Modernisierung und Neubau von KWK-Anlagen –
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Betreibende von KWK-Anlagen können laut dem aktuellen KWK-Gesetz zeitlich befristete Zuschusszahlungen von ihrem jeweiligen Netzbetreiber erhalten, insofern diese durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden. Somit erhalten KWK-Anlagenbesitzer:innen den mit dem Netzbetreiber vereinbarten Preis und zusätzlich einen Zuschlag für den eingespeisten Strom aus der Anlage.
Teil der Maßnahme können nicht nur bestehende Anlagen, sondern auch modernisierte/aufgerüstete, innovative KWK-Systeme und teilweise noch zu bauende Anlagen sein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Art.
Teil der Maßnahme können nicht nur bestehende Anlagen, sondern auch modernisierte/aufgerüstete, innovative KWK-Systeme und teilweise noch zu bauende Anlagen sein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Art.
Fördergeber:
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrskontrolle
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Höhe ist abhängig von der Maßnahme und verbauten Anlage. Für den Einbau einer Mini-KWK-Anlage bis 20 kW ist beispielsweise ein einmaliger Investitionszuschuss möglich. Die Förderungen für Anlagen zwischen 1 und 50 kW sowie innovative KWK-Systeme wird in einem Ausschreibungsverfahren geregelt. Alle verbleibenden Anlagen werden nach dem KWK-Gesetz in aktueller Fassung gefördert.
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AS 1
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
AS 1
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625