Erneuerbare Energien – Standard
Dieses Programm fördert Investitionen im In- und Ausland in Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas u.a.) sowie in Netze und Speicher.
Gefördert werden beispielsweise Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Weitere Fördergegenstände sind Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden sowie die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot. Die Mindestlaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre.
Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen unabhängig der Größe.
Gefördert werden beispielsweise Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Weitere Fördergegenstände sind Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden sowie die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot. Die Mindestlaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre.
Antragsberechtigt sind unter anderem in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen unabhängig der Größe.
Fördergeber:
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Darlehen
Förderhöhe:
Kredit ab 5,21 % effektivem Jahreszins. Bis zu 150 Milionen Euro pro Vorhaben; bis zu 100% der Investitionskosten. Mindestlaufzeit 2 Jahre.
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Charlottenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: 0800-5399001
Charlottenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: 0800-5399001