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Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Fördergeber: DBU - Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss, Darlehen
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt.

Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in den folgenden zwölf Themenfeldern: Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln; Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln; Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter; Klima- und ressourcenschonendes Bauen; Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung; Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz; Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien; Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen; Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente; integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern; Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten; Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen. Des Weiteren existiert eine themenoffene Förderung. Damit werden Projekte unterstützt, die einen hohen Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen erwarten lassen und zu keinem der genannten Förderthemen passen.

Im Fokus stehen vor allem KMU, antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen.
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Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (Darlehen)

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW Kredit für klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden fördert den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes.

Gefördert werden die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen, der Kaufpreis der Immobilie, energetische Maßnahmen und Kosten, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen. Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.

Antragsberechtigt sind unter anderem Contractoren, Unternehmen und Hauseigentümer*innen.
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Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (Darlehen)

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW-Kredit für Wohngebäude fördert den Neubau und den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses.

Gefördert wird der Bau und Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung, wenn die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt. Beim Neubau enthält die Förderung die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), beim Kauf den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten). Zusätzlich wird die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in sowie eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.

Der Kredit richtet sich unter anderem an Unternehmen und Contractoren.
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Sanierung Nichtwohngebäude - Anlagentechnik (außer Heizung)

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert wird der Einbau von energieeffizienter Anlagentechnik in Bestandsgebäuden, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung der Anlagen .

Konkrete Fördergegenstände sind Maßnahmen wie Wärme- / Kälterückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11, Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
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Kombi-Darlehen Mittelstand

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Betriebsgebäude finanzieren. Das Vorhaben muss gleichzeitig in einem der beiden Programme gefördert werden:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)
Dabei kann die BEG-Förderung als Kredit oder als direkter Zuschuss gewährt werden.

Oder nur in der Variante KDM-FLEX: Vorhaben, die gleichzeitig eine ELR-Förderung erhalten (auch ohne BEG-Förderung)

Gefördert werden Neubau von Betriebsgebäuden, Sanierungen von bestehenden Betriebsgebäuden, Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei bestehenden Betriebsgebäuden.

Antragsberechtigt als Träger der Investitionsmaßnahmen sind gewerbliche Unternehmen, sofern die Investitionen mit der BEG-Förderung gefördert werden.
Gefördert werden:
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Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen

Fördergeber: Klimaschutzagentur Mannheim
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Förderart: Zuschuss
Mit diesem Förderprogramm wird die Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Begrünung von entsiegelten Flächen gefördert. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas und die Erhöhung des innerstädtischen Grünanteils in Mannheim. Maßnahmen, die aufgrund von anderen Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen vorgeschrieben sind werden nicht gefördert.

Antragsberechtigt sind Inhaber:innen von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden im Stadtgebiet Mannheim.
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Energiekredit Gebäude

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Darlehen
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor.

Gefördert werden der energieeffiziente Neubau oder die energetische Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden. Darüber hinaus können Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik finanziert werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
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Programm zur Förderung der rationellen Energienutzung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm)

Fördergeber: Bremer Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Fördergebiet: Bremen
Förderart: Zuschuss
Ziel der Förderung ist es, den Einsatz von Primärenergie und damit dauerhaft die Betriebskosten der Betriebe sowie den Ausstoß von CO2-Emissionen zu verringern.

Gefördert werden Investitionen oder Teile davon, die dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung dienen. Hierunter fallen die Errichtung von Gewerbegebäuden mit reduziertem Wärmebedarf, der Einsatz strombedarfsoptimierter Gebäudetechnik, die Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserstofftechnologie, der Erwerb energieeffizienter Anlagen und Ausrüstungsgüter für die Produktion, die Nutzung von Abwärme und die betriebliche Nutzung regenerativer Energiequellen. Weiterhin sind die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte einschließlich der Begleitung ihrer Durchführung förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Maßnahme im Land Bremen durchführen wollen.
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Hamburger Gründachförderung

Fördergeber: IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg.

Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke.

Die Förderhöhe ist abhängig vom Ausmaß des Vorhabens und der Größe des Unternehmens.
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Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Förderart: Zuschuss
Unternehmen erhalten mit dieser Förderung die Möglichkeit, Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien anteilig zu finanzieren. Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit dieser Förderrichtlinie innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Gefördert werden investive Maßnahmen, die direkt oder indirekt Einsparungen von Treibhausgasen zur Folge haben. Dazu zählen u.a. Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten.
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Klimaschutz und Energieeffizienz

Fördergeber: NBank - Förderbank Niedersachsen
Fördergebiet: Niedersachsen
Förderart: Zuschuss
Durch die Senkung von Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs von bestehenden betrieblichen Prozessen und von Gebäuden kann ein entscheidender Beitrag zur Klimaneutralität Niedersachsens geleistet werden. Die Förderung der NBank unterstützt entsprechende Vorhaben.

Gefördert werden Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, Investitionen in energieeffizientere oder emissionsmindernde Produktionsprozesse und -anlagen und die Errichtung von Wärmenetzen.

Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Niedersachsen.
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Effizienzkredit RLP

Fördergeber: ISB - Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz, ISB - Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Förderart: Darlehen
Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz in Rheinland-Pfalz geleistet werden.

Gefördert werden Investitionen in Effizienz-, Klima- und Umweltvorhaben und Betriebsmittel, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
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IB-Darlehen Grüne Innovationen (Sachsen-Anhalt MUT)

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Mit dem IB -Darlehen Grüne Innovationen soll die Entwicklung von kommerziell nutzungsfähigen Prototypen, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Maßnahmen der Markterschließung / Markteinführung dieser Prototypen oder Pilotprojekte insbesondere in den Schwerpunktbereichen Klima und Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft unterstützt werden.

Finanziert werden innovative Projekte bzw. Vorhaben zur Entwicklung von kommerziell nutzungsfähigen Prototypen, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Maßnahmen der Markterschließung / Markteinführung dieser Prototypen oder Pilotprojekte insbesondere in den Schwerpunktbereichen Klima sowie Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Förderfähig sind Investitionen in Sach- und Personalausgaben; Dienstleistungen Dritter; Planungsleistungen; die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer sowie Maßnahmen zur Markterschließung und Markteinführung der geförderten Prototypen und Pilotprojekte.

Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
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IB-Grunderwerbsdarlehen

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Investitionen in gewerblich eigengenutzte Gebäude sowie Investitionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Produktionsanlagen.

Förderfähig sind der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Sachen-Anhalt.
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Dekarbonosierungsbonus Thüringen

Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
Fördergebiet: Thüringen
Förderart: Zuschuss
Mit dieser Förderung werden KMU bei der Abkehr von fossilen Energieträgen sowie fossilen Rohstoffen unterstützt.

Förderfähig sind Ausgaben, die in klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse, den Aufbau von Kreislaufsystemen, sowie Beratung und Schulungen im Unternehmen fließen. Die Kosten für externe Dienstleistungen sind ebenfalls förderfähig, wenn sie den Förderzweck erfüllen. Bei Antragstellung ist eine Einsparungserwartung anzugeben, die eine Plausibilitätsprüfung zulässt.

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.
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