Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Unternehmen erhalten mit dieser Förderung die Möglichkeit, Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien anteilig zu finanzieren. Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit dieser Förderrichtlinie innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.
Gefördert werden investive Maßnahmen, die direkt oder indirekt Einsparungen von Treibhausgasen zur Folge haben. Dazu zählen u.a. Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Planungsleistungen investiver Maßnahmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten.
Gefördert werden investive Maßnahmen, die direkt oder indirekt Einsparungen von Treibhausgasen zur Folge haben. Dazu zählen u.a. Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Planungsleistungen investiver Maßnahmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten.
Fördergeber:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet:
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Der Zuschuss wird als Anteilfinanizierung abhängig vom Fördertatbestand bis zu einer Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Im Ausnahmefall kann einmalig ein maßnahmespezifischer Bonus bis maximal 70 % gewährt werden.
Kontakt Bewilligungsbehörde
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Werkstr. 213
19061 Schwerin