Weg vom Gas
Förderbar sind Maßnahmen, die einer Umstellung vom Energieträger Erdgas auf erneuerbare Energien dienen, d.h.:
• Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung, insbesondere in (Hochtemperatur)-Wärmepumpen, konzentrierende Solarthermie sowie erforderliche prozessuale Anpassungen. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Wärmeerzeugung aus Biomasse,
• Investitionen in periphere Technologien zur Speicherung und Flexibilisierung (z.B. mit erneuerbarem Strom betriebene Wasserstoff-Elektrolyseure, Batteriespeicher),
• Investitionen in Technologien und Maßnahmen zur Prozesselektrifizierung und damit verbundene Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung (insbesondere Windkraft, Photovoltaik) und
• Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Technologien durch einschlägiges Fachpersonal.
Aus beihilferechtlichen Gründen ist jedoch eine parallele Inanspruchnahme der Förderung in dieser Variante für Windkraft- und Photovoltaikanlagen und einer Förderung nach dem EEG (EEG-Umlage) nicht möglich.
Antragsberechtigt sind von der Energiekrise betroffene kleine und kleinste Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 249 Mitarbeitenden (ohne Umsatz-/Bilanzsummenbeschränkung) und mit Sitz in NRW.
• Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung, insbesondere in (Hochtemperatur)-Wärmepumpen, konzentrierende Solarthermie sowie erforderliche prozessuale Anpassungen. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Wärmeerzeugung aus Biomasse,
• Investitionen in periphere Technologien zur Speicherung und Flexibilisierung (z.B. mit erneuerbarem Strom betriebene Wasserstoff-Elektrolyseure, Batteriespeicher),
• Investitionen in Technologien und Maßnahmen zur Prozesselektrifizierung und damit verbundene Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung (insbesondere Windkraft, Photovoltaik) und
• Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Technologien durch einschlägiges Fachpersonal.
Aus beihilferechtlichen Gründen ist jedoch eine parallele Inanspruchnahme der Förderung in dieser Variante für Windkraft- und Photovoltaikanlagen und einer Förderung nach dem EEG (EEG-Umlage) nicht möglich.
Antragsberechtigt sind von der Energiekrise betroffene kleine und kleinste Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 249 Mitarbeitenden (ohne Umsatz-/Bilanzsummenbeschränkung) und mit Sitz in NRW.
Fördergeber:
NRW.BANK
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Einzelhandel KMU
Förderart:
Darlehen
Förderhöhe:
Das Darlehen wird mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren gewährt, wovon maximal 5 Freijahre möglich sind. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 2 Millionen Euro. Ein Tilgungsnachlass von bis zu 30 % der Darlehenssumme ist möglich (max. 200.000 Euro).
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon :0 211 91741-0
E-Mail: info@nrwbank.de
Hauptsitz Düsseldorf
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Telefon :0 211 91741-0
E-Mail: info@nrwbank.de