Energiefinanzierung
Das Förderprogramm der L-Bank ermöglicht die Umsetzung von Projekten im Bereich der Errichtung, des Erwerbs und der Erweiterung von Erneuerbarer-Energien-Anlagen. Auch die Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung solcher Anlagen ist möglich.
Förderfähige Anlagen sind Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung, Wärmeerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung durch Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas oder Geothermie. Netze oder Speicher für die erzeugte Energie können ebenfalls Teil der Fördermaßnahme sein sowie Maßnahmen zur Integration der Anlagen in das Energiesystem. Zu den förderfähigen Kosten zählen Ausgaben für die technischen Anlagen selbst, für die Planung, Projektierung und Installation, für die notwendige Infrastruktur sowie für Modernisierung, Instandhaltung und Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Förderfähige Anlagen sind Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung, Wärmeerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung durch Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas oder Geothermie. Netze oder Speicher für die erzeugte Energie können ebenfalls Teil der Fördermaßnahme sein sowie Maßnahmen zur Integration der Anlagen in das Energiesystem. Zu den förderfähigen Kosten zählen Ausgaben für die technischen Anlagen selbst, für die Planung, Projektierung und Installation, für die notwendige Infrastruktur sowie für Modernisierung, Instandhaltung und Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Fördergeber:
L-Bank - Staatsbank für Badem-Württemberg
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Darlehen
Förderhöhe:
Das Förderdarlehen ab einer Laufzeit von 5 Jahren angeboten, Der Kreditrahmen liegt zwischen 25.000 und 10 Millionen Euro.
Kontakt Bewilligungsbehörde
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe