Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
Ziel des Förderprogramms ist die Umstellung der Energieversorgung auf CO2-freie Technologien. Zur Erreichung der Klimaziele von Paris sind insbesondere hohe Investitionen in neue Wärmeversorgungssysteme erforderlich. Im Rahmen dieser Maßnahme können Vorhaben gefördert werden, die den Neubau und Ausbau von Wärmenetzen und den Einsatz Erneuerbarer Energien in Wärmenetzen berücksichtigen.
Gefördert werden die notwendigen Investitionskosten für Erzeugungsanlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher in einem entsprechenden Netz.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Gefördert werden die notwendigen Investitionskosten für Erzeugungsanlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher in einem entsprechenden Netz.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Fördergeber:
EFRE, Schleswig-Holsteinisches Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 50 % Ihrer förderfähigen Kosten, mindestens jedoch Euro 50.000 und maximal 1 Million Euro je Vorhaben.
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
IB.SH - Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel,
Ansprechpartnerin: Daniela Nowak
Telefon: 0431 9905-2767
E-Mail: daniela.nowak@ib-sh.de
Fleethörn 29-31
24103 Kiel,
Ansprechpartnerin: Daniela Nowak
Telefon: 0431 9905-2767
E-Mail: daniela.nowak@ib-sh.de