Wasserstoffrichtlinie

Ziel des Programms ist die Erarbeitung und Durchführung von Vorhaben im Bereich der grünen Wasserstofftechnologien.

Gefördert werden Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit es sich um Vorhaben der experimentellen Entwicklung handelt, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energieeffizienzmaßnahmen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte, Energieinfrastruktur.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Niedersachsen.
Fördergeber:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss i.H.v. maximal 8 Milionen Euro.
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

Nbank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Ansprechpartner: Matthias Franck
Telefon: 0511 30031-281 (Regionen Braunschweig und Leine-Weser),
Telefon: 0511 30031-337 (Regionen Lüneburg und Weser-Ems),
E-Mail: matthias.franck@nbank.de

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