Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 5: Transformationskonzepte
Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.
Zu den förderfähigen Kosten zählen Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz, Kosten für Energieberater*innen, Kosten für Messungen und Datenerhebungen und weitere Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung von Transformationskonzepten.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, Contractoren, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige.
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KfW-Energieeffizienzprogramm: Produktionsanlagen/-prozesse
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse.
Förderfähig sind verschiedene Investitionsmaßnahmen im Bereich Energieeffizienz sowie Modernisierungs- und Neuinvestitionen zur Energieeinsparung.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen in Deutschland und im Ausland.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen
Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.
Förderfähig sind Umbauten und Neuerrichtungen von Anlagen zur direkten Nutzung erneuerbarer geothermischer, hydrothermischer und aerothermischer Quellen sowie von Sonnenenergie und Abwärmenutzung.
Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Deutschland.
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KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW-Kredit Nachhaltige Transformation bietet Unternehmen eine flexible Finanzierung nachhaltiger und transformativer Maßnahmen, die an die EU-Taxonomie angelehnt sind.
Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell nach den Umweltzielen der EU-Taxonomie ausrichten. Außerdem werden Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen und die Modernisierung bestehender Anlagen unterstützt. Das Programm ist in die Module A bis G unterteilt. Dazu zählen unter anderem ein Modul zum Thema ‚Energieversorgung‘ und ein Modul zum Thema ‚Wasser, Abwasser und Abfall‘.
Förderberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz bis 5 Milliarden Euro.
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Förderprogramm Transformation zur Klimaneutralität
Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Das BMWK fördert die Erstellung eines Transformationskonzeptes, das eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi) umfasst.
Gefördert werden die Erstellung und Zertifizierungen einer Klimabilanz für einen oder mehrere Standorte in Deutschland, die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten inkl. der Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimamanagement), die Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffung und Mögliche weitere Kosten in Zusammenhang mit dem Transformationskonzept, auch unternehmensübergreifende Beratung (z. B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. gemeinsamen Konvoiverfahrens beraten werden).
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KMU-Innovativ: nachhaltiges Flächenmanagement
Fördergeber: ptj - Projektträger Jülich
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Die Fördermaßnahme des BMBF "KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz, Themenfeld Nachhaltiges Flächenmanagement" soll das Innovationspotential von KMU im Bereich Spitzenforschung stärken.
Adressiert werden innovative KMU, die sich im Bereich nachhaltigen Flächenmanagements etablieren wollen und ihren Sitz in Deutschland haben. Gemeint sind hiermit Ansätze für Verfahren zur Verbesserung der Rohstoff- und Materialeffizienz, die Steigerung des Recyclings und/oder die Substitution endlicher Rohstoffe durch nachwachsende oder sekundäre Rohstoffe.
Die Förderung ist themenoffen. Innovationsgrad und hohe Verwertungschancen sind von größerer Bedeutung als die exakte Einordnung in ein spezifisches Themengebiet.
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Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau, BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Diese KfW-Förderung finanziert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.
Mit dem KfW- Kredit Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft fördert die KfW Maßnahmen zur Steigerung der Strom- und Wärmeeffizienz für in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit Standort in Deutschland. Insgesamt stehen 5 Module zur Verfügung: Querschnittstechnologien; Prozesswärme aus erneuerbaren Energien; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software; Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen; und Förderung von Transformationskonzepten.
Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren mit einem Standort in Deutschland. Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
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Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (Darlehen)
Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW Kredit für klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden fördert den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes.
Gefördert werden die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen, der Kaufpreis der Immobilie, energetische Maßnahmen und Kosten, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen. Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.
Antragsberechtigt sind unter anderem Contractoren, Unternehmen und Hauseigentümer*innen.
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Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb
Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) fördert in einem wettbewerblichen Verfahren Maßnahmen zur energetischen Optimierung, die zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Das Verfahren ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und fördert investive Maßnahmen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.
Förderfähig sind auch die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige. Zentrales Kriterium für die Förderung ist die je Förderung erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz). Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz sowie Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems, Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem und Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software, Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System, die Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Energiefinanzierung
Fördergeber: L-Bank - Staatsbank für Badem-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Darlehen
Das Förderprogramm der L-Bank ermöglicht die Umsetzung von Projekten im Bereich der Errichtung, des Erwerbs und der Erweiterung von Erneuerbarer-Energien-Anlagen. Auch die Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung solcher Anlagen ist möglich.
Förderfähige Anlagen sind Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung, Wärmeerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung durch Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas oder Geothermie. Netze oder Speicher für die erzeugte Energie können ebenfalls Teil der Fördermaßnahme sein sowie Maßnahmen zur Integration der Anlagen in das Energiesystem. Zu den förderfähigen Kosten zählen Ausgaben für die technischen Anlagen selbst, für die Planung, Projektierung und Installation, für die notwendige Infrastruktur sowie für Modernisierung, Instandhaltung und Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
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KLIMAfit
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Sonstiges
Bei KLIMAfit werden Projektträger direkt durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert. Die Projektträger initiieren mit Unterstützung eines frei wählbaren Beratungsunternehmens einen Konvoi, bestehend aus fünf bis zwölf Teilnehmenden.
Ziele der Fördermaßnahme sind u.a. die Erarbeitung einer Klimabilanz für den Standort, Einrichtung einer Organisationsstruktur für den Klimaschutz, Entwicklung von Klimaschutzleitlinien und ggf. quantitativen Klimazielen sowie Imagegewinn durch die öffentliche Auszeichnung als „KLIMAfit Betrieb“.
Die Teilnahme an KLIMAfit richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen in Baden-Württemberg sowie weiteren Organisationen gemäß Förderrichtlinie.
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Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP)
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Zuschuss
Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so in Unternehmen und in den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen.
Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen. Gefördert werden Ausgaben für Gruppen- und Einzelberatungen, Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten Managements sowie dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung, angemessene und nachgewiesene Mietausgaben sowie Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung
Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer. Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.
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Förderung von Energiekonzepten, insbesondere von Energieeinsparkonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Zuschuss
Dieses Programm unterstützt die Erstellung und Umsetzung von Energiesparkonzepten.
Gefördert werden Umweltstudien im Sinn von Art. 49 AGVO, die sich auf Investitionen der Energieeinsparung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder der Energieeffizienzsteigerung beziehen (Energiekonzepte) sowie begleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung durch fachkundige Dritte bei der Umsetzung von Maßnahmen. Weiterhin wird die Sanierung von Außen- sowie Innenbeleuchtung mittels LED-Beleuchtungstechnik unterstützt.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
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Effiziente Gebäude PLUS
Fördergeber: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Fördergebiet: Berlin
Förderart: Zuschuss
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Die Fördermaßnahmen sind in fünf Fördermodulen zusammengefasst, von denen nur Modul 1, 3 und 4 für Nichtwohngebäude gelten:
Modul 1: Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Modul 3: Austausch und Optimierung der Anlagentechnik
Modul 4: Einbau digitaler Systeme in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Hinweis: Momentan ist die Antragstellung auf Grund der Energiekrise nur im Modul 3 möglich!
Antragsberechtigt sind private Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern einschließlich großen Mietshäusern, von Gewerbeeinheiten oder Bürogebäuden und Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine und Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen.
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BENE II - Förderschwerpunkt 1: Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen
Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Fördergebiet: Berlin
Förderart: Zuschuss
Durch die Förderung soll der Einsatz ineffizienter Technologien verringert und der Verbrauch vor allem in der Prozess- und Gebäudeenergie gesenkt, sowie der Anteil erneuerbarer Energien erhöht werden. Durch die Energieeinsparung sollen die CO2-Emissionen der Unternehmen reduziert und damit Wettbewerbsvorteile erzielt werden.
Die folgenden technologieoffenen Lösungen sind unter anderem förderfähig: Querschnittstechnologien, Wärmeerzeugung, Abwasser- und Abluftwärmenutzung, Ressourceneffizienz und Kraft-Wärme-Kopplung. Förderfähig sind sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Konzepte. Bezuschusst werden Investitionen, Planungsleistungen und Leistungen Dritter, wie zum Beispiel Gutachten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen. Freie Berufe sind nicht antragsberechtigt.
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Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Bremer Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Fördergebiet: Bremen
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Gegenstand des Programms ist die Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken.
Ziel der Förderung sind Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen, die direkt oder indirekt zu positiven Auswirkungen auf die Umwelt führen. Dabei sollen insbesondere der sparsame Einsatz von Materialien und Energie, die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen, Abfall und Abwasser bzw. die Wiederverwertung eingesetzter Materialien unterstützt sowie die Voraussetzungen für den Einsatz produktionsintegrierter Umweltschutztechniken geschaffen werden. Darunter fallen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Prozess- und Organisationsinnovationen, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen sowie die Abordnung hochqualifizierten Personals.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
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UfR - Unternehmen für Ressourcenschutz
Fördergeber: IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Um Einsparpotenziale von Energie, Wasser und Rohstoffen zu erschließen, werden freiwillige Projekte in Unternehmen, die zu mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf führen, gefördert.
Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen. Die Vorhaben müssen über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen.
Antragsberechtigt sind Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung.
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Unternehmen für Ressourcenschutz
Fördergeber: Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.
Förderberechtigt sind Vorhaben zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen an Standorten auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen. Dazu zählen die effektivere Energieerzeugung, Wärmerückgewinnung, energetische Optimierung von Dampferzeugungsanlagen, Kühlanlagen, Druckluftanlagen und raumlufttechnischen Anlagen, Maßnahmen zur Einsparung von Wasser oder zur Substitution von Trinkwasser sowie zur Verringerung der Abwassermenge sowie Maßnahmen zur Steigerung der Material- bzw. Energieeffizienz und zur Einsparung von Rohstoffen durch Optimierung von Produktionsprozessen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
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Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)
Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fördergebiet: Hessen
Förderart: Zuschuss
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Gefördert werden können unter anderem innovative Energietechnologien, die Erstellung von Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien, Energieberatungen, innerbetriebliche Akzeptanzmaßnahmen sowie betriebliche Energieeffizienznetzwerke.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Art.
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PIUS-Beratung – Förderung von Beratungen zum Produktionsintegrierten Umweltschutz
Fördergeber: EIB - Europäische Investitionsbank, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fördergebiet: Hessen
Förderart: Zuschuss
Das Programm fördert externe Beratungen zur Optimierung der Stoff- und Energiekreisläufe und des Ressourcenverbrauchs in Unternehmen aller Branchen.
Gefördert wird die Analyse des Unternehmens zu den Themen Ressourcen-, Prozess- und Abfalloptimierung. Dabei werden Experten zur Verfügung gestellt, welche die Analyse durchführen. Das RKW Hessen betreut das Programm und stellt den Kontakt zu den Berater/-innen her.
Förderberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen in Hessen.
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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Fördergeber: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.
Förderberechtigt sind investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung, Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer, nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität, innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien, Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagementuntersuchungen, Planungsleistungen investiver Maßnahmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
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Wasserstoffrichtlinie
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Zuschuss
Ziel des Programms ist die Erarbeitung und Durchführung von Vorhaben im Bereich der grünen Wasserstofftechnologien.
Gefördert werden Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit es sich um Vorhaben der experimentellen Entwicklung handelt, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energieeffizienzmaßnahmen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte, Energieinfrastruktur.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Niedersachsen.
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Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz
Fördergeber: NBank - Förderbank Niedersachsen
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Zuschuss
Diese Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft dabei, Investitionen in Material- und Ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten zu tätigen. Die Vorhaben dienen der Steigerung der Ressourceneffizienz.
Bei einer Zusammenarbeit der KMU mit Forschungseinrichtungen bei der Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben sind diese ebenfalls förderberechtigt.
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Niedersachsen.
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Weg vom Gas
Fördergeber: NRW.BANK
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Darlehen
Förderbar sind Maßnahmen, die einer Umstellung vom Energieträger Erdgas auf erneuerbare Energien dienen, d.h.:
• Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung, insbesondere in (Hochtemperatur)-Wärmepumpen, konzentrierende Solarthermie sowie erforderliche prozessuale Anpassungen. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Wärmeerzeugung aus Biomasse,
• Investitionen in periphere Technologien zur Speicherung und Flexibilisierung (z.B. mit erneuerbarem Strom betriebene Wasserstoff-Elektrolyseure, Batteriespeicher),
• Investitionen in Technologien und Maßnahmen zur Prozesselektrifizierung und damit verbundene Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung (insbesondere Windkraft, Photovoltaik) und
• Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Technologien durch einschlägiges Fachpersonal.
Aus beihilferechtlichen Gründen ist jedoch eine parallele Inanspruchnahme der Förderung in dieser Variante für Windkraft- und Photovoltaikanlagen und einer Förderung nach dem EEG (EEG-Umlage) nicht möglich.
Antragsberechtigt sind von der Energiekrise betroffene kleine und kleinste Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 49 Mitarbeitenden (ohne Umsatz-/Bilanzsummenbeschränkung) und mit Sitz in NRW.
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Landesförderprogramm Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen
Fördergeber: ISB - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Förderart: Zuschuss
Im Rahmen dieses Programms werden rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt. Die Zuschüsse sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Rheinland-Pfalz sichern und wirksam Treibhausgasemissionen, Materialverbrauch und Abfallaufkommen senken.
Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % oder sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 % führen. Es werden fast ausschließlich Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40t CO2 gefördert. Diese Einsparungserwartung muss durch Sachverständige bestätigt werden.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
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Effizienzkredit RLP
Fördergeber: ISB - Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz, ISB - Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Förderart: Darlehen
Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz in Rheinland-Pfalz geleistet werden.
Gefördert werden Investitionen in Effizienz-, Klima- und Umweltvorhaben und Betriebsmittel, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
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IB-Grunderwerbsdarlehen
Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Investitionen in gewerblich eigengenutzte Gebäude sowie Investitionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Produktionsanlagen.
Förderfähig sind der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Sachen-Anhalt.
Zum Programm
Dekarbonosierungsbonus Thüringen
Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
Fördergebiet: Thüringen
Förderart: Zuschuss
Mit dieser Förderung werden KMU bei der Abkehr von fossilen Energieträgen sowie fossilen Rohstoffen unterstützt.
Förderfähig sind Ausgaben, die in klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse, den Aufbau von Kreislaufsystemen, sowie Beratung und Schulungen im Unternehmen fließen. Die Kosten für externe Dienstleistungen sind ebenfalls förderfähig, wenn sie den Förderzweck erfüllen. Bei Antragstellung ist eine Einsparungserwartung anzugeben, die eine Plausibilitätsprüfung zulässt.
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.
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Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024
Fördergeber: ILB - Investitionsbank des Landes Brandenburg
Fördergebiet: Brandenburg
Förderart: Zuschuss
Das Programm entlastet brandenburgische Unternehmen finanziell bei der Umsetzung von Energiemaßnahmen. Förderfähig sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien.
Dazu gehören investive Maßnahmen, wie z.B. Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme oder die Integration von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen, sowie nicht investive Maßnahmen, wie z.B. Energieberatungsdienstleistungen oder die Erarbeitung von Konzepten bei Geothermieprojekten.
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung in Brandenburg.
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