Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Gefördert werden können unter anderem innovative Energietechnologien, die Erstellung von Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien, Energieberatungen, innerbetriebliche Akzeptanzmaßnahmen sowie betriebliche Energieeffizienznetzwerke.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Art.
Gefördert werden können unter anderem innovative Energietechnologien, die Erstellung von Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien, Energieberatungen, innerbetriebliche Akzeptanzmaßnahmen sowie betriebliche Energieeffizienznetzwerke.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Art.
Fördergeber:
EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt, Einzelhandel KMU
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Es werden je nach geförderter Maßnahme im Wege der Anteilsfinanzierung Zuschüsse in Höhe von 30 %, 50 % und bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gewährt.
Kontakt Bewilligungsbehörde
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon: (0 69) 91 32-03
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon: (0 69) 91 32-03