Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Gefördert wird der Bau beziehungsweise die Erneuerung von zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen.
Der Wirkungsgrad zentraler Anlagen muss mindestens 80 % und der dezentraler Anlagen mindestens 65 % Prozent betragen. Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis maximal 60 % der Gesamtförderquote ist möglich.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW.
Der Wirkungsgrad zentraler Anlagen muss mindestens 80 % und der dezentraler Anlagen mindestens 65 % Prozent betragen. Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis maximal 60 % der Gesamtförderquote ist möglich.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW.
Fördergeber:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Für zentrale Lüftungsanlagen je Gebäude sind 1.000 Euro Zuschuss für einen Neubau und 2.000 Euro für einen Bestandsbau vorgesehen. Für dezentrale Lüftungsanlagen sind 200 Euro je Gerät bzw. Gerätepaar und Raum bis maximal 1.000 Euro je Wohneinheit vorgesehen.
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
Bezirksregierung Arnsberg
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211 8371928
E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211 8371928
E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de