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Modernisierung und Neubau von KWK-Anlagen –
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Betreibende von KWK-Anlagen können laut dem aktuellen KWK-Gesetz zeitlich befristete Zuschusszahlungen von ihrem jeweiligen Netzbetreiber erhalten, insofern diese durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden. Somit erhalten KWK-Anlagenbesitzer:innen den mit dem Netzbetreiber vereinbarten Preis und zusätzlich einen Zuschlag für den eingespeisten Strom aus der Anlage.

Teil der Maßnahme können nicht nur bestehende Anlagen, sondern auch modernisierte/aufgerüstete, innovative KWK-Systeme und teilweise noch zu bauende Anlagen sein.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Art.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. Die Erschließung/Nutzbarmachung von tiefer Geothermie ist ebenfalls förderfähig.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger, die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen, die Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren, die notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe sowie die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. Darüber hinaus sind Kosten für Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie Installations- und Montagekosten förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Erneuerbare Energien – Standard

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Dieses Programm fördert Investitionen im In- und Ausland in Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas u.a.) sowie in Netze und Speicher.

Gefördert werden beispielsweise Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Weitere Fördergegenstände sind Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden sowie die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot. Die Mindestlaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre.

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen unabhängig von der Größe.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen.

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Abwärmenutzung, Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sowie Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte. Darüber hinaus sind Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Förderung Wärmenetzsystemen

Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Modellvorhaben Wärmenetzsystem 4.0

Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Das Programm besteht aus vier zeitlich aufeinander aufbauenden Modulen, alle mit dem Ziel des Umbaus bestehender Wärmenetze und neuer Wärmenetze auf vollständige Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045. Diese sind wie folgt gegliedert: Transformationskonzepte (Modul 1, Beratung) erstellen, Realisierung (Modul 2 aus Ergebnissen aus Modul 2, Planung, Investition, Finanzierung) und Einzelmaßnahmen ( Modul 3, Planung, Investition, Finanzierung) und Betriebskostenförderung („Modul 4“, Jährliche Förderung zur Reduzierung Unwirtschaftlichkeit).
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.


Förderfähig sind Umbauten und Neuerrichtungen von Anlagen zur direkten Nutzung erneuerbarer geothermischer, hydrothermischer und aerothermischer Quellen sowie von Sonnenenergie und Abwärmenutzung.

Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Deutschland.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) fördert in einem wettbewerblichen Verfahren Maßnahmen zur energetischen Optimierung, die zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Das Verfahren ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und fördert investive Maßnahmen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

Förderfähig sind auch die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige. Zentrales Kriterium für die Förderung ist die je Förderung erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz). Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz sowie Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen.
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KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW-Kredit Nachhaltige Transformation bietet Unternehmen eine flexible Finanzierung nachhaltiger und transformativer Maßnahmen, die an die EU-Taxonomie angelehnt sind.

Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell nach den Umweltzielen der EU-Taxonomie ausrichten. Außerdem werden Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen und die Modernisierung bestehender Anlagen unterstützt. Das Programm ist in die Module A bis G unterteilt. Dazu zählen unter anderem ein Modul zum Thema ‚Energieversorgung‘ und ein Modul zum Thema ‚Wasser, Abwasser und Abfall‘.

Förderberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz bis 5 Milliarden Euro.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau, BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Diese KfW-Förderung finanziert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen: von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Mit dem KfW- Kredit Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft fördert die KfW Maßnahmen zur Steigerung der Strom- und Wärmeeffizienz für in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit Standort in Deutschland. Insgesamt stehen 6 Module zur Verfügung: Querschnittstechnologien; Prozesswärme aus erneuerbaren Energien; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software; Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen; Förderung von Transformationskonzepten; und Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen.

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren mit einem Standort in Deutschland. Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
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Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Das KfW-Förderprogramm Klimaschutzoffensive für Unternehmen finanziert klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten gewerblicher Unternehmen in Anlehnung an Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.

Gefördert werden Investitionen, die zur Abkehr von fossilen Energien in Deutschland und Europa beitragen. Die Förderbedingungen der Klimaschutzoffensive sind an den Teil der technischen Kriterien der EU-Taxonomie angelehnt, die den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz definieren.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
Modul C: Energieversorgung
Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
Modul E: Transport und Speicherung von CO2
Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
Modul G: Green IT

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische Unternehmen jeder Größe sowie Contractoren.
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Umweltinnovationsprogramm

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Mit dem BMUV-Umweltinnovations­programm werden innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten, gefördert – Projekte mit Vorbild­charakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden.

Das Programm umfasst Förderungen für Bau­maßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetrieb­nahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgs­kontrolle dieser Maßnahmen, beispielsweise in folgenden Bereichen: Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung; Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umwelt­freundliche Energie­versorgung und -verteilung; Ressourceneffizienz/­Materialeinsparung. Projekte sind förderfähig, wenn sie Verfahren groß­technisch erstmalig in Deutschland anwenden oder bekannte Techniken in einer neuen Kombination einsetzen.

Gefördert werden unter anderem in- und ausländische gewerbliche Unternehmen. KMU werden bevorzugt gefördert.
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Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (Darlehen)

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
+++ Bitte beachten: Aufgrund einer sofortigen Haushaltssperre ist die Antragstellung für diese Förderung bis auf weiteres ausgesetzt! (Stand 22. Januar 2024) +++

Der KfW Kredit für klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden fördert den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes.

Gefördert werden die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen, der Kaufpreis der Immobilie, energetische Maßnahmen und Kosten, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen. Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.

Antragsberechtigt sind unter anderem Contractoren, Unternehmen und Hauseigentümer*innen.
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Energiefinanzierung

Fördergeber: L-Bank - Staatsbank für Badem-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Darlehen
Das Förderprogramm der L-Bank ermöglicht die Umsetzung von Projekten im Bereich der Errichtung, des Erwerbs und der Erweiterung von Erneuerbarer-Energien-Anlagen. Auch die Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung solcher Anlagen ist möglich.

Förderfähige Anlagen sind Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung, Wärmeerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung durch Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas oder Geothermie. Netze oder Speicher für die erzeugte Energie können ebenfalls Teil der Fördermaßnahme sein sowie Maßnahmen zur Integration der Anlagen in das Energiesystem. Zu den förderfähigen Kosten zählen Ausgaben für die technischen Anlagen selbst, für die Planung, Projektierung und Installation, für die notwendige Infrastruktur sowie für Modernisierung, Instandhaltung und Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
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Energiekredit Gebäude

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Darlehen
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor.

Gefördert werden der energieeffiziente Neubau oder die energetische Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden. Darüber hinaus können Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik finanziert werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
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Programm zur Förderung der rationellen Energienutzung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm)

Fördergeber: Bremer Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Fördergebiet: Bremen
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist es, den Einsatz von Primärenergie und damit dauerhaft die Betriebskosten der Betriebe sowie den Ausstoß von CO2-Emissionen zu verringern.

Gefördert werden Investitionen oder Teile davon, die dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung dienen. Hierunter fallen die Errichtung von Gewerbegebäuden mit reduziertem Wärmebedarf, der Einsatz strombedarfsoptimierter Gebäudetechnik, die Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserstofftechnologie, der Erwerb energieeffizienter Anlagen und Ausrüstungsgüter für die Produktion, die Nutzung von Abwärme und die betriebliche Nutzung regenerativer Energiequellen. Weiterhin sind die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte einschließlich der Begleitung ihrer Durchführung förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Maßnahme im Land Bremen durchführen wollen.
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Erneuerbare Wärme

Fördergeber: IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden Maßnahmen im Bereich erneuerbare Wärme, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.

Die Förderung gilt für Solarthermieanlagen ab 20 m2 und Heizungsmodernisierungen, Bioenergie-Anlagen, Wärmepumpen-Anlagen, Geothermie sowie Wärme aus Abwasser, Wärmeverteilnetze, Wärmespeicher, Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme. Nicht gefördert werden Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher.

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) in Hamburg und Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
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Energiewende in Unternehmen – Intelligente Einbindung in die Energieversorgung

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Dieses Programm fördert Projekte, bei denen freiwillig in Anlagen investiert wird, die Energie benötigen, speichern oder erzeugen. Die Investitionen müssen dazu führen, dass CO2-Emissionen reduziert und die Anlagen strommarktorientiert betrieben werden können.

Gefördert werden Maßnahmen der Flexibilisierung des Energieverbrauchs oder der Energieeigenerzeugung eines Unternehmens im Hinblick auf das Angebot von Strom aus erneuerbaren Quellen im Stromnetz, Stabilisierung der Stromnetze, Einspeisung von Abwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) in Wärmenetze außerhalb der Unternehmensgrenzen.

Antragberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg und Unternehmen der Energieversorgung und Energiedienstleister, wenn sie das zu fördernde Projekt für ein anderes antragsberechtigtes Unternehmen auf dessen Betriebsgelände durchführen.
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Unternehmen für Ressourcenschutz

Fördergeber: Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.

Förderberechtigt sind Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz (Förderschwerpunkt 2), Steigerung der Materialeffizienz und der Einsparung von Wasser (Förderschwerpunkt 3) und Abwärmenutzung (Förderschwerpunkt 5). Förderschwerpunkt 4, 6 und 7 werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
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Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fördergebiet: Hessen
Förderart: Zuschuss
Das Land Hessen unterstützt bei Investitionen und nichtinvestiven Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der energetischen und stofflichen Biomassenutzung.

Förderfähig sind unter anderem Biomassefeuerungsanlagen, Nahwärmenetze, Umsetzungskonzepte, Informationsmaterialien, Schulungs-, Beratungs- und Informationsveranstaltungen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen.
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Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fördergebiet: Hessen
Förderart: Zuschuss
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Gefördert werden können unter anderem innovative Energietechnologien, die Erstellung von Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien, Energieberatungen, innerbetriebliche Akzeptanzmaßnahmen sowie betriebliche Energieeffizienznetzwerke.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Art.
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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Fördergeber: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Förderberechtigt sind investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung, Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer, nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität, innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien, Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagementuntersuchungen, Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
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Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderart: Zuschuss
Unternehmen erhalten mit dieser Förderung die Möglichkeit, Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien anteilig zu finanzieren. Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit dieser Förderrichtlinie innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Gefördert werden investive Maßnahmen, die direkt oder indirekt Einsparungen von Treibhausgasen zur Folge haben. Dazu zählen u.a. Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten.
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Klimaschutz und Energieeffizienz

Fördergeber: NBank - Förderbank Niedersachsen
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Zuschuss
Durch die Senkung von Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs von bestehenden betrieblichen Prozessen und von Gebäuden kann ein entscheidender Beitrag zur Klimaneutralität Niedersachsens geleistet werden. Die Förderung der NBank unterstützt entsprechende Vorhaben.

Gefördert werden Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, Investitionen in energieeffizientere oder emissionsmindernde Produktionsprozesse und -anlagen und die Errichtung von Wärmenetzen.

Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Niedersachsen.
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Wasserstoffrichtlinie

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Zuschuss
Ziel des Programms ist die Erarbeitung und Durchführung von Vorhaben im Bereich der grünen Wasserstofftechnologien.

Gefördert werden Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit es sich um Vorhaben der experimentellen Entwicklung handelt, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energieeffizienzmaßnahmen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte, Energieinfrastruktur.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Niedersachsen.
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NRW.BANK.Energieinfrastruktur

Fördergeber: NRW.BANK
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Darlehen
Das Programm fördert Investitionen in Anlagen zur Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung in Nordrhein-Westfalen.

Mitfinanziert werden der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, Anschaffung von Einrichtungen und Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
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Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS)

Fördergeber: Rheinland-pfälzisches Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Förderart: Zuschuss
Im Fokus der Förderung stehen einerseits Wärmenetze und die Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energie.

Gefördert werden der Bau und Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Wärmeversorgung von zwei oder mehr Gebäuden. Diese müssen durch Biomasse, geothermische und solare Energie, industrielle Abwärme und Wärme aus Abwasser versorgt werden. Darüber hinaus werden damit in Verbindung stehenden zentralen Wärmeerzeuger (Biomassefeuerungsanlagen, thermische Solaranlagen, effiziente Wärmepumpen) sowie Hausübergabestationen, Wärmespeicher, Anlagen zur Verwertung von Abwärme und Messtechnik gefördert.

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz.
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Effizienzkredit RLP

Fördergeber: ISB - Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz, ISB - Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Förderart: Darlehen
Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz in Rheinland-Pfalz geleistet werden.

Gefördert werden Investitionen in Effizienz-, Klima- und Umweltvorhaben und Betriebsmittel, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
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IB-Grunderwerbsdarlehen

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Investitionen in gewerblich eigengenutzte Gebäude sowie Investitionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Produktionsanlagen.

Förderfähig sind der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Sachen-Anhalt.
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IB-Darlehen Grüne Innovationen (Sachsen-Anhalt MUT)

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Mit dem IB -Darlehen Grüne Innovationen soll die Entwicklung von kommerziell nutzungsfähigen Prototypen, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Maßnahmen der Markterschließung / Markteinführung dieser Prototypen oder Pilotprojekte insbesondere in den Schwerpunktbereichen Klima und Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft unterstützt werden.

Finanziert werden innovative Projekte bzw. Vorhaben zur Entwicklung von kommerziell nutzungsfähigen Prototypen, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Maßnahmen der Markterschließung / Markteinführung dieser Prototypen oder Pilotprojekte insbesondere in den Schwerpunktbereichen Klima sowie Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Förderfähig sind Investitionen in Sach- und Personalausgaben; Dienstleistungen Dritter; Planungsleistungen; die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer sowie Maßnahmen zur Markterschließung und Markteinführung der geförderten Prototypen und Pilotprojekte.

Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
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Landesprogramm Wirtschaft - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Fördergeber: EFRE, Schleswig-Holsteinisches Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Förderart: Zuschuss
Ziel des Förderprogramms ist die Umstellung der Energieversorgung auf CO2-freie Technologien. Zur Erreichung der Klimaziele von Paris sind insbesondere hohe Investitionen in neue Wärmeversorgungssysteme erforderlich. Im Rahmen dieser Maßnahme können Vorhaben gefördert werden, die den Neubau und Ausbau von Wärmenetzen und den Einsatz Erneuerbarer Energien in Wärmenetzen berücksichtigen.

Gefördert werden die notwendigen Investitionskosten für Erzeugungsanlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher in einem entsprechenden Netz.

Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
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Dekarbonosierungsbonus Thüringen

Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
Fördergebiet: Thüringen
Förderart: Zuschuss
Mit dieser Förderung werden KMU bei der Abkehr von fossilen Energieträgen sowie fossilen Rohstoffen unterstützt.

Förderfähig sind Ausgaben, die in klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse, den Aufbau von Kreislaufsystemen, sowie Beratung und Schulungen im Unternehmen fließen. Die Kosten für externe Dienstleistungen sind ebenfalls förderfähig, wenn sie den Förderzweck erfüllen. Bei Antragstellung ist eine Einsparungserwartung anzugeben, die eine Plausibilitätsprüfung zulässt.

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.
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Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024

Fördergeber: ILB - Investitionsbank des Landes Brandenburg
Fördergebiet: Brandenburg
Förderart: Zuschuss
Das Programm entlastet brandenburgische Unternehmen finanziell bei der Umsetzung von Energiemaßnahmen. Förderfähig sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien.

Dazu gehören investive Maßnahmen, wie z.B. Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme oder die Integration von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen, sowie nicht investive Maßnahmen, wie z.B. Energieberatungsdienstleistungen oder die Erarbeitung von Konzepten bei Geothermieprojekten.

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung in Brandenburg.
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