Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Gefördert werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. Die Erschließung/Nutzbarmachung von tiefer Geothermie ist ebenfalls förderfähig.
Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger, die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen, die Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren, die notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe sowie die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. Darüber hinaus sind Kosten für Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie Installations- und Montagekosten förderfähig.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger, die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen, die Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren, die notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe sowie die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. Darüber hinaus sind Kosten für Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie Installations- und Montagekosten förderfähig.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Fördergeber:
BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei Kleinen Unternehmen 60 %, bei Mittleren Unternehmen 50 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 40 %. Für die Förderung von Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.
Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1884
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1884