Erneuerbare Wärme

Gefördert werden Maßnahmen im Bereich erneuerbare Wärme, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.

Die Förderung gilt für Solarthermieanlagen ab 20 m2 und Heizungsmodernisierungen, Bioenergie-Anlagen, Wärmepumpen-Anlagen, Geothermie sowie Wärme aus Abwasser, Wärmeverteilnetze, Wärmespeicher, Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme. Nicht gefördert werden Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher.

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) in Hamburg und Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Fördergeber:
IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Förderhöhe ist abhängig vom geförderten Modul.
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechpartnerin: Anja Bartsch
Telefon: 040 248 46129
E-Mail: a.bartsch@ifbhh.de

Das könnte Sie auch interessieren

Themenseite Strom und Wärme

Wie wäre es, wenn Sie z.B. mit Sonnenenergie Ihren eigenen kostengünstigen Strom oder Ihre eigene Wärme erzeugen könnten?

Leitfaden Photovoltaikanlage

Die Energie der Sonne nutzen – das ist im Einzelhandel längst keine Seltenheit mehr. Strom aus der eigenen PV-Anlage direkt zu verbrauchen, hat viele Vorteile.

Checkliste Photovoltaikanlage

Wie Sie aus Ihrem Dach eine Energiefabrik machen. Wir helfen Ihnen dabei!

Themenseite Wärmerückgewinnung

ie interessieren sich dafür, die Abwärme Ihrer Anlage für sich zu nutzen? Dann sind Sie hier richtig!