11 Ergebnisse für Ihre Suche

Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (Darlehen)

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW-Kredit für Wohngebäude fördert den Neubau und den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses.

Gefördert wird der Bau und Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung, wenn die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt. Beim Neubau enthält die Förderung die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), beim Kauf den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten). Zusätzlich wird die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in sowie eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.

Der Kredit richtet sich unter anderem an Unternehmen und Contractoren.
Zum Programm

Sanierung Nichtwohngebäude - Anlagentechnik (außer Heizung)

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert wird der Einbau von energieeffizienter Anlagentechnik in Bestandsgebäuden, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung der Anlagen .

Konkrete Fördergegenstände sind Maßnahmen wie Wärme- / Kälterückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11, Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
Zum Programm

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau, BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Diese KfW-Förderung finanziert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen: von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Mit dem KfW- Kredit Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft fördert die KfW Maßnahmen zur Steigerung der Strom- und Wärmeeffizienz für in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit Standort in Deutschland. Insgesamt stehen 6 Module zur Verfügung: Querschnittstechnologien; Prozesswärme aus erneuerbaren Energien; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software; Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen; Förderung von Transformationskonzepten; und Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen.

Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren mit einem Standort in Deutschland. Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
Zum Programm

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basisförderung

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen.

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Abwärmenutzung, Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sowie Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte. Darüber hinaus sind Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater förderfähig.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Zum Programm

Kälte- und Klimaanlagen

Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der gewerblichen Anwendung gefördert, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen.

Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, sowie Anlagenkomponenten (z.B. für den Wärmepumpenbetrieb), die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Förderfähig sind die Installation von Anlagen, deren Nachrüstung und Umrüstung sowie die Effizienzsteigerung von Kleinanlagen. Die Förderung erstreckt sich im Einzelnen auf die folgenden Sachverhalte:

- Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen

- Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung

- Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler

- Installation von Komponenten und Systemen

- Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen

- Split- und Multisplit-Klimageräte sind diesem Förderprogramm nicht förderfähig und Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.


Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen und Contractoren.
Zum Programm

Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (Darlehen)

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Darlehen
Der KfW Kredit für klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden fördert den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes.

Gefördert werden die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen, der Kaufpreis der Immobilie, energetische Maßnahmen und Kosten, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen. Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.

Antragsberechtigt sind unter anderem Contractoren, Unternehmen und Hauseigentümer*innen.
Zum Programm

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

Fördergeber: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet: bundesweit
Förderart: Zuschuss
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) fördert in einem wettbewerblichen Verfahren Maßnahmen zur energetischen Optimierung, die zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Das Verfahren ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und fördert investive Maßnahmen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

Förderfähig sind auch die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige. Zentrales Kriterium für die Förderung ist die je Förderung erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz). Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz sowie Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen.
Zum Programm

Energiekredit Gebäude

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern
Fördergebiet: Bayern
Förderart: Darlehen
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor.

Gefördert werden der energieeffiziente Neubau oder die energetische Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden. Darüber hinaus können Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik finanziert werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
Zum Programm

Unternehmen für Ressourcenschutz

Fördergeber: Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet: Hamburg
Förderart: Zuschuss
Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen.

Förderberechtigt sind Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz (Förderschwerpunkt 2), Steigerung der Materialeffizienz und der Einsparung von Wasser (Förderschwerpunkt 3) und Abwärmenutzung (Förderschwerpunkt 5). Förderschwerpunkt 4, 6 und 7 werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Hamburg.
Zum Programm

Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Gefördert wird der Bau beziehungsweise die Erneuerung von zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen.

Der Wirkungsgrad zentraler Anlagen muss mindestens 80 % und der dezentraler Anlagen mindestens 65 % Prozent betragen. Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis maximal 60 % der Gesamtförderquote ist möglich.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW.
Zum Programm

IB-Grunderwerbsdarlehen

Fördergeber: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Sachsen-Anhalt
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Förderart: Darlehen
Gefördert werden Investitionen in gewerblich eigengenutzte Gebäude sowie Investitionen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Produktionsanlagen.

Förderfähig sind der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Sachen-Anhalt.
Zum Programm