Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen - E3
Ziel dieser Förderung ist die Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbauchs und Reduzierung der CO2-Emissionen im Hinblick auf ein treibhausgasneutrales Schleswig-Holstein bis 2045. Gleichzeitig soll die Innovationskraft von Unternehmen in Verbindung mit Energieeffizienz- und Demonstrationsvorhaben gestärkt und ausgebaut werden.
Gefördert werden:
1. investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und daraus resultierende Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen;
2. investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen;
3. investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind;
4. Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer-, Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen und Prozessen beiträgt;
5. Durchführbarkeitsstudien für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, in denen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienzer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden;
6. Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. KMU werden bevorzugt gefördert.
Gefördert werden:
1. investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und daraus resultierende Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen;
2. investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen;
3. investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind;
4. Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer-, Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen und Prozessen beiträgt;
5. Durchführbarkeitsstudien für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, in denen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienzer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden;
6. Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. KMU werden bevorzugt gefördert.
Fördergeber:
WT.SH - Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Höhe der Forderung ist abhängig vom Vorhaben und der Unternehmensgröße. Die Maßnahmen müssen zu einer Minderung von Treibhausgas-Emissionen um mindestens 30 Prozent führen oder zur Senkung oder Vermeidung von mindestens 30 % des fossilen Energieverbrauchs beitragen.
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
WTSH - Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Lorentzendamm 24
24103 Kiel