Wasserstoffrichtlinie
Ziel des Programms ist die Erarbeitung und Durchführung von Vorhaben im Bereich der grünen Wasserstofftechnologien.
Gefördert werden Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit es sich um Vorhaben der experimentellen Entwicklung handelt, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energieeffizienzmaßnahmen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte, Energieinfrastruktur.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Niedersachsen.
Gefördert werden Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit es sich um Vorhaben der experimentellen Entwicklung handelt, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energieeffizienzmaßnahmen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte, Energieinfrastruktur.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Niedersachsen.
Kontakt Bewilligungsbehörde
Nbank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Ansprechpartner: Matthias Franck
Telefon: 0511 30031-281 (Regionen Braunschweig und Leine-Weser),
Telefon: 0511 30031-337 (Regionen Lüneburg und Weser-Ems),
E-Mail: matthias.franck@nbank.de
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Ansprechpartner: Matthias Franck
Telefon: 0511 30031-281 (Regionen Braunschweig und Leine-Weser),
Telefon: 0511 30031-337 (Regionen Lüneburg und Weser-Ems),
E-Mail: matthias.franck@nbank.de