Kälte- und Klimaanlagen

Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik gefördert, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen.

Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt. Damit in Verbindung sind ergänzende Komponenten, Systeme und zusätzliche Maßnahmen, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken, förderfähig. In diesem Förderprogramm sind Split- und Multisplit-Klimageräte nicht förderfähig.

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen und Contractoren.
Fördergeber:
BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Bis zu 150.000 Euro pro Maßnahme, bis 50% der förderfähigen Ausgaben.
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1249

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