Programm zur Förderung der rationellen Energienutzung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm)
Ziel der Förderung ist es, den Einsatz von Primärenergie und damit dauerhaft die Betriebskosten der Betriebe sowie den Ausstoß von CO2-Emissionen zu verringern.
Gefördert werden Investitionen oder Teile davon, die dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung dienen. Hierunter fallen die Errichtung von Gewerbegebäuden mit reduziertem Wärmebedarf, der Einsatz strombedarfsoptimierter Gebäudetechnik, die Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserstofftechnologie, der Erwerb energieeffizienter Anlagen und Ausrüstungsgüter für die Produktion, die Nutzung von Abwärme und die betriebliche Nutzung regenerativer Energiequellen. Weiterhin sind die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte einschließlich der Begleitung ihrer Durchführung förderfähig.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Maßnahme im Land Bremen durchführen wollen.
Gefördert werden Investitionen oder Teile davon, die dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung dienen. Hierunter fallen die Errichtung von Gewerbegebäuden mit reduziertem Wärmebedarf, der Einsatz strombedarfsoptimierter Gebäudetechnik, die Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserstofftechnologie, der Erwerb energieeffizienter Anlagen und Ausrüstungsgüter für die Produktion, die Nutzung von Abwärme und die betriebliche Nutzung regenerativer Energiequellen. Weiterhin sind die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte einschließlich der Begleitung ihrer Durchführung förderfähig.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Maßnahme im Land Bremen durchführen wollen.
Fördergeber:
Bremer Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Förderung wird als anteiliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden Zuschüsse von bis zu 30% der förderfähigen Kosten gewährt. Für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und die Nutzung von erneuerbaren Energien werden Zuschüsse von bis zu 40% der förderfähigen Kosten gewährt. Für betriebliche Energiekonzepte beträgt die Förderhöhe bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 15.000 Euro. Für KMU kann die Beihilfeintensität um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Kontakt Bewilligungsbehörde
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Ansprechpartner: Michael Richts
Telefon: 0421-361-4414
E-Mail: michael.richts@umwelt.bremen.de
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Ansprechpartner: Michael Richts
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E-Mail: michael.richts@umwelt.bremen.de