Hamburger Gründachförderung
Gefördert werden freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg.
Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke.
Die Förderhöhe ist abhängig vom Ausmaß des Vorhabens und der Größe des Unternehmens.
Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke.
Die Förderhöhe ist abhängig vom Ausmaß des Vorhabens und der Größe des Unternehmens.
Fördergeber:
IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Dachbegrünung: Einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 Euro pro Gebäude; 50% der Kosten der Fertigstellungspflege bis 1 Jahr nach dem Einbringen der Aussaat. Weitere Zuschläge sind möglich.
Fassadenbegrünung: Einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 Euro pro Bauwerk. Boden- und wandgebundene Begrünungen werden pauschal mit 40 % gefördert und 2 Jahre lang mit bis zu 50 % bei der Fertigstellungspflege unterstützt.
Gebäudebegrünung PLUS: Einmaliger Zuschuss in Höhe von 75-100 % des förderfähigen Betrags, max. 200.000 Euro je Bauwerk.
Fassadenbegrünung: Einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 Euro pro Bauwerk. Boden- und wandgebundene Begrünungen werden pauschal mit 40 % gefördert und 2 Jahre lang mit bis zu 50 % bei der Fertigstellungspflege unterstützt.
Gebäudebegrünung PLUS: Einmaliger Zuschuss in Höhe von 75-100 % des förderfähigen Betrags, max. 200.000 Euro je Bauwerk.
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Anstalt öffentlichen Rechts
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Anstalt öffentlichen Rechts
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg