17 Ergebnisse für Ihre Suche

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (Darlehen)

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW-Kredit für Wohngebäude fördert den Neubau und den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses.

Gefördert wird der Bau und Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung, wenn die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt. Beim Neubau enthält die Förderung die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), beim Kauf den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten). Zusätzlich wird die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in sowie eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.

Die KfW fördert außerdem alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen, die Sanierung von Baudenkmalen, energetische Sanierung frisch sanierter Immobilien und die Umwidmung nicht-bewohnter Fläche zu Wohnfläche. Der Kredit richtet sich unter anderem an Unternehmen und Contractoren.
Zum Programm

Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (Darlehen)

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW Kredit für klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden fördert den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes.

Gefördert werden die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen, der Kaufpreis der Immobilie, energetische Maßnahmen und Kosten, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen. Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.

Antragsberechtigt sind unter anderem Contractoren, Unternehmen und Hauseigentümer*innen.
Zum Programm

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagentechnik (außer Heizung)

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert wird der Einbau von energieeffizienter Anlagentechnik in Bestandsgebäuden, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung der Anlagen .

Konkrete Fördergegenstände sind Maßnahmen wie Wärme- / Kälterückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11, Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
Zum Programm

Kombi-Darlehen Mittelstand

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Betriebsgebäude finanzieren. Das Vorhaben muss gleichzeitig in einem der beiden Programme gefördert werden:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)
Dabei kann die BEG-Förderung als Kredit oder als direkter Zuschuss gewährt werden.

Oder nur in der Variante KDM-FLEX: Vorhaben, die gleichzeitig eine ELR-Förderung erhalten (auch ohne BEG-Förderung)

Gefördert werden Neubau von Betriebsgebäuden, Sanierungen von bestehenden Betriebsgebäuden, Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei bestehenden Betriebsgebäuden.

Antragsberechtigt als Träger der Investitionsmaßnahmen sind gewerbliche Unternehmen, sofern die Investitionen mit der BEG-Förderung gefördert werden.
Gefördert werden:
Zum Programm

Energiekredit Gebäude

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Darlehen
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor.

Gefördert werden der energieeffiziente Neubau oder die energetische Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden. Darüber hinaus können Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik finanziert werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
Zum Programm

Effiziente Gebäude PLUS

Fördergeber: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Fördergebiet: Berlin
Förderart: Zuschuss
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Die Fördermaßnahmen sind in fünf Fördermodulen zusammengefasst, von denen nur Modul 1, 3 und 4 für Nichtwohngebäude gelten:
Modul 1: Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Modul 3: Austausch und Optimierung der Anlagentechnik
Modul 4: Einbau digitaler Systeme in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Hinweis: Momentan ist die Antragstellung auf Grund der Energiekrise nur im Modul 3 möglich!

Antragsberechtigt sind private Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern einschließlich großen Mietshäusern, von Gewerbeeinheiten oder Bürogebäuden und Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine und Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen.
Zum Programm

BENE II - Förderschwerpunkt 1: Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen

Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Fördergebiet: Berlin
Förderart: Zuschuss
Durch die Förderung soll der Einsatz ineffizienter Technologien verringert und der Verbrauch vor allem in der Prozess- und Gebäudeenergie gesenkt, sowie der Anteil erneuerbarer Energien erhöht werden. Durch die Energieeinsparung sollen die CO2-Emissionen der Unternehmen reduziert und damit Wettbewerbsvorteile erzielt werden.

Die folgenden technologieoffenen Lösungen sind unter anderem förderfähig: Querschnittstechnologien, Wärmeerzeugung, Abwasser- und Abluftwärmenutzung, Ressourceneffizienz und Kraft-Wärme-Kopplung. Förderfähig sind sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Konzepte. Bezuschusst werden Investitionen, Planungsleistungen und Leistungen Dritter, wie zum Beispiel Gutachten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen. Freie Berufe sind nicht antragsberechtigt.
Zum Programm

SolarPLUS

Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin
Fördergebiet: Berlin
Förderart: Zuschuss
Mit dieser Fördermaßnahme wird der Solarausbau in Berlin vorangebracht. Gefördert werden Projekte, die einem der vier Module zuzuordnen sind. Modul A: Gutachten, Studien, Konzepte, Beratung (z.B. Dachgutachten, Machbarkeitsstudien)
Modul B: Hauselektrik (z.B. Messplätze)
Modul C: Stromspeicher (z.B. Kauf, Pacht)
Modul D: Sonderanlagen-Boni (z.B. Denkmalgerechte PV, Gründach PV)

Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen von Gewerbeeinheiten in Berlin.
Zum Programm

Programm zur Förderung der rationellen Energienutzung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm)

Fördergeber: Bremer Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Fördergebiet: Bremen
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist es, den Einsatz von Primärenergie und damit dauerhaft die Betriebskosten der Betriebe sowie den Ausstoß von CO2-Emissionen zu verringern.

Gefördert werden Investitionen oder Teile davon, die dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung dienen. Hierunter fallen die Errichtung von Gewerbegebäuden mit reduziertem Wärmebedarf, der Einsatz strombedarfsoptimierter Gebäudetechnik, die Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserstofftechnologie, der Erwerb energieeffizienter Anlagen und Ausrüstungsgüter für die Produktion, die Nutzung von Abwärme und die betriebliche Nutzung regenerativer Energiequellen. Weiterhin sind die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte einschließlich der Begleitung ihrer Durchführung förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Maßnahme im Land Bremen durchführen wollen.
Zum Programm

Hamburger Gründachförderung

Fördergeber: IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg.

Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke.

Die Förderhöhe ist abhängig vom Ausmaß des Vorhabens und der Größe des Unternehmens.
Zum Programm

Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderart: Zuschuss
Unternehmen erhalten mit dieser Förderung die Möglichkeit, Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien anteilig zu finanzieren. Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit dieser Förderrichtlinie innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Gefördert werden investive Maßnahmen, die direkt oder indirekt Einsparungen von Treibhausgasen zur Folge haben. Dazu zählen u.a. Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten.
Zum Programm

Klimaschutz und Energieeffizienz

Fördergeber: NBank - Förderbank Niedersachsen
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Zuschuss
Durch die Senkung von Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs von bestehenden betrieblichen Prozessen und von Gebäuden kann ein entscheidender Beitrag zur Klimaneutralität Niedersachsens geleistet werden. Die Förderung der NBank unterstützt entsprechende Vorhaben.

Gefördert werden Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, Investitionen in energieeffizientere oder emissionsmindernde Produktionsprozesse und -anlagen und die Errichtung von Wärmenetzen.

Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Niedersachsen.
Zum Programm

Effizienzkredit RLP

Fördergeber: ISB - Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz, ISB - Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Förderart: Darlehen
Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz in Rheinland-Pfalz geleistet werden.

Gefördert werden Investitionen in Effizienz-, Klima- und Umweltvorhaben und Betriebsmittel, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Zum Programm

IB-Darlehen Grüne Innovationen (Sachsen-Anhalt MUT)

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Mit dem IB -Darlehen Grüne Innovationen soll die Entwicklung von kommerziell nutzungsfähigen Prototypen, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Maßnahmen der Markterschließung / Markteinführung dieser Prototypen oder Pilotprojekte insbesondere in den Schwerpunktbereichen Klima und Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft unterstützt werden.

Finanziert werden innovative Projekte bzw. Vorhaben zur Entwicklung von kommerziell nutzungsfähigen Prototypen, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Maßnahmen der Markterschließung / Markteinführung dieser Prototypen oder Pilotprojekte insbesondere in den Schwerpunktbereichen Klima sowie Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Förderfähig sind Investitionen in Sach- und Personalausgaben; Dienstleistungen Dritter; Planungsleistungen; die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer sowie Maßnahmen zur Markterschließung und Markteinführung der geförderten Prototypen und Pilotprojekte.

Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
Zum Programm

IB-Grunderwerbsdarlehen

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Investitionen in gewerblich eigengenutzte Gebäude sowie Investitionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Produktionsanlagen.

Förderfähig sind der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Sachen-Anhalt.
Zum Programm

Dekarbonosierungsbonus Thüringen

Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
Fördergebiet: Thüringen
Förderart: Zuschuss
Mit dieser Förderung werden KMU bei der Abkehr von fossilen Energieträgen sowie fossilen Rohstoffen unterstützt.

Förderfähig sind Ausgaben, die in klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse, den Aufbau von Kreislaufsystemen, sowie Beratung und Schulungen im Unternehmen fließen. Die Kosten für externe Dienstleistungen sind ebenfalls förderfähig, wenn sie den Förderzweck erfüllen. Bei Antragstellung ist eine Einsparungserwartung anzugeben, die eine Plausibilitätsprüfung zulässt.

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.
Zum Programm

Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024

Fördergeber: ILB - Investitionsbank des Landes Brandenburg
Fördergebiet: Brandenburg
Förderart: Zuschuss
Das Programm entlastet brandenburgische Unternehmen finanziell bei der Umsetzung von Energiemaßnahmen. Förderfähig sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien.

Dazu gehören investive Maßnahmen, wie z.B. Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme oder die Integration von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen, sowie nicht investive Maßnahmen, wie z.B. Energieberatungsdienstleistungen oder die Erarbeitung von Konzepten bei Geothermieprojekten.

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung in Brandenburg.
Zum Programm