Sanierung Nichtwohngebäude - Anlagentechnik (außer Heizung)
Gefördert wird der Einbau von energieeffizienter Anlagentechnik in Bestandsgebäuden, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung der Anlagen .
Konkrete Fördergegenstände sind Maßnahmen wie Wärme- / Kälterückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11, Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).
Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
Konkrete Fördergegenstände sind Maßnahmen wie Wärme- / Kälterückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11, Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).
Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
Fördergeber:
BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
Laufzeit des Programms:
Kontakt Bewilligungsbehörde
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AS 1
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
AS 1
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625