mit dem IGP ermöglicht das BMWK die Verwirklichung nichttechnischer Innovationen von KMU. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationdmodelle von Social Startups sowie neue Plattformformate.
Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden, die im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein hohes Innovationsniveau wichtig.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems, Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem und Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software, Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System, die Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen
Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.
Förderfähig sind Umbauten und Neuerrichtungen von Anlagen zur direkten Nutzung erneuerbarer geothermischer, hydrothermischer und aerothermischer Quellen sowie von Sonnenenergie und Abwärmenutzung.
Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Deutschland.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 5: Transformationspläne
Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.
Zu den förderfähigen Kosten zählen Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz, Kosten für Energieberater*innen, Kosten für Messungen und Datenerhebungen und weitere Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung von Transformationskonzepten.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, Contractoren, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige.
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CO2-Plan
Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Sonstiges
Das Netzwerkprojekt CO2-Plan befähigt Ihr Unternehmen dazu, seinen CO2-Absenkpfad wissenschaftsbasiert selbst zu steuern und klimaneutral zu werden. Es läuft über drei Jahre und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert.
CO2-Plan unterstützt einen fruchtbaren Austausch mit Gleichgesinnten und Fachleuten durch regelmäßige, überregionale Netzwerkttreffen. Des Weiteren wird die CO2-Bilanz des Unternehmens von Fachleuten berechnet und ein individueller Maßnahmenplan erstell. CO2-Plan unterstützt außerdem bei der Maßnahmenumsetzung, internen Schulungen und bietet ein eigenes Tool für künftige CO2-Bilanzen.
Teilnahmeberechtigt sind KMU, die nach innen und außen Klimaverantwortung übernehmen.
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Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Fördergeber: DBU - Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss, Darlehen
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt.
Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in den folgenden zwölf Themenfeldern: Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln; Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln; Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter; Klima- und ressourcenschonendes Bauen; Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung; Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz; Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien; Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen; Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente; integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern; Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten; Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen. Des Weiteren existiert eine themenoffene Förderung. Damit werden Projekte unterstützt, die einen hohen Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen erwarten lassen und zu keinem der genannten Förderthemen passen.
Im Fokus stehen vor allem KMU, antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen.
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Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen
Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Sonstiges
Das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag rufen auf, sich als Klimaschutz-Unternehmen zu bewerben. Mitmachen können Unternehmen aller Größen und Branchen, die Klimaschutz, Umweltschutz oder die Anpassung an die Klimakrise als strategisches Unternehmensziel verfolgen.
Das Bewerbungsverfahren startet mit einem onlinebasierten Check, der eine schnelle Orientierung über die Bewerbungsaussichten gibt. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Beirat, ein unabhängiges Expertengremium, über die Aufnahme.
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Klimaschutz Plus
Fördergeber: L-Bank: Staatsbank für Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Das Programm soll bei Maßnahmen zur höheren Wärme-, Energieeinsparung und -effizienz sowie dem Einsatz und Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen.
Gefördert werden unter anderem die Erneuerung von Heizungsanlagen, die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes, die Installation von modernen Heizungen oder Wärmepumpen sowie die Sanierung von Lüftungsanlagen.
Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Baden-Württemberg.
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Energiefinanzierung
Fördergeber: L-Bank - Staatsbank für Badem-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Darlehen
Das Förderprogramm der L-Bank ermöglicht die Umsetzung von Projekten im Bereich der Errichtung, des Erwerbs und der Erweiterung von Erneuerbarer-Energien-Anlagen. Auch die Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung solcher Anlagen ist möglich.
Förderfähige Anlagen sind Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung, Wärmeerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung durch Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas oder Geothermie. Netze oder Speicher für die erzeugte Energie können ebenfalls Teil der Fördermaßnahme sein sowie Maßnahmen zur Integration der Anlagen in das Energiesystem. Zu den förderfähigen Kosten zählen Ausgaben für die technischen Anlagen selbst, für die Planung, Projektierung und Installation, für die notwendige Infrastruktur sowie für Modernisierung, Instandhaltung und Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
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Klimaschutz-Plus: Co2-Minderungsprogramm
Fördergeber: KEA-BW - Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Ziel des Förderprogramms ist es, CO2-Emissionen durch investive Maßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden zu mindern. Maßgeblich für die Förderhöhe ist dabei die Einsparungshöhe (50 Euro/Tonne).
Förderfähig sind die Erneuerung von Heizungsanlagen, der bauliche Wärmeschutz, der Einsatz von Holzpellet- und Holzhackschnitzelheizungen oder Wärmepumpen, der Einbau von Solarthermieanlagen und die Abwärmenutzung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg.
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KLIMAfit
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Sonstiges
Bei KLIMAfit werden Projektträger direkt durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert. Die Projektträger initiieren mit Unterstützung eines frei wählbaren Beratungsunternehmens einen Konvoi, bestehend aus fünf bis zwölf Teilnehmenden.
Ziele der Fördermaßnahme sind u.a. die Erarbeitung einer Klimabilanz für den Standort, Einrichtung einer Organisationsstruktur für den Klimaschutz, Entwicklung von Klimaschutzleitlinien und ggf. quantitativen Klimazielen sowie Imagegewinn durch die öffentliche Auszeichnung als „KLIMAfit Betrieb“.
Die Teilnahme an KLIMAfit richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen in Baden-Württemberg sowie weiteren Organisationen gemäß Förderrichtlinie.
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Förderung von Energiekonzepten, insbesondere von Energieeinsparkonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Zuschuss
Dieses Programm unterstützt die Erstellung und Umsetzung von Energiesparkonzepten.
Gefördert werden Umweltstudien im Sinn von Art. 49 AGVO, die sich auf Investitionen der Energieeinsparung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder der Energieeffizienzsteigerung beziehen (Energiekonzepte) sowie begleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung durch fachkundige Dritte bei der Umsetzung von Maßnahmen. Weiterhin wird die Sanierung von Außen- sowie Innenbeleuchtung mittels LED-Beleuchtungstechnik unterstützt. Grundsätzlich nicht gefördert werden Vorhaben der kommunalen Wärmeplanung bzw. Konzepte mit integriertem Wärmeplan.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
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Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP)
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Zuschuss
Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so in Unternehmen und in den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen.
Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen. Gefördert werden Ausgaben für Gruppen- und Einzelberatungen, Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten Managements sowie dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung, angemessene und nachgewiesene Mietausgaben sowie Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung
Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer. Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.
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Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Bremer Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Fördergebiet: Bremen
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Gegenstand des Programms ist die Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken.
Ziel der Förderung sind Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen, die direkt oder indirekt zu positiven Auswirkungen auf die Umwelt führen. Dabei sollen insbesondere der sparsame Einsatz von Materialien und Energie, die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen, Abfall und Abwasser bzw. die Wiederverwertung eingesetzter Materialien unterstützt sowie die Voraussetzungen für den Einsatz produktionsintegrierter Umweltschutztechniken geschaffen werden. Darunter fallen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Prozess- und Organisationsinnovationen, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen sowie die Abordnung hochqualifizierten Personals.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
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Unternehmen für Ressourcenschutz
Fördergeber: Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.
Förderberechtigt sind Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz (Förderschwerpunkt 2), Steigerung der Materialeffizienz und der Einsparung von Wasser (Förderschwerpunkt 3) und Abwärmenutzung (Förderschwerpunkt 5). Förderschwerpunkt 4, 6 und 7 werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
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PIUS-Beratung – Förderung von Beratungen zum Produktionsintegrierten Umweltschutz
Fördergeber: EIB - Europäische Investitionsbank, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fördergebiet: Hessen
Förderart: Zuschuss
Das Programm fördert externe Beratungen zur Optimierung der Stoff- und Energiekreisläufe und des Ressourcenverbrauchs in Unternehmen aller Branchen.
Gefördert wird die Analyse des Unternehmens zu den Themen Ressourcen-, Prozess- und Abfalloptimierung. Dabei werden Experten zur Verfügung gestellt, welche die Analyse durchführen. Das RKW Hessen betreut das Programm und stellt den Kontakt zu den Berater/-innen her.
Förderberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen in Hessen.
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Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)
Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fördergebiet: Hessen
Förderart: Zuschuss
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Gefördert werden können unter anderem innovative Energietechnologien, die Erstellung von Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien, Energieberatungen, innerbetriebliche Akzeptanzmaßnahmen sowie betriebliche Energieeffizienznetzwerke.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Art.
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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Fördergeber: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.
Förderberechtigt sind investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung, Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer, nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität, innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien, Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagementuntersuchungen, Planungsleistungen investiver Maßnahmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
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Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz
Fördergeber: NBank - Förderbank Niedersachsen
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Zuschuss
Diese Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft dabei, Investitionen in Material- und Ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten zu tätigen. Die Vorhaben dienen der Steigerung der Ressourceneffizienz.
Bei einer Zusammenarbeit der KMU mit Forschungseinrichtungen bei der Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben sind diese ebenfalls förderberechtigt.
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Niedersachsen.
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Wasserstoffrichtlinie
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Zuschuss
Ziel des Programms ist die Erarbeitung und Durchführung von Vorhaben im Bereich der grünen Wasserstofftechnologien.
Gefördert werden Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit es sich um Vorhaben der experimentellen Entwicklung handelt, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energieeffizienzmaßnahmen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte, Energieinfrastruktur.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Niedersachsen.
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Effizienzkredit
Fördergeber: NRW.BANK
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Darlehen
Genehmigt werden Darlehen für Investitionen, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz (um mind. 20 %) oder der Ressourceneffizienz (um mind. 6 %) führen. Förderfähig sind außerdem Investitionen, die Lärm- und Schadstoffemissionen vermindern sowie in Grüne Technologien.
Beispielhafte Vorhaben ist der Erwerb von effizienteren Anlagen oder die Modernisierung bestehender Anlagen sowie die Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Für eine Antragsstellung muss der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegen.
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Weg vom Gas
Fördergeber: NRW.BANK
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Darlehen
Förderbar sind Maßnahmen, die einer Umstellung vom Energieträger Erdgas auf erneuerbare Energien dienen, d.h.:
• Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung, insbesondere in (Hochtemperatur)-Wärmepumpen, konzentrierende Solarthermie sowie erforderliche prozessuale Anpassungen. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Wärmeerzeugung aus Biomasse,
• Investitionen in periphere Technologien zur Speicherung und Flexibilisierung (z.B. mit erneuerbarem Strom betriebene Wasserstoff-Elektrolyseure, Batteriespeicher),
• Investitionen in Technologien und Maßnahmen zur Prozesselektrifizierung und damit verbundene Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung (insbesondere Windkraft, Photovoltaik) und
• Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Technologien durch einschlägiges Fachpersonal.
Aus beihilferechtlichen Gründen ist jedoch eine parallele Inanspruchnahme der Förderung in dieser Variante für Windkraft- und Photovoltaikanlagen und einer Förderung nach dem EEG (EEG-Umlage) nicht möglich.
Antragsberechtigt sind von der Energiekrise betroffene kleine und kleinste Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 249 Mitarbeitenden (ohne Umsatz-/Bilanzsummenbeschränkung) und mit Sitz in NRW.
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Effizienzkredit RLP
Fördergeber: ISB - Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz, ISB - Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Förderart: Darlehen
Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz in Rheinland-Pfalz geleistet werden.
Gefördert werden Investitionen in Effizienz-, Klima- und Umweltvorhaben und Betriebsmittel, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
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Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (EffInvest)
Fördergeber: ISB - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Förderart: Zuschuss
Im Rahmen dieses Programms werden rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt. Die Zuschüsse sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Rheinland-Pfalz sichern und wirksam Treibhausgasemissionen, Materialverbrauch und Abfallaufkommen senken.
Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % oder sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 % führen. Es werden fast ausschließlich Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40t CO2 gefördert. Diese Einsparungserwartung muss durch Sachverständige bestätigt werden.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
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Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Fördergebiet: Sachsen
Förderart: Zuschuss
Das Förderprogramm bietet Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen.
Das Programm umfasst fünf Module, wovon in drei Modulen Unternehmen Antragsteller sein können:
Modul 2: Energieeffizienz und Minderung von Treibhausgasemissionen,
Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und
Modul 5: Nachhaltige Energieversorgung.
Das Modul 2, Fördergegenstand 1.2 a wird nicht mehr gefördert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet, sofern der Investitionsstandort im Freistaat Sachsen liegt.
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IB-Grunderwerbsdarlehen
Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Investitionen in gewerblich eigengenutzte Gebäude sowie Investitionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Produktionsanlagen.
Förderfähig sind der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Sachen-Anhalt.
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Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen - E3
Fördergeber: WT.SH - Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Förderart: Zuschuss
Ziel dieser Förderung ist die Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbauchs und Reduzierung der CO2-Emissionen im Hinblick auf ein treibhausgasneutrales Schleswig-Holstein bis 2045. Gleichzeitig soll die Innovationskraft von Unternehmen in Verbindung mit Energieeffizienz- und Demonstrationsvorhaben gestärkt und ausgebaut werden.
Gefördert werden:
1. investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und daraus resultierende Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen;
2. investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen;
3. investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind;
4. Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer-, Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen und Prozessen beiträgt;
5. Durchführbarkeitsstudien für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, in denen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienzer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden;
6. Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. KMU werden bevorzugt gefördert.
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