Förderung von Biomassefeuerungsanlagen
Das Land Hessen unterstützt bei Investitionen und nichtinvestiven Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der energetischen und stofflichen Biomassenutzung.
Förderfähig sind unter anderem Biomassefeuerungsanlagen ab 30kW, Nahwärmenetze, Umsetzungskonzepte, Informationsmaterialien, Schulungs-, Beratungs- und Informationsveranstaltungen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen.
Förderfähig sind unter anderem Biomassefeuerungsanlagen ab 30kW, Nahwärmenetze, Umsetzungskonzepte, Informationsmaterialien, Schulungs-, Beratungs- und Informationsveranstaltungen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen.
Fördergeber:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt, Einzelhandel KMU
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Höhe Ihres Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Kontakt Bewilligungsbehörde
WIBank - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK
Kaiserleistraße 29–35
63067 Offenbach am Main
Telefon: 069 913203
E-Mail: foerderberatung@wibank.de
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