Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.


Förderfähig sind Umbauten und Neuerrichtungen von Anlagen zur direkten Nutzung erneuerbarer geothermischer, hydrothermischer und aerothermischer Quellen sowie von Sonnenenergie und Abwärmenutzung.

Antragsberechtigt sind KMU mit Niederlassung in Deutschland.
Fördergeber:
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel KMU
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000 Euro betragen und ist auf einen Förderbetrag von 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Förderquote beträgt 33 % bei einer Förderung nach De-minimis VO und 20 % bei einer Förderung nach AGVO. Nebenkosten, beispielsweise Kosten für Transport und Anschluss, sind auf 33 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1883

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