Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP)
Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so in Unternehmen und in den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen.
Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen. Gefördert werden Ausgaben für Gruppen- und Einzelberatungen, Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten Managements sowie dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung, angemessene und nachgewiesene Mietausgaben sowie Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung
Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer. Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen. Gefördert werden Ausgaben für Gruppen- und Einzelberatungen, Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten Managements sowie dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung, angemessene und nachgewiesene Mietausgaben sowie Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung
Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer. Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3.000 Euro anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements anerkannt.
Kontakt Bewilligungsbehörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81952 München
Telefon: 0821 9071-0
E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de
Rosenkavalierplatz 2
81952 München
Telefon: 0821 9071-0
E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de