Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude
Mit der Förderung wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz bezuschusst. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Kauf und die Installation verschiedenster Anlagen (Solarthermie, BIomasse, elektrische Wärmepumpen etc.), der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Ausgaben für provisorische Heiztechnik, die Fachplanung durch Expert*innen für Energieeffizienz, die akustische Fachplanung sowie die Kosten für Umfeldmaßnahmen.
Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöhen und der Einbau der Heizungsanlage muss mit einer Optimierung des gesamten Heitverteilungssystems verbunden sein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Kauf und die Installation verschiedenster Anlagen (Solarthermie, BIomasse, elektrische Wärmepumpen etc.), der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Ausgaben für provisorische Heiztechnik, die Fachplanung durch Expert*innen für Energieeffizienz, die akustische Fachplanung sowie die Kosten für Umfeldmaßnahmen.
Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöhen und der Einbau der Heizungsanlage muss mit einer Optimierung des gesamten Heitverteilungssystems verbunden sein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland.
Fördergeber:
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Als Grundförderung erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen erhalten Sie zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5 % auf die förderfähigen Gesamtkosten. Für effiziente Biomasseanlagen erhalten Sie zusätzliche einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro.
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Charlottenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: 0800-5399001
Charlottenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: 0800-5399001