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Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (Darlehen)

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW Kredit für klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden fördert den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes.

Gefördert werden die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen, der Kaufpreis der Immobilie, energetische Maßnahmen und Kosten, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen. Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.

Antragsberechtigt sind unter anderem Contractoren, Unternehmen und Hauseigentümer*innen.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (Darlehen)

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW-Kredit für Wohngebäude fördert den Neubau und den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses.

Gefördert wird der Bau und Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung, wenn die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt. Beim Neubau enthält die Förderung die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), beim Kauf den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten). Zusätzlich wird die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in sowie eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.

Die KfW fördert außerdem alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen, die Sanierung von Baudenkmalen, energetische Sanierung frisch sanierter Immobilien und die Umwidmung nicht-bewohnter Fläche zu Wohnfläche. Der Kredit richtet sich unter anderem an Unternehmen und Contractoren.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen.

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Abwärmenutzung, Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sowie Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte. Darüber hinaus sind Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagentechnik (außer Heizung)

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert wird der Einbau von energieeffizienter Anlagentechnik in Bestandsgebäuden, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung der Anlagen .

Konkrete Fördergegenstände sind Maßnahmen wie Wärme- / Kälterückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11, Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
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Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau, BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Diese KfW-Förderung finanziert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen: von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Mit dem KfW- Kredit Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft fördert die KfW Maßnahmen zur Steigerung der Strom- und Wärmeeffizienz für in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit Standort in Deutschland. Insgesamt stehen 5 Module zur Verfügung: Querschnittstechnologien; Prozesswärme aus erneuerbaren Energien; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software; Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen; und Förderung von Transformationskonzepten.

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren mit einem Standort in Deutschland. Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
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Kälte- und Klimaanlagen

Fördergeber: BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik gefördert, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen.

Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt. Damit in Verbindung sind ergänzende Komponenten, Systeme und zusätzliche Maßnahmen, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken, förderfähig. In diesem Förderprogramm sind Split- und Multisplit-Klimageräte nicht förderfähig.

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen und Contractoren.
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Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) fördert in einem wettbewerblichen Verfahren Maßnahmen zur energetischen Optimierung, die zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Das Verfahren ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und fördert investive Maßnahmen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

Förderfähig sind auch die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige. Zentrales Kriterium für die Förderung ist die je Förderung erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz). Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz sowie Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen.
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Energiekredit Gebäude

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Darlehen
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor.

Gefördert werden der energieeffiziente Neubau oder die energetische Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden. Darüber hinaus können Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik finanziert werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
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Effiziente Gebäude PLUS

Fördergeber: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Fördergebiet: Berlin
Förderart: Zuschuss
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Die Fördermaßnahmen sind in fünf Fördermodulen zusammengefasst, von denen nur Modul 1, 3 und 4 für Nichtwohngebäude gelten:
Modul 1: Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Modul 3: Austausch und Optimierung der Anlagentechnik
Modul 4: Einbau digitaler Systeme in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Hinweis: Momentan ist die Antragstellung auf Grund der Energiekrise nur im Modul 3 möglich!

Antragsberechtigt sind private Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern einschließlich großen Mietshäusern, von Gewerbeeinheiten oder Bürogebäuden und Wohnungsbaugenossenschaften, Vereine und Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen.
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BENE II - Förderschwerpunkt 1: Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen

Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Fördergebiet: Berlin
Förderart: Zuschuss
Durch die Förderung soll der Einsatz ineffizienter Technologien verringert und der Verbrauch vor allem in der Prozess- und Gebäudeenergie gesenkt, sowie der Anteil erneuerbarer Energien erhöht werden. Durch die Energieeinsparung sollen die CO2-Emissionen der Unternehmen reduziert und damit Wettbewerbsvorteile erzielt werden.

Die folgenden technologieoffenen Lösungen sind unter anderem förderfähig: Querschnittstechnologien, Wärmeerzeugung, Abwasser- und Abluftwärmenutzung, Ressourceneffizienz und Kraft-Wärme-Kopplung. Förderfähig sind sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Konzepte. Bezuschusst werden Investitionen, Planungsleistungen und Leistungen Dritter, wie zum Beispiel Gutachten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen. Freie Berufe sind nicht antragsberechtigt.
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Unternehmen für Ressourcenschutz

Fördergeber: Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.

Förderberechtigt sind Vorhaben zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen an Standorten auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen. Dazu zählen die effektivere Energieerzeugung, Wärmerückgewinnung, energetische Optimierung von Dampferzeugungsanlagen, Kühlanlagen, Druckluftanlagen und raumlufttechnischen Anlagen, Maßnahmen zur Einsparung von Wasser oder zur Substitution von Trinkwasser sowie zur Verringerung der Abwassermenge sowie Maßnahmen zur Steigerung der Material- bzw. Energieeffizienz und zur Einsparung von Rohstoffen durch Optimierung von Produktionsprozessen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
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Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Gefördert wird der Bau beziehungsweise die Erneuerung von zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen.

Der Wirkungsgrad zentraler Anlagen muss mindestens 80 % und der dezentraler Anlagen mindestens 65 % Prozent betragen. Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis maximal 60 % der Gesamtförderquote ist möglich.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW.
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IB-Grunderwerbsdarlehen

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Investitionen in gewerblich eigengenutzte Gebäude sowie Investitionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Produktionsanlagen.

Förderfähig sind der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Sachen-Anhalt.
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