Kombi-Darlehen Mittelstand

Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Betriebsgebäude finanzieren. Das Vorhaben muss gleichzeitig in einem der beiden Programme gefördert werden:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)
Dabei kann die BEG-Förderung als Kredit oder als direkter Zuschuss gewährt werden.

Oder nur in der Variante KDM-FLEX: Vorhaben, die gleichzeitig eine ELR-Förderung erhalten (auch ohne BEG-Förderung)

Gefördert werden Neubau von Betriebsgebäuden, Sanierungen von bestehenden Betriebsgebäuden, Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei bestehenden Betriebsgebäuden.

Antragsberechtigt als Träger der Investitionsmaßnahmen sind gewerbliche Unternehmen, sofern die Investitionen mit der BEG-Förderung gefördert werden.
Gefördert werden:
Fördergeber:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt, Einzelhandel KMU
Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderhöhe:
Energetische Kosten, die auch in der BEG-Förderung anerkannt werden. Weitere Kosten des Vorhabens wie zum Beispiel Grundstück oder Außenanlagen, die nicht zur Energieeffizienz beitragen. Weitere energetische Maßnahmen, die die Mindestanforderungen der BEG-Förderung nicht erfüllen.
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

L?Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
Telefon: 0711 122-2345

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