NRW.BANK.Energieinfrastruktur
Das Programm fördert Investitionen in Anlagen zur Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung in Nordrhein-Westfalen.
Mitfinanziert werden der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, Anschaffung von Einrichtungen und Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Mitfinanziert werden der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, Anschaffung von Einrichtungen und Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Fördergeber:
NRW.BANK
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Darlehen
Förderhöhe:
Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten; Mindestkredit: 125.000 Euro;
Höchstbetrag: 150 Milionen Euro. Mindestlaufzeit 3 Jahre.
Höchstbetrag: 150 Milionen Euro. Mindestlaufzeit 3 Jahre.
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 91741 - 4800
E-Mail: info@nrwbank.de
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40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 91741 - 4800
E-Mail: info@nrwbank.de